Konstanzer Staatsanwaltschaft in der Kritik

Tatort Bodensee. Ein unaufgeklärter Mord, verschwundene Ermittlungsakten, dazu die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren partout einstellen will. Nebenkläger, die sich dagegen wehren, und das Heimatblatt, das zu alledem schweigt – das sind die Ingredienzien in einem Mordfall ohne Mörder, der 30 Jahre zurückliegt. Die Generalstaats­anwaltschaft fordert nun weitere Ermittlungen.

Mord verjährt nicht. Mörder müssen damit rechnen, bis zum Tod zur Rechenschaft gezogen und verurteilt zu werden. Was bei Weitem nicht immer passiert. Unaufgeklärte Mordfälle sind aber nicht nur Stoff für „Aktenzeichen XY“, sondern eine besonders schmerzhafte Hypothek für die Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Eine offene Wunde. So auch für die Angehörigen von Dieter Huber.

Dieter Huber, das Opfer.

Geboren 5. Februar 1957 in Lindenberg im Allgäu, ermordet am 9. November 1986 an der Autobahn 81, Ausfahrt Engen bei Singen. Der junge Realschullehrer Dieter Huber war an diesem Sonntag nachts auf der Heimfahrt von Stuttgart nach Sindelfingen, seine Mörder, zwei Personen, waren irgendwo zugestiegen, vielleicht als Anhalter. Sie quälten ihr Opfer schrecklich, bevor sie es aus dem Auto zerrten und in einem Gebüsch mit einem Küchenmesser erstachen, indem sie es dem 29-Jährigen in den Hals stießen. Ein junger, lebensfroher Mann stirbt für einen geleerten Geldbeutel.

Es sind ein älterer Bruder und ein Schwager des Ermordeten, die auch drei Jahrzehnte nach der Bluttat das Schreckliche nicht unaufgeklärt lassen wollen. Dafür kämpfen Werner Huber (72), der Bruder, und dessen Schwager Karl S. (67), der Ehemann der Schwester ist wohnhaft im Kreis Ravensburg. Und beide sind fassungslos. Fassungslos über das Erlebte.

seemoz-Werner_Huber_Karl_S._Friedhof_Lindenberg

Werner Huber (li.) und Karl S. auf dem Friedhof Lindenberg, wo Bruder und Schwager beerdigt wurde. Foto: Mira Bültel

Die beiden Rentner sind sicher, einen der Täter zu kennen. Dem, obwohl schon lange verdächtig, bisher nicht der Prozess gemacht wurde. Stattdessen stand das Ermittlungs­verfahren schon mehrmals vor dem Aus. Das zumindest konnten die beiden inzwischen ergrauten Männer verhindern. Auch dank eines Artikels im „Spiegel“ vor drei Jahren. Das Nachrichtenmagazin widmete dem Fall vier Seiten und stellte eingangs fest: „Beweismittel wurden aus der Asservatenkammer gestohlen, Akten und Computerdaten verschwanden spurlos – Justizpannen erschweren seit vielen Jahren die Aufklärung eines Mordes an einem jungen Lehrer.“

Tatsächlich spricht vieles dafür, dass der Ehrgeiz der Staatsanwaltschaft darin besteht, den Fall endlich zu den Akten zu legen. Nicht „Pannen“, sondern schiere Absicht mit krimineller Energie scheint die bisherige Aufklärung des Mordfalls zu verhindern.

Mord und Diebstahl

1986 war die DNA-Analyse noch nicht möglich, doch die Spurensicherung war damals nicht viel anders als heute. So sammelten die Beamten akribisch ein, was sie am Tatort fanden, und das war nicht wenig. Die Beweismittel wurden in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Konstanz verwahrt – und verschwanden dort zum erheblichen Teil auf ungeklärte Weise. Bemerkt wurde das Verschwinden – von inzwischen durch den technischen Fortschritt hochbrisantem Beweismaterial – aber erst 2008, als der Fall aufgrund einer Zeugenaussage erneut aufgegriffen wurde. Woraufhin der Staatsanwaltschaft am Bodensee die Ermittlungen entzogen wurden und die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe sie übernahm.

Diese erließ auch prompt einen Haftbefehl gegen Manfred Maier (Name von der Redaktion geändert), den Hauptverdächtigen, den die beiden Angehörigen und Nebenkläger auch für den Täter halten. Nach drei Tagen ließ sie ihn trotz erkennbarem Täterwissen mangels Beweisen wieder frei. Doch Manfred Maier stand bereits seit 1990 als möglicher Täter im Visier der Ermittler. Der damals 24-Jährige hatte am 16. September 1990 auf derselben Autobahn 81 auf einem Parkplatz nachts ein älteres Ehepaar mit vorgehaltener Pistole überfallen. Vier Tage später wurde der Räuber von der Polizei geschnappt, und der fiel sofort die Ähnlichkeit mit dem Überfall auf Dieter Huber auf. Verurteilt wurde Manfred Maier aber nur für den Überfall auf das Ehepaar zu sechs Jahren und neun Monaten Haft. Für den Mord an Dieter Huber reichten der Staatsanwaltschaft die Beweise nicht für eine Anklage.

Manfred Maier, ein Kampfsportler, war tief verwurzelt in einem Rockermilieu, in dem es um Drogenhandel und Schutzgelderpressung, Waffenbesitz und Gewalttätigkeit ging, kassiert Vorstrafen für Körperverletzung und Landfriedensbruch. Und offensichtlich kommt der Brutalo bei Frauen an, obwohl er auch sie brutal behandelt. Was ihm fast zum Verhängnis wird. Denn 2007 sucht seine 15 Jahre jüngere Lebensgefährtin Schutz bei der Polizei, sie fürchtet um ihr Leben und das ihres Sohnes. Weil sie ihn verlassen will, drohe Maier ihr, sie und ihren Sohn umzubringen.

Die Frau, die seine Gewalttätigkeit zur Genüge kennt, nimmt seine Drohung ernst und bietet sich der Polizei als Kronzeugin an. Dabei überrascht sie die Ermittler mit einem besonders schweren Vorwurf. Sie berichtet, dass ihr Freund „bei einem früheren Überfall mal jemanden umgebracht“ habe. Die Tat liege 20 Jahre zurück und Maier plage das schlechte Gewissen, erzählt die Zeugin, denn er käme immer wieder darauf zu sprechen und habe erklärt: „Das eine verjährt nie.“

seemoz-staatsanwaltschaft

Der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden die Ermittlungen längst entzogen. Foto: Gruhl (CC BY-SA 2.5)

Die Vorwürfe der Kronzeugin führen schließlich zur Wiederaufnahme der Ermittlungen. Dabei wird 2008 entdeckt, dass wichtige Beweismittel aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft in Konstanz verschwunden sind. Der Fall wird den Konstanzern entzogen und die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe damit beauftragt. Die Polizei ermittelt nun gegen die Staatsanwaltschaft in Konstanz. Denn es ist offenkundig, dass nur eine eingeweihte Person die Beweismittel entwendet haben konnte. Die Polizei sucht mit großem Aufwand nach dem Asservatendieb und stößt dabei auf eine weitere Frau im Leben Maiers, die tief verstrickt scheint und dennoch bisher unbehelligt blieb.

Susanne Schulz (Name von der Redaktion geändert) war die Freundin von Manfred Maier zum Zeitpunkt seines Überfalls auf das Ehepaar und besuchte ihn auch noch im Gefängnis. Die attraktive und intelligente Frau scheint Maier zu beeindrucken und diese scheint von dem brutalen Macho nicht minder fasziniert. Sie analysiert als Grafologin Handschriften, jobbt als Sekretärin und verdingt sich als Prostituierte in der Sadomaso-Szene. Könnte sie die Femme fatale gewesen sein, die einen Staatsanwalt dazu brachte, die Beweisstücke aus der Asservatenkammer zu beseitigen? Denn ihrem eingesperrten Freund schreibt die Frau, dass sie in Konstanz einen Staatsanwalt kennengelernt habe, mit dem sie ein Verhältnis eingegangen sei. Wozu?

Viele Fragen, keine Antworten

Aber die geklauten Asservate sind nicht die einzige Ungeheuerlichkeit. 1991 verschwindet die komplette Ermittlungsakte für zwölf Jahre aus der Registratur der Staatsanwaltschaft, bevor sie auf unerklärliche Weise wieder auftaucht. Wer hatte sie zu welchem Zweck entwendet? Und wer löschte die Ergebnisse einer Speichelprobe von Manfred Maier in der DNA-Datei der Polizei? Viele Fragen, keine Antworten.

Trotzdem wollte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun endgültig das Ermittlungsverfahren einstellen, nachdem eine mit neuesten Methoden vorgenommene DNA-Analyse bei dem noch verbliebenen Beweismaterial negativ ausgefallen ist. Demnach konnten die fremden DNA-Spuren weder Maier noch Susanne Schulz zugeordnet werden. Die Enttäuschung darüber ist bei den Nebenklägern groß. Hatten die Verwandten des Mordopfers doch gehofft, dass es zu einem „DNA-Treffer“ kommt und sie endlich Ruhe finden. Aber dem ist nicht so.

Denn die Begründung zur Einstellung des Verfahrens ist (abgesehen von der negativen DNA-Analyse) für den Bruder und den Schwager eher Bestätigung als Entkräftung ihres Verdachts: dass es der Ermittlungsbehörde vorrangig darum geht, diesen ungeklärten Fall endgültig zu vergessen. Unterstützt von ihrem neuen Anwalt aus Berlin, werden Werner Huber und Karl S. selbst initiativ. Zum Leidwesen der Staatsanwaltschaft, die sich in ihrer ablehnenden Begründung genötigt sieht, festzustellen: „Den vom Rechtsvertreter der Geschwister des Ermordeten vorgeschlagenen weiteren Ermittlungshandlungen ist im vorliegenden Verfahren nicht weiter nachgegangen worden.“ Begründet wird dies von Oberstaatsanwalt Klaus Armbrust mit der ständigen Wiederholung, es handle sich um eine „spekulative Annahme“, „rein spekulativen Charakters“, der „mangels Erfolgsaussicht nicht nachgegangen“ wird.

Der Einspruch des Rechtsanwalts darauf liest sich wie ein juristisches Proseminar für den Herrn Staatsanwalt. Anwalt Jörg Rehmsmeier stellt fest: „Mit einer solchen (in diesem Falle tatsächlich spekulativen) Argumentation könnte auf so gut wie jede Zeugenvernehmung in einem Ermittlungsverfahren von vornherein verzichtet werden.“ Das leuchtet jedem „Tatort“-Zuschauer ein. Denn Spekulationen sind der Wesenskern von Ermittlungen. Das ist beruflicher Alltag von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Nicht so beim Mordfall Dieter Huber, behaupten die Nebenkläger. Hier werde nicht getan, was getan werden könnte und müsste. Zumal die Staatsanwaltschaft selbst Dreck am Stecken hat und in ihrer Begründung zum jüngsten Einstellungsbescheid noch einmal feststellt, dass es „durchaus wahrscheinlich“ sei, dass die verschwundenen Beweismittel „von einem Insider der Staatsanwaltschaft Konstanz weggenommen wurden“. Der Beschluss der Staatsanwaltschaft im Oktober letzten Jahres, das Ermittlungsverfahren einzustellen, ist bereits der wiederholte Versuch, „den Fall totzumachen“, wie es der Bruder des Ermordeten formuliert. Denn schon längst, so deren Mutmaßung, gehe es der Staatsanwaltschaft nicht mehr vorrangig um die Aufklärung des Mordes. Da solle ein Justizskandals verheimlicht werden, der offenkundig würde, käme es in dem Mordfall Dieter Huber zu einer Hauptverhandlung. Nun schöpfen sie neue Hoffnung: Die Generalstaatsanwaltschaft hat dem Einstellungsbeschluss nicht stattgegeben und gibt grünes Licht für weitere Ermittlungen im Jahr 2016.

seemoz-Asservate

Der oder die Diebe ließen gezielt Beweismittel aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Konstanz verschwinden. Zurück blieben aufgerissene Kuverts ohne Inhalt.

Der unaufgeklärte Mord lässt dem Kommissar keine Ruhe

Rolf Siebold ist viel mehr als ein Insider, er ist der Experte im Mordfall Dieter Huber. Der Kommissar war Leiter der Sonderkommission mit rund 20 Beamten, die den Mord an Dieter Huber aufklären sollte, und über all die Jahre mit dem Fall befasst. Vergebens. Was dem inzwischen pensionierten Kommissar keine Ruhe lässt. So ist er der Dritte im Bunde, der gemeinsam mit den Nebenklägern den Mord an dem jungen Lehrer aufgeklärt sehen möchte. Und Siebold ist Profi. Das macht ihn gefährlich für alle, die in diesem Mordfall etwas zu vertuschen haben.

Als Experte im Ruhestand, mit Blick aus der Distanz und damit auch auf die eigenen Versäumnisse, mischt er sich nach wie vor in die Ermittlungen ein. Die offiziellen Ermittlungsakten umfassen drei Bände mit über 2000 Seiten. Wenn jemand den Überblick über diesen 30 Jahre alten Fall behalten hat, dann Rolf Siebold. „Die Justiz von Baden-Württemberg hätte einen Skandal an der Backe, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommen würde“, sagt der einstige Chefermittler heute. Seine Überzeugung: Die Ermittlungen werden behindert, um den Justizskandal zu verheimlichen.

Ein Beispiel von mehreren: Als wichtige Beweismittel aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Konstanz verschwanden, wurde die Staatsanwaltschaft Karlsruhe 2008 mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Oberstaatsanwalt Klaus Armbrust teilte unmittelbar nach der Übernahme des Falls dem Leiter der Sonderkommission mit, dass es sich bei dem Tötungsdelikt nicht um Mord, sondern um Totschlag handle. Dieser sei verjährt, weshalb die Ermittlungen eingestellt würden. Rolf Siebold widersprach seinem Vorgesetzten entschieden, indem er ihm schriftlich darlegte, dass alle Mordmerkmale in diesem Fall nachweislich vorhanden seien. Dem konnte sich der Oberstaatsanwalt schließlich nicht verweigern, aber Siebold wusste von nun an, woher der Wind weht. „Mit einem Federstrich“, so der Ex-Kripobeamte (63), sollte der Mord erledigt werden.

Dagegen stemmen sich auch heute noch Werner Huber und sein Schwager Karl S., die Nebenkläger. Ihr neuer, engagierter Berliner Anwalt lieferte neue Ermittlungsansätze, die auch der Ermittlungsprofi Rolf Siebold für vielversprechend hält. Auch für ihn taten sich eklatante Widersprüche bei Vernehmungen auf, denen nach seiner Überzeugung unbedingt nachgegangen werden sollte. Was Oberstaatsanwalt Armbrust freilich ganz anders sieht, wie er in seiner Begründung zur Verfahrenseinstellung im Oktober 2015 wissen lässt: Alles Spekulation! Hängt es damit zusammen, dass die neuen Ermittlungsansätze sich auf die Frage konzentrieren, wer die Beweismittel beseitigt hat? Denn eines ist klar: Lässt sich der Dieb ermitteln, ist man dem Mörder ganz nah. Der Diebstahl ist vermutlich verjährt, aber der Mörder lässt sich ohne Aufklärung des Justizskandals nicht finden.

Mehr noch als die Begründung der Staatsanwaltschaft, irritieren die Vorgänge, die diesen Fall hinter den Kulissen begleiten. So provozierte die „Spiegel“-Veröffentlichung im März 2013 eine Reaktion, die Karl S. heute noch empört. Er sei, so berichtet der ehemalige Mitarbeiter der Kripo Ravensburg, danach von einem ihm bekannten leitenden Polizeibeamten aus Konstanz angerufen und um ein vertrauliches Gespräch „bei einem Kaffee“ gebeten worden. Sein ehemaliger Kollege, erinnert sich der Rentner, habe ihn mit der Aussage überrascht, sein Schwager könnte schwul gewesen sein und seine Ermordung mit der Stricherszene in Verbindung stehen. Das Gespräch habe er mit dem Hinweis beendet, „auch wir können an die Presse gehen“. Vollkommen überrascht und eingeschüchtert sei er zunächst gewesen, erzählt Karl S., aber schon auf dem Heimweg wurde ihm die Ungeheuerlichkeit bewusst: Er und sein Schwager sollten – von einem leitenden Polizeibeamten! – zum Schweigen gebracht werden.

Kartell des Verschweigens

Das gelang auch auf eine weitere kuriose Art, die Staunen lässt und Fragen aufwirft. Wenn der „Spiegel“ diesen unaufgeklärten Mord zum Thema macht und über verschwundene Beweismittel und „Justizpannen“ berichtet, dann schauen auch die örtlichen Medien noch mal genau hin. Das tat auch eine Redakteurin der „Schwäbischen Zeitung“ in Tuttlingen. Doch es gelang ihr nicht, den Artikel in ihrer Zeitung zu platzieren. (Artikel liegt vor.) Für das Monopolblatt sind die rätselhaften Hintergründe des Mordes bis heute kein Thema. Nicht anders beim „Südkurier“. Obwohl die beschuldigte Staatsanwaltschaft in Konstanz beheimatet ist, wurde über den Skandal vor der eigenen Haustür keine Zeile berichtet. „Die haben einen Maulkorb“, ist sich Rolf Siebold sicher.

Auf Anfrage per Mail reagiert der Chefredakteur des „Südkuriers“, Stefan Lutz, lapidar. Man werde „in der Lokalredaktion“ besprechen, ob es Neuigkeiten in dem Fall gibt, er selbst habe davon keine Kenntnis. Für weitere Fragen stand der Pressemann nicht zur Verfügung.

Nicht anders bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Ravensburg. Chefredakteur Dr. Hendrik Groth ist zu keiner Stellungnahme bereit. Er antwortete weder per Mail auf die konkreten Fragen, noch war er telefonisch zu erreichen. Der gewünschte Rückruf erfolgte nicht. Die inzwischen nach Norddeutschland umgezogene ehemalige Redakteurin äußerte sich einst gegenüber den Nebenklägern, die darauf gehofft hatten, dass der Mordfall auch in ihrer Lokalzeitung Interesse findet, völlig ratlos über die Nicht-Veröffentlichung ihres Artikels. Aber zu einem Gespräch war auch sie nicht bereit.

Für Werner Huber, Karl S. und Rolf Siebold, die weit von sich weisen, „Verschwörungstheoretiker“ zu sein, passt das ins Bild. Denn nur wenn die Medien stillhalten, weil Entscheidungsträger sich informell absprechen, lässt sich ein solcher Skandal verheimlichen. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Aber leider keine auf die Frage, wer Dieter Huber ermordet hat.

Roland Reck (Der Text erschien zuerst in „Blix“, Magazin für Oberschwaben)