Abendgymnasium wird Sache der Ministerin

Die Auseinandersetzung um den Fortbestand des Abendgymnasiums an der Konstanzer Volkshochschule erreicht jetzt Stuttgart. Die hiesige Landtagsabgeordnete Nese Erikli bittet die zuständige Ministerin um Unterstützung. Kernaussage des Schreibens – unten im Wortlaut: „Der zweite Bildungsweg muss auch in der Fläche verfügbar sein“.


Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Eisenmann,
derzeit findet eine Diskussion um die Zukunft des Abendgymnasiums der VHS Konstanz in meinem Wahlkreis statt. Nachdem die Volkshochschule beschlossen hatte, den Betrieb des Abendgymnasiums auslaufen zu lassen, regte sich parteiübergreifender Widerstand in den Gremien der die Volkshochschule tragenden kommunalen Gebietskörperschaften. Von Seiten des Landkreises wurde mittlerweile forciert, den Beschluss der Volkshochschule einer Revision zu unterziehen. (1)

Im Zuge dessen wies die Vorsitzende der VHS-Mitgliederversammlung darauf hin, dass sich das Defizit der VHS für das Abendgymnasium von 20.000 € auf 240.000 € erhöhen könnte, sollte das Land seinen Zuschuss in eben dieser Höhe für den Unterrichtsbetrieb auf Grund zu kleiner Klassengrößen streichen. (2)

Sollte das Abendgymnasium der Volkshochschule Konstanz in Radolfzell wegfallen, wäre dies eine erhebliche Verschlechterung des Angebots des zweiten Bildungsweges in der Region. Menschen, die das Abendgymnasium besuchen, müssen ohnehin einen erheblichen Kraftaufwand leisten. Nicht nur sind Gebühren zu entrichten, sondern insbesondere die Motivation, über Jahre hinweg nach langen Arbeitstagen noch mehrere Stunden die Schule zu besuchen, verlangt mir größten Respekt ab. Zu diesem finanziellen und zeitlichen Aufwand sollte nicht noch kommen, unzumutbar weite Wege bis zum nächsten Abendgymnasium auf sich nehmen zu müssen. Der zweite Bildungsweg muss auch in der Fläche verfügbar sein.

Da mir der Erhalt des Abendgymnasiums ein großes Anliegen ist, frage ich Sie: Wie bewerten Sie die Entwicklungen in meinem Wahlkreis vor dem Hintergrund des Ziels, ein flächendeckendes Angebot des zweiten Bildungswegs vorzuhalten? Auf welchen Rechtsgrundlagen wird die Entscheidung über Streichung oder Erhalt des Landeszuschusses getroffen, insbesondere im Hinblick auf die in der Presse genannte Mindestklassengröße von 16 Personen? Wie können Sie im konkreten Fall die Volkshochschule und die sie tragenden kommunalen Gebietskörperschaften beim Erhalt des Abendgymnasiums unterstützen? Was unternehmen Sie, um die Bekanntheit der Abendgymnasien zu steigern und die AbbrecherInnenquoten zu senken, um eine stärkere und anhaltende Nachfrage nach dem Angebot der Abendgymnasien zu erreichen?

Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe in der Hoffnung, dass die Volkshochschule, die Kommunen und das Land eine zufriedenstellende Lösung zum Erhalt des Abendgymnasiums finden können.

Mit freundlichen Grüßen
Nese Erikli MdL