KKH: Wird der Bürgerentscheid angefochten?
Das zumindest überlegt sich Bernd Sonneck. Er stellte fest, dass das Hauptamt der Stadt Konstanz eventuell Briefwählern Wahlunterlagen mit ungültigen Wahlscheinen hat zukommen lassen. Sein Bericht hier.
„Mein Wahlschein trug weder eine „amtliche“ Unterschrift noch ein Dienstsiegel. (Ich bin kein Schelm und denke noch immer nichts Böses.)
Bei meinem Besuch heute Mittag (8. März 2010, 13.40 Uhr) im Wahlbüro des Rathauses erklärte ich der zuständigen Sachbearbeiterin den Fall, öffnete vor Zeugen den von mir mitgebrachten, bereits verschlossenen roten Wahlumschlag und zeigte meinen Wahlschein. Er trug weder ein Dienstsiegel
noch eine Unterschrift.
Die Sachbearbeiterin vor Ort bestätigte mir, dass mein Wahlschein ungültig sei und meine Stimme deshalb auch nicht gezählt werden könne. Sie zerriss daraufhin den roten Briefumschlag, setzte ein Dienstsiegel auf meinen Wahlschein und unterschrieb ihn. Sie stellte anschließend einen neuen roten Briefumschlag aus, in den ich meinen verschlossenen blauen Wahlumschlag mit ausgefülltem Stimmzettel sowie den nachgebesserten Wahlschein einlegte. Anschließend über gab ich ihr meine Briefwahlunterlagen.
Ich bat sie, dem Wahlleiter auszurichten, er möge mich bitte persönlich anrufen und mir sagen, wie der Wahlleiter mit Wahlscheinen der Briefwahl verfahren werde, die keine amtliche Unterschrift und/oder kein Dienstsiegel tragen.
Ich erkläre mich bereit, meine hier gemachte Aussage an Eidesstatt zu wiederholen sowie Zeugen zu benennen.
Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat das sehr umstrittene Projekt „Konzert- und Kongresshaus auf Klein-Venedig“ auf den Weg gebracht, welches er der Bürgerschaft am 21. März 2010 im Bürgerentscheid zur Abstimmung vorlegen will. In einer funktionierenden Demokratie ist dieser Weg der Bürgerbeteiligung eine gesetzlich fest verankerte Form der Entscheidungsfindung. Dafür bin ich unserem Land, aber auch dem Gemeinderat der Stadt Konstanz selbst sehr dankbar, überlässt er doch der Bürgerschaft die Wahl, das Millionenprojekt entweder auf eine solide Basis zu stellen oder mehrheitlich abzulehnen – vorausgesetzt, das Quorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten wird erreicht.
Im Vorfeld des Bürgerentscheids zähle ich zu denjenigen, die mit sehr großem Engagement und persönlichem Einsatz Rede für bzw. wie ich gegen [url=http://www.nein-zu-klein-venedig.de/]www.nein-zu-klein-venedig.de[/url] das zur Abstimmung stehende Projekt des Gemeinderats halten. Um so entsetzter bin ich, dass sich die Stadt Konstanz bzw. einzelne ihrer Mitarbeiter nicht in der Lage sehen, diese demokratische Wahl so zu organisieren, dass sie den gesetzlichen Regeln unserer Demokratie standhält.
Nach dem heutigen Erlebnis bezweifle ich, dass der Bürgerentscheid einer Anfechtungsklage standhalten kann.
Meine öffentliche Bitte an alle Medien und Stimmberechtigten ist: Prüfen Sie die Wahlscheine, die Ihnen die Stadt Konstanz aus- und zustellt. Die Wahlscheine sind ungültig, wenn das Dienstsiegel fehlt. Ob sie ungültig sind, wenn eine „amtliche“ Unterschrift fehlt, wird der Wahlleiter sicher noch entscheiden…
Wieviele Stimmen von Briefwählern wegen falsch ausgestellter Wahlscheine ungültig sind, weiß heute niemand. Den Stimmberechtigten wird nichts anderes übrig bleiben, als wachsam zu sein und die Auszählung der Stimmen schärfer denn je zu beobachten. Ich werde mich dafür einsetzen, flächendeckend Wahlbeobachter zu entsenden“.
Konstanz, den 8. März 2010
Bernd Sonneck