Konstanz: Repressalien gegen Fahrraddemo
Am letzten Sonntag veranstaltete das Aktionsbündnis Ciclo eine Fahrraddemo in Konstanz, angemeldet und damit ganz legal – sollte man/frau meinen. Doch die Polizei sah das wohl ganz anders und machte Auflagen, die die Demonstration in den Augen der RadlerInnen zur Farce werden ließen. Der folgende Text schildert das Vorgehen der Polizei aus Sicht einer mitradelnden Bürgerin. Es steht der Verdacht im Raum, dass derartige Demos in Konstanz durch Polizeimaßnahmen unmöglich gemacht werden sollen.
Wenn Bürger*innen am Sonntag eine Fahrrad-Demonstration veranstalten, sind die Umstände für die Behörden fast zu schön um wahr zu sein, sollte man meinen. Es sind ohnehin nur Spaziergänger und Ausflügler unterwegs, der Verkehr kann gar nicht groß behindert werden, und Aufmerksamkeit gibt es vor allem von Touristen, Kindern und Hunden. Die Polizei könnte auf fast freien Konstanzer Straßen unter blauem Himmel vorneweg fahren und den Tag genießen, während sie nebenbei eines der wichtigsten bürgerlichen Grundrechte schützt: Artikel 8 zur Versammlungsfreiheit. [1] Leider haben die städtischen Behörden den Polizisten offensichtlich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie haben am vergangenen Sonntagvormittag Auflagen erhoben, die eine Demonstration de facto zu einem lächerlichen innerstädtischen Radausflug degradierten und die Polizei zu dessen schimpfenden und mahnenden Begleitern. Da im Anschluss an diesen Ausflug vom Einsatzleiter der Polizei der Wille der Behörden verkündet wurde, nun auch noch Ermittlungen einzuleiten und zukünftige ähnliche Demonstrationen möglicherweise durch weitere Auflagen unmöglich zu machen, ist es nun an der Zeit, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass bürgerliche Rechte in Konstanz offensichtlich nicht ohne Weiteres anerkannt werden.
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Was ist geschehen?
Konstanzer Bürger*innen des Aktionsbündnisses Ciclo, das sich für eine umweltfreundlichere Verkehrspolitik stark macht, waren so fürsorglich, für einen Sonntagvormittag am 16. Juni um 11.30 Uhr eine Fahrraddemo wochenlang im voraus anzumelden, sich mit Warnwesten verkehrstauglich zu kleiden und alle Teilnehmer*innen ausführlich über die Route und rechtsgültiges Verhalten nach der StVO zu unterrichten. Zur gegebenen Zeit waren alle abfahrbereit. Allein: Die Polizei kam nicht wie angekündigt um 11.30 Uhr, sondern erst um 11.50 Uhr. Pflichtschuldigst hatte die Gruppe auf ihre polizeilichen Beschützer gewartet. Statt ein Wort der Entschuldigung für die große Verspätung verkündete die Polizei zunächst einmal, welche Auflagen die Stadt dem Grüppchen zugedacht hat: Man würde nicht als Verband anerkannt, man dürfte ausschließlich auf Radwegen fahren und keinesfalls öfter als einmal durch den Kreisverkehr. Damit sind schon drei Auflagen genannt, die die Straßenverkehrsordnung missachten und keineswegs mit dem Artikel 8 vereinbar sind. Die Hürden, dieses elementare Recht zu begrenzen, sind nämlich sehr hoch. Demonstrationen unter freiem Himmel können nur eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist – wenn also abzusehen ist, dass die Polizei Demonstranten und unbeteiligte Passanten mit vertretbaren Mitteln nicht schützen kann.
Wir fuhren unbewaffnet, wir fuhren unvermummt, es herrschte keine Terrorwarnung. Die Polizeikräfte wären durchaus mit der Verlangsamung des Verkehrs nicht überfordert gewesen, und es hätten sich daraus auch keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit entwickelt. Unbeteiligte Dritte hätten außer mit Entschleunigung der sonntäglichen Spazierfahrt keine Unannehmlichkeiten gehabt, die sich sonst zwangsläufig und zumutbar aus jeder rechtmäßigen Demonstration ergeben. [2] Kurz: Das Recht hätte durch Auflagen gar nicht eingeschränkt werden dürfen.
Die Polizei Konstanz konnte dank städtischer Auflagen erstens den Artikel 8 nicht schützen, zweitens nicht einmal die Straßenverkehrsordnung. Paragraf 27 der StVO besagt: Als Verband gelten Gruppen von mindestens 15 Fahrzeugen, die von anderen Verkehrsteilnehmern als zusammengehörend erkennbar sind. Sie dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren und können, wenn der vordere Teil des Verbandes über eine grüne Ampel gefahren ist, von hinten aufschließen, auch wenn zwischenzeitlich die Ampel auf Rot springt. Im Verband zu fahren bedarf weder einer Anmeldung noch einer Genehmigung durch die Behörden. Die Polizei kann einer Gruppe nicht aberkennen ein Verband zu sein, wenn sie erkennbar zusammengehört und die Rechte, die ein Verband hat, unvermittelt aufheben.
Die „Demonstration“ verlief schließlich wie folgt: Der Polizeiwagen fuhr voran, die Radgruppe am rechten Fahrbahnrand oder Radweg hinterher. Allein dieser Anblick müsste jeden Beobachter zum Lachen gebracht haben. Man stelle sich zum Vergleich einen Demonstrationsmarsch vor, der in Zweiergrüppchen nur Bürgersteige benutzen darf und beim roten Männchen stehen bleibt!
Bei jeder Ampel musste laut „Halt!“ nach vorn gerufen werden, weil es wegen sehr kurzer Grünphasen für die Durchfahrt der Gruppe nie reichte. Die Demonstration wurde in ihrem Zusammenhang gestört. Autofahrer fuhren wie gewohnt in engem Abstand an uns vorbei, wenn keine Radwege vorhanden waren, die Polizei schickte uns auf den Radweg, auch wenn dieser nicht entlang der angemeldeten Route lag.
In Konstanz gibt es bekanntermaßen Radwege, die plötzlich aufhören oder auf größere Umwege führen, zum Beispiel am Döbele-Parkplatz. Bei einer Fahrraddemo möchten wir unter anderem genau auf dieses Problem aufmerksam machen: Radfahrer werden gegenüber Autofahrern hinsichtlich Raumbedarf, Wegen, Gesundheitsgefährdung empfindlich benachteiligt. Auf der Fahrraddemo wurden wir jedoch genau an diesen Stellen von der Polizei gerügt, wenn wir die kurze Überbrückung über die Fahrbahn nahmen, die wir als Verband ohnehin hätten nehmen müssen. Um uns an der angekündigten dreimaligen Durchfahrung des Kreisverkehrs am Döbele zu hindern, fuhr der Polizeiwagen einfach fort und gefährdete die Demonstration damit am empfindlichsten Punkt: bei der Überquerung der Fahrbahn. Anstatt die Sicherheit der Demonstrationsteilnehmer unter allen nur denkbaren Umständen gemäß dem Verfassungsrecht zu gewährleisten, setzte sie uns den Gefahren des fließenden Autoverkehrs aus.
Der Versammlungsleiter hatte den Polizeiorganen sämtliche Zugeständnisse gemacht, seine Truppe äußerst ruhig und besonnen zusammengehalten und wollte jeden Konflikt mit der Staatsgewalt verhindern. Statt eines Dankes gab es für ihn jedoch zum Abschied die Ankündigung eines Ermittlungsverfahrens wegen dreier „Ordnungs-Vergehen“ (Fahren auf der Fahrbahn an zwei Stellen, Behinderung des Verkehrs ebendort, wiederholtes Befahren des Kreisverkehrs). In Zukunft müsste man dann mal sehen, sagte der Beamte, ob gewisse Personen Demonstrationsverbot bekämen. Und ob so eine Tour nochmals genehmigt würde, wäre auch nicht sicher.
Als erstmalige Teilnehmerin muss ich erstaunt feststellen, dass in der „Fahrradstadt Konstanz“ „Fahrrad-Demonstration“ heißt, was andere Leute einfach einen Fahrradausflug unter Freunden nennen würden. Während man auf einem Fahrradausflug alle Rechte der Straßenverkehrsordnung wahrnehmen dürfte, gilt aber selbst diese während einer „Demonstration“ offenbar hier nicht mehr, wenn die Behörden keine Lust darauf haben. Vom angemessenen und selbstverständlichen Recht auf Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum kann man keinen Gebrauch machen, wenn kommunale Behörden die Polizei dazu benutzen, die Teilnehmer am Demonstrieren zu hindern, anstatt dies als unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens zu schützen. [3]
Die Fragen, die sich gerade in Zeiten des Klimanotstandes hier dringend stellen, sind: Welche Art von Recht, welchen Typus von Bürgern, welche Art von Verkehrsteilnehmern greift die Stadt hier eigentlich an?
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Polizisten, die an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert werden, demokratische Rechte zu schützen? Fahrradfahrer und politisch aktive Menschen, die der Stadt Unterstützung anbieten, ihr eigenes Klimaziel zu erreichen?
Kirsten Mahlke/Aktionsbündnis Ciclo (Foto: O. Pugliese)
Anmerkungen
[1] „Gegen eine Versammlung, von der selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht, kann polizeilich nur vorgegangen werden, wenn 1. Aus anderen Gründen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr vorliegt und diese nicht durch Inanspruchnahme des Störers oder durch den Einsatz eigener Mittel beseitigt werden kann oder 2. Die Schäden, die der öffentlichen Sicherheit bei einem wirksamen Vorgehen gegen die Störer drohen würden, in einem Mißverhältnis zu den Nachteilen stehen würden, die durch das Einschreiten gegenüber der Versammlung entstünden.“ (Dr. Michael Bäuerle, Polizei- und Verwaltungsrecht, Gießen, S. 7; https://www.staff.uni-giessen.de/~g11003/versr.pdf)
[2] „Die mit der Ausübung dieses Grundrechts zwangsläufig verbundenen Belästigungen müssen Dritte so lange ertragen, als keine unmittelbare Gefährdung anderer gleichwertiger Güter gegeben ist.“ (Bäuerle, S. 7)
[3] Bäuerle, S. 8.
Ich finde, dieses Verhalten von Polizei und Ordnungskräften sollte in Konstanz ein Nachspiel haben. Das Demonstrationsrecht ist ein zu hohes Gut, als dass das durchgehen darf. Und das bei einer Stadt, die den Klimanotstand ausgerufen hat. Radfahrer/innen sind nicht das Problem, sondern die Lösung von Umweltproblemen in einer Stadt.
Gibt es keine Critical Mass in Konstanz. Vielleicht sollte man damit mal anfangen:
https://dasfahrradblog.blogspot.com/2019/09/die-critical-mass-und-die-polizei.html
Traurige Zustände.
Wie wäre es damit, beim nächsten Mal einfach die Fahrräder zu schieben? Dann gilt man als Fußgänger und darf doch als Demo auf der Straße im Verband laufen!?
Ist dann zwar keine richtige Fahrrad-Demo, würde mit entsprechenden Slogans aber auch ein gutes Signal abgeben und zeigen, wie es in der „Fahrradstadt“- Konstanz wirklich aussieht.
Um den Profit des Einzelhandels am Wochenende sicherzustellen, haben Demonstrationen auf Straßen bitte nichts verloren! Das Metall muss schließlich fließen, zuerst auf der Straße, dann an der Kasse im LAGO!
Die Polizei agiert als langer Arm der Stadtverwaltung, und die steht wie immer für die Interessen des Einzelhandels.
Wie kongruent sind Reden und Tun in Politik, Wirtschaft und Verwaltung? Funktioniert unsere Gewaltenteilung noch? Werden die Menschen wirklich mitgenommen, wie es unser Ministerpräsident W. Kretschmann als Leitidee seiner Politikauffassung formuliert?
Wird Pluralismus noch genug fassbar, erlebbar, sichtbar?
Werden die Sorgen der Menschen, und dies nicht nur zur Vermeidung populistischer und rechter Strömungen, in Politik und Gesellschaft von heutiger Politik ernst genommen?
Welche Art aber von Demokratieverständnis erleben wir in der Realität und das in unserem beschaulichen Konstanz?
Da ruft Konstanz den Klima-Notstand als Sinnbild gegen Klimawandel und als Vorbild für andere Kommunen aus.
Und dann versucht doch tatsächlich ein Aktionsbündnis CICLO Konstanz lokal zu handeln, für eine nachhaltige Verkehrswende einzutreten, die CO2-neutraler werden soll, die mehr urbanen und lebenswerten Raum für uns Menschen, uns Einwohner von Konstanz schafft oder gar den Menschen zurückgibt.
Was dann passiert ist, hat Kirsten Mahlke in ihrem Bericht „Konstanz: Repressalien gegen Fahrraddemo“ in eindrücklicher, humorvoller Weise aus Sicht einer Teilnehmerin geschildert.
Wenn es nicht zu ernst wäre, könnte man Ihre Schilderungen als Realsatire bezeichnen.
Es war aber ernst und hatte die Aushebelung eines der wichtigsten, verfassungsrechtlich stark geschützten Grundrechts zur Folge:
Dem des Versammlungsrechts!
Ein Versehen? Absicht? Gewollte Repression? Rechtsbeugung?
Egal was es genau war, es kommt der Demontage von Basisdemokratie und Bürgerbeteiligung gleich! Diese Handlungsweise sollte abschreckende Wirkung zermürbender Art erzielen!
Und sie erreicht damit genau das Gegenteil ihrer ursprünglichen Intention: Die Steigerung des Widerstands bei den Menschen, die nicht nur an sich denken, die sich ehrenamtlich, politisch und für Gemeinwohl engagieren, die persönlich und damit fassbar für Grundrechte und Demokratie einstehen. Diejenigen, die sich nicht klein kriegen lassen von behördlicher Willkür, polizeilicher Machtdemonstration und politischen Schein-Versprechen!
Und das mit rein demokratischen und legalen Mitteln – auch und gerade in Konstanz!
Quo vadis – KONSCHTANZ?
Aus einem LeserInnenkommentar: „Kleiner Tipp: Bei Widerstand der Polizei einfach Versammlung durch den Versammlungsleiter für beendet erklären und als Verband nach § 27 der STVO weiterfahren.“
Schon alleine der Fakt, dass die Polizei zu spät kam deutet auf eine gewisse Respektlosigkeit gegenüber dem Veranstalter hin.
Das Beharren der Behörden auf die wortwörtliche Umsetzung der Auflagen um die Fahrraddemo zu einer Komikdarbietung degradieren zu lassen zeigt, dass es den Stadtbehörden egal ist das Recht auf Demonstration zu garantieren.
Offiziell rühmt sich Konstanz als Fahrradstadt mit einer klima- und bürgerfreundlichen Politik. Um noch auf die grüne Welle aufzuspringen und sich vor den Medien als klimafreundlich zu bezeichnen, haben die Politiker auch noch den Klimanotstand ausgerufen. Ist das alles nur Wahltaktik?
Auf jeden Fall decken sich die Aussagen der Politiker mit Handlungsweise der Stadtverwaltung nicht.
Unglaublich, was sich die Behörden dort leisten. Vor fast 40 Jahren, nämlich im Wahlkampf 1980, ist das Thema durchprozessiert worden, und zwar beim »Anachronistischen Zug« gegen Franz Josef Strauß, einem Straßentheater auf Rädern, das auch fahrend wirken sollte (siehe Wikipedia-Artikel). Der Zug mit Unimogs und Pkws startete in Sonthofen, so dass bayrische Behörden und Gerichte involviert waren. Grundfrage damals: Ist das eine Demonstration oder ein Kunstwerk? Als Demonstration hätten die Behörden Auflagen bezüglich der Gestaltung der Fahrzeuge und des Verhaltens der Personen auf den offenen Unimogs machen dürfen, aber die StVO wäre außer Kraft gesetzt gewesen. Als Kunstwerk hätten die Behörden nicht inhaltlich eingreifen dürfen, allerdings hätte die StVO gegolten. Letztlich kam eine Art »Das Beste aus zwei Welten« heraus: wir durften mit dem Kunstwerk über rote Ampeln fahren.
Also: eine Demo kann nie, nie, nie auf die StVO verwiesen werden! Klagt dagegen!
Dass die geschilderten Auflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand hätten, scheint mir offensichtlich. Dass die aus Auflagen eben diesem Grund nicht vorher zugestellt werden, um die Inanspruchnahme von Rechtsschutz zu verhindern, hat in Konstanz eine üble Tradition.
Als Veranstalter / Anmelder kann man in diesem Fall wohl zweckmäßigerweise den ersten (mobilen) Teil der angemeldeten Demonstration (mit Ausnahme der Schlusskundgebung am vorgesehenen Ort) absagen und den Teilnehmenden anheimstellen, sich unter Beachtung und Inanspruchnahme der o.g. Sonderrechte der StVO in geordneter Selbständigkeit zum Ort der Abschlusskundgebung zu bewegen.
Leider stehen unsere demokratischen Freiheitsrechte als Bürger stets unter dem Vorbehalt, außer auf Sonntagsreden der üblichen Staatsbediensteten nicht allzu ausgiebig wahrgenommen zu werden. Der Bürger habe sich zu freuen, alle vier Jahre staatliches Herrschaftspersonal einbestellen und abbestellen zu können (was für eine Politik diese Herrschaftsbeauftragten dann umsetzen, muss in keinem auch nur homöopathischen Verhältnis zu den üblichen Wahlversprechen stehen, sondern unterliegt dem „Gewissen“ der Parlamentarier, ist also strikt und elegant entkoppelt vom Wählerwillen), ansonsten ist Ruhe die erste Bürgerpflicht. Wer seine demokratischen Freiheitsrechte praktisch ausübt statt sie nur als theoretische Möglichkeit der Verfassung abzufeiern, stößt schnell an die Grenzen der von der Staatsmacht tolerierten kritischen Öffentlichkeit. Das musste CICLO nun erfahren. Die Drohung eines „Ermittlungsverfahrens“ wegen lächerlicher Lappalien ist Ausdruck dieser beständigen Hysterie der Staatsmacht, die politisch kritische und mittels Demonstrationen in die Öffentlichkeit tretende Bürger stets mit Argusaugen betrachtet und latent paranoid ist in Bezug auf einen möglichen Kontrollverlust der Staatsorgane. Wer hier in Konstanz am Samstag den Straßenverkehr durch Demos und Klimakritik stört erfährt dies auf schmerzliche Weise.
Unglaublich Ihre Schilderung, passt zu einer unserer Beobachtungen: ein Polizeiauto parkt entgegen der Einbahnstraße auf einem Behindertenparkplatz (man könnte denken, dass war eine konsequente Leistung).
Unser Nachbarinnengespräch dazu wurde rüde unterbrochen, statt eines Grußes kommt sofort die Frage: „Sprechen Sie über uns?“ Und in der Folge eine tendentiell aggressive Belehrung über die Ausnahmen der StVO für die Polizei in einem Einsatz. Der Einsatz war: den Halter eines parkenden Wagens ohne Anwohnerparkkarte aus der Wohnung zu klingeln.
Fazit: Wir BürgerInnen alle können nur hoffen, dass die zukünftigen Videokameras auf den Schultern der Polizei auch ein Mikrofon haben und dementsprechend der Umgangston der Polizei sich zum Besseren entwickelt!
Wir müssen noch mehr hoffen, das wir im Kiesinger-/Filbingerland keine solchen Zustände wie bei der hessischen Polizei haben.
Zu dem Agieren der Verwaltung: Wir müssen ihr eine*n andere*n Chef*in wählen!
Anregung für einen bürger- und klimafreundlichen Staat:
Die die Demo begleitende Polizei könnte sich unter Wahrung der gebotenen Neutralität der Staatmacht mit Augenzwinkern an der Demonstration beteiligen – schlicht durch Nutzung von Polizeifahrrädern (die berittene Polizei wäre vermutlich optisch beeindruckender, aber wegen der Anreise wohl unangebracht).
Da kommt mir die Frage auf ob der Klimanotstand in Konstanz nur ein Feigenblatt ist.
Wenn sich durch ein klärendes Gespräch mit den Verantwortlichen bei der „Fahrrad“-Stadtverwaltung KN nichts bessert, sollte CICLO juristisch vorgehen und das Demonstrations(grund-)recht einklagen !
So darf es nicht weiter gehen mit Behördenwillkür & willfähriger Polizei ! Die wäre gut beraten, auch mal Fahrradpolizisten einzusetzen, statt im fetten Benz das Klima zu schädigen – so ist man jedenfalls nicht auf Augenhöhe, denn CICLO demonstriert gegen AUTO-Verkehr in der Stadt und für ein menschenfreundlicheres Klima auf den Strassen !