Klinikum Konstanz: Wachsamkeit gefragt

Privatisierung – ja oder nein? GmbH – ja oder nein? Und wenn ja: wann? Auch die letzte Gemeinderatssitzung in Konstanz brachte keine Klarheit. Es muss befürchtet werden, dass dem juristischen Sachverstand von Bürgermeister Boldt, der gerade in der Causa Müller-Esch eine böse Schlappe erlitt, in Sachen Klinikum eine weitere Niederlage droht. Deshalb ist Wachsamkeit gefragt – von Stadträten und Medien.

Bürgermeister Claus Boldt informierte auf der letzten Gemeinderatssitzung über den Sachstand zum Konstanzer Klinikum. In seiner gewohnt kargen Art teilte er mit, dass sich die Umsetzung der „Kreislösung“ im Zeitplan befinde. Ein erster Entwurf der Bewertungskriterien für die künftigen Partner Klinikum Konstanz und HBH-Verbund läge vor, nun gehe es darum, die Investitionsvolumina der Krankenhäuser näher zu bestimmen, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt, dass Konstanz mit dem neuen Funktionstrakt hohe Standards setze.

Bis Ende diesen Jahres soll der Konsortialvertrag formuliert und am 19. November die Gründung der Holding durch den Kreistag beschlossen werden. Im nächsten Jahr werde es darum gehen, auf Grundlage der Unternehmensbewertung und Risikoanalyse („Due Dilligence“) die Überführung der Häuser in die neue Struktur zu beschließen.

GmbH-Gründung nicht vor 2013

Das Konstanzer Klinikum wird als Betrieb der Spitalstiftung Konstanz in die Holding eingehen, nicht als GmbH, denn deren Gründung wird wohl erst 2013 vollzogen sein (seemoz berichtete). Interessant, denn bisher war von der Stadtverwaltung der Eindruck erweckt worden, eine Kreislösung könne nur dann umgesetzt werden, wenn das Konstanzer Klinikum in eine GmbH umgewandelt werde.

Es bleibt der Verdacht, dass hinter der GmbH-Gründung auch ein anderes Kalkül steckt: Erlaubt diese doch zum Beispiel die Flucht aus dem Tarifvertrag und schließt den Gemeinderat in seiner Gesamtheit von künftigen Entscheidungen aus, die dann hinter verschlossenen Türen getroffen werden könnten. Zugegeben, schon jetzt finden so gut wie alle Krankenhaus- und Spitalausschusssitzungen nicht öffentlich statt, aber die Gemeinderätinnen und -räte haben mitzureden und die Beschlüsse müssen in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich gemacht werden. Das wäre nach einer GmbH-Umwandlung anders. Nicht unerwähnt bleiben soll auch die „Türöffnerfunktion“: Denn ist erst einmal die formale Privatisierung vollzogen, lässt sich die materielle, also der Verkauf von Kliniken, leichter realisieren.

Historische“ Änderung der Spitalstiftungssatzung

Zuvor beschloss der Gemeinderat die Änderung der Stiftungssatzung, ein Schritt, der für die GmbH-Gründung unerlässlich ist und einer 2/3-Mehrheit des Gemeinderates bedurfte. OB Horst Frank wies darauf hin, dass diese Änderung notwendig sei, um die Kreislösung weiter betreiben zu können, denn sonst drohe die materielle Privatisierung. Es lag das Wort „alternativlos“ in der Luft, das immer hellhörig machen sollte.

Denn eine Kooperation im Gesundheitswesen ist durchaus mit Partnern unterschiedlicher Rechtsform möglich, selbst eine Holding ist eine Organisation, bei der unterhalb einer Obergesellschaft (Holding) auf der zweiten hierarchischen Ebene die Geschäftsbereiche der Sparten (Tochtergesellschaften) als gesellschaftsrechtlich selbstständige, organisatorische Einheiten – und das muss nicht in der Rechtsform einer GmbH sein – tätig sind (zitiert nach Wirtschaftslexikon Gabler).

Letztendlich wurde mit großer Mehrheit die Satzungsänderung und damit das Ende der Spitalstiftung-Trägerschaft für das Klinikum beschlossen, das Ende einer Geschichte, die bis in das Jahr 1225 zurückreicht. Einzig Klaus Frank (FuF) stimmte dagegen, Vera Hemm (LLK) und Jürgen Wiedemann (NLK) enthielten sich.

Autorin: Anke Schwede

 

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