Konstanz macht ernst mit dem Umweltkampf
„Was können wir für Natur und Klima tun?“ – diese Frage treibt zur Zeit viele MitarbeiterInnen der Stadt Konstanz und ihrer Betriebe um. Eine besondere Idee verwirklichen jetzt die Entsorgungsbetriebe, die ja aus täglicher Anschauung wissen, was in den Konstanzer Mülltonnen und Abwasserkanälen so herumschwimmt und die Umwelt unnötig belastet. Als besonders übel gelten Plastikwindeln, und deshalb zahlen die Entsorgungsbetriebe jetzt Zuschüsse für den Umstieg auf die viel besseren Stoffwindeln.
Die Stadt Konstanz hat am 28. Januar eine Medienmitteilung zu diesem Thema herausgegeben, das alle Umweltbewegte umtreibt. Hier der volle Wortlaut:
„Seit Jahresbeginn kann bei den Entsorgungsbetrieben Konstanz (EBK) ein Antrag auf einen Zuschuss für die Verwendung von Stoffwindeln als Alternative zu Einwegwindeln gestellt werden. Pro Antrag werden 50 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro erstattet.
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Durch die Benutzung von Einwegwindeln wird eine erhebliche Menge Abfall produziert. Stoffwindeln können eine gute Alternative sein, um Abfälle zu vermeiden und die Umwelt sowie wertvolle Ressourcen zu schonen. Der Vorteil: Sie sind einfach in der Handhabung, für mehrere Kinder nutzbar, auf Dauer gesehen deutlich günstiger und nach dem Ende der Wickelzeit wiederverkäuflich.
So funktioniert’s
Das Angebot gilt sowohl für Neugeborene als für Erwachsene. Bei Neugeborenen kann jeweils im ersten und zweiten Lebensjahr einmal ein Antrag gestellt werden. Dafür muss der Hauptwohnsitz des Kindes in Konstanz sein und das Kind darf bei der Antragstellung nicht älter als 24 Monate sein. Mit dem Antragsformular ist eine Kopie der Geburtsurkunde mit einzureichen.
Auch für eine Kostenerstattung bei Erwachsenen mit Inkontinenz kann der Antrag über zwei Jahre jeweils einmal pro Kalenderjahr gestellt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Konstanz und eine ärztliche Bescheinigung über die Inkontinenz.
Mit dem Antrag sind jeweils die Rechnungen in Original mit abzugeben, die nicht älter als 12 Monate sein sollten oder ein Vertrag über einen Windelservice mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.
Das Antragsformular kann auf der Homepage der EBK heruntergeladen oder beim Kundenservice angefordert werden (kundenservice@ebk-tbk.de, 07531/966-0).“
MM/red (Foto: Einwegwindel, Coop41 [Public domain])
P.S. Mein lyrisch veranlagter Großvater rezitierte zu diesem Thema beim Kaffeetrinken zum Entsetzen des weiblichen Teils der Familie gern hingebungsvoll einen Zweizeiler, der vermutlich in den späten 1930er oder frühen 1940er Jahren entstanden ist:
„Wisch‘ den Arsch mit Deiner Hand,
spar‘ Papier fürs Vaterland.“