Lenk-Anwalt: „Die Aktion der Stadt ist grob vertragswidrig“

Seit Dienstag früh liegt das Päpstlein verpackt auf dem städtischen Entsorgungshof. Ein Abräumkommando hatte die Skulptur im Schutze der Nacht klammheimlich abgebaut. Peter Lenk will nun schauen, ob beim Abbau Schäden entstanden sind. Sein Anwalt, der überregional bekannte Urheberrechtsexperte Götz von Olenhusen, hat für seemoz eine Stellungnahme formuliert.

Die Aktion der Stadt ist grob vertragswidrig. Sie steht weder mit dem Eigentumsrecht des Künstlers in Übereinstimmung noch mit dem Vertrag, den Lenk mit der Stadt abgeschlossen hat.

Sie (die Übereinstimmung A.d.R.) kann den Künstler veranlassen, die Wiederaufstellung zu verlangen oder, je nachdem, Schadensersatz – denn der evt. vom Künstler zu genehmigende Abbau war geknüpft an die Forderung, dass die Stadt sicherstellt, dass kein Schaden beim Abbau entsteht, dass Lenk eine Garantieerklärung erhält und dass ihm eine Versicherungspolice der Abbau-Firma vorgelegt wird.

Dieses Handeln ist das, was man juristisch „verbotene Eigenmacht“ nennt. Das Eigentums- und das künstlerische urheberrechtliche Ausstellungsrecht des Künstlers werden vorsätzlich verletzt.

Mancher stellt sich auch vor, als handele hier ein eigenmächtiges Inquisitionsgericht, das contra pactum und contra legem sich zugleich als Selbstjustizgremium und Vollstreckungsorgan geriert.

In früheren Zeiten sind unliebsame Kunstwerke auch gerne mehr oder weniger heimlich verbannt, in Magazinen verborgen oder sonstwie aus der Öffentlichkeit entfernt worden.

Die rechtlichen Handhabungen dazu hatte und hat die Stadt nicht. Sie ist kein Gericht. Sie will offenbar Fakten schaffen. Der hehre Grundsatz pacta sunt servanda scheint dabei irgendwie in Vergessenheit geraten zu sein. Aber vielleicht ist der auch derzeit nur vorübergehend verreist, vielleicht auf Bildungsreise durch die Touristik vermittelt.

Freundliche Grüsse

Dr. jur. A. Götz von Olenhusen, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter

Soweit die juristische Einschätzung des Freiburger Anwalts. Peter Lenk wird nun umgehend überprüfen, ob bei der Panikaktion der Stadt Schäden an seiner Skulptur entstanden sind. Sollte das der Fall sein, dann könnte es für die Stadt Konstanz teuer werden. Noch vor wenigen Tagen hat Lenk TIK-Chef Norbert Henneberger angeboten, beim Abbau mitzuhelfen und um Termine gebeten. Doch Henneberger reagierte darauf nicht. Wie zu erfahren war, habe man befürchtet, bei einem offiziellen Abbautermin könnte es für die Stadt zu peinlichen Aktionen kommen.

Autor: H.Reile 

Bild: Hans-Peter Koch. (Ein anonymer Kunstfreund hat seine Meinung über den Abbau der Skulptur auf den Punkt gebracht und an den mittlerweile leeren Platz in der Mobilitätszentrale geheftet).