Kiesabbau – Bürgeranhörung im Regionalverband
Es kommt wieder Bewegung in die Auseinandersetzung um den geplanten Kiesabbau im Gewann Dellenhau. Vor ziemlich genau zwei Jahren wurde das Raumordnungsverfahren für den von der Firma Birkenbühl GmbH & Co. KG geplanten Kiesabbau westlich der Bundesstraße 34 zwischen Singen und Gottmadingen eröffnet. Dies war Bedingung, da der Dellenhau im Flächennutzungsplan als „Sicherungsgebiet für oberflächennahe Rohstoffe“ für künftige Generationen ausgewiesen war.
Eine breite Ablehnungsfront seitens der Kommunen Singen, Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen, der Umweltverbände und einer Bürgerinitiative formierte sich gegen die geplanten vorgezogenen Auskiesungspläne. Für besonderen Zoff zwischen Grünen und CDU sorgte auch, dass die landeseigene ForstBW das Sicherungsgebiet wohl aus Profitgründen an den Kiesunternehmer verpachtete (seemoz berichtete).
Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg
Mit schriftlichen Einwendungen beim Regierungspräsidium (RP) konnten auch alle BürgerInnen an dem Raumordnungsverfahren teilnehmen. Danach verschwand der Dellenhau allerdings für Monate aus dem Fokus der breiteren Öffentlichkeit. Erst im August vergangenen Jahres gab das Regierungspräsidium seinen Beschluss bekannt: Aus raumordnerischer Sicht sei der Kiesabbau grundsätzlich möglich. Ein Rückschlag für die Initiativen zur Erhaltung des Waldes. Aber nur ein (juristisch nicht anfechtbarer) Verfahrensschritt, der als Grundlage für das dem Landratsamt Konstanz obliegenden Genehmigungsverfahren für den Kiesabbau dient. Zudem ist der Beschluss an die Bedingungen geknüpft, dass erst die verfügbaren Staatswaldflächen in Überlingen am Ried ausgekiest und die Belange des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt beachtet werden müssen.
Regionalverband Hochrhein-Bodensee schwenkt um
Von viel bedeutenderer Tragweite ist dagegen die im November ergangene Entscheidung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee zur „Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe“. Für den Dellenhau heißt es dort :„Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 6.11.2018 nach Abwägung aller bekannten Belange beschlossen, auf eine Festlegung der Fläche als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Abbaugebiet) im Anhörungsentwurf zu verzichten“ (siehe hier).
Kurze Rückblende: Noch vor zwei Jahren votierte dieses Gremium mehrheitlich für die Umwidmung des 2005 beschlossenen Sicherungsgebietes in ein Vorranggebiet. Jetzt ist offenbar doch ein Umdenken erfolgt. Ein neues Verfahren ist aufgesetzt, in dessen Rahmen beim Regionalverband eine Anhörung stattfindet. Vom 28. Januar bis 4. März haben nun wiederum alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Stellungnahmen dazu abzugeben, ob der Dellenhau aus dem Teilregionalplan herausgenommen oder als Vorranggebiet hochgestuft werden soll. Das klingt kompliziert, weshalb als Hilfestellung für eine solche schriftlich abzugebende Stellungnahme ein Musterbrief hier heruntergeladen werden kann. Der Entscheidungstermin des Regionalverbandes nach abgeschlossener Anhörung ist auf den 23. Juli festgesetzt.
Hoffen auf den Petitionsausschuss
Mit dem Dellenhau befasst sich außerdem ein Petitionsausschuss des Landtags, dessen Mitglieder im Januar auch vor Ort (in Rielasingen-Worblingen) tagten. In dieser Petition geht es nun unter anderem um die Frage, ob die Firma Birkenbühl demnächst ihren Kiesabbau-Antrag beim Landratsamt Konstanz einreichen kann. Birkenbühl-Geschäftsführer Andreas Drewing beruft sich nämlich auf den bisherigen und formell noch gültigen Regionalplan. Die Gegner der Abbaupläne sehen dies anders und argumentieren damit, dass die Grundlage für das bisherige Genehmigungsverfahren so nicht mehr gegeben sei und das Verfahren vorläufig ruhen solle.
Nichts ist entschieden, alles ist möglich
Fest steht nur, dass in Sachen Kiesabbau im Dellenhau noch nicht das letzte (juristische) Wort gesprochen ist. Denn: Beschließt der Regionalverband die Streichung des Dellenhau aus dem neuen Teilregionalplan, mag es wahrscheinlich sein, dass das Landratsamt sich dieser Entscheidung anschließt und keine Genehmigung erteilt. Es kann so entscheiden, muss aber nicht. Dasselbe gilt auch umgekehrt: Selbst wenn der Regionalverband den Dellenhau als Vorranggebiet kategorisieren würde, muss das Landratsamt nach eigenen Abwägungen keine Genehmigung für den Abbau erteilen. Und dem Unternehmen Birkenbühl bleibt ohnehin der Klageweg. Aber auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle: 2021 endet der (Pacht-)Vertrag zwischen der Firma Birkenbühl und dem Land Baden-Württemberg.
Uta Preimesser
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