Linke Liste Konstanz: Kommunaler Ordnungsdienst ist keine Lösung für Konstanz
Der Konstanzer Gemeinderat hat jetzt die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes festgelegt, der vor allem an lauschigen Sommerabenden im Uferbereich schon seit Jahren zum Stadtbild gehört. Dies geschah auf jahrelanges Drängen der Linken Liste hin, wie diese jetzt den Medien mitteilte. Trotz der neuen rechtssicheren Beschlusslage bleibt die LLK aber bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung des Dienstes.
Am 20.04.2023, nahezu sechs Jahre nach Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), hat der Konstanzer Gemeinderat erstmals über die Aufgaben der kommunalen Vollzugsbeamten und -beamtinnen entschieden, die in Konstanz vor allem durch ihre abendlichen Einsätze am Ufer des Seerheins sowie im Herosépark bekannt sind. Bisher arbeitete der KOD in Konstanz nämlich ohne Rechtsgrundlage, wie auch ein Gerichtsurteil bestätigte: Nicht der dafür zuständige Gemeinderat, sondern der dafür nicht zuständige Oberbürgermeister und die Verwaltung haben damals die Aufgaben des KOD festgelegt. Die Linke Liste Konstanz (LLK) hat von Anfang an immer wieder auf diesen gravierenden Missstand hingewiesen, ohne damit bei der Verwaltung Gehör zu finden.
Dass die Rechtsgrundlage für den KOD jetzt endlich nach so vielen Jahren durch einen Beschluss des Gemeinderates geschaffen wurde, ist vor allem den Bemühungen der LLK zu verdanken. Sie lehnt den KOD aber auch weiterhin ab, weil er zwar der Polizei vergleichbar Aufgaben übernimmt, aber keine gleichwertige Ausbildung erhält. Nach Meinung der LLK sollen derartige Aufgaben nicht von der Stadt, sondern von der besser ausgebildeten und ausgestatteten Landespolizei übernommen werden.
Zum Hintergrund
Im Juli 2017 beriet der Gemeinderat über die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes. Dabei handelt es sich um Vollzugsbeamte, die nicht vom Land, sondern von der Kommune beschäftigt werden. Rechtsgrundlage ist § 125 des Polizeigesetzes (PolG), der es den Gemeinden freistellt, auf solche Beamte und Beamtinnen zurückzugreifen.
Der Gemeinderat entschied sich damals, die erheblichen Kosten für den Kommunalen Ordnungsdienst zu tragen, ohne allerdings darüber zu befinden, welche Pflichten dieser wahrzunehmen hat. § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVOPolG) regelt die Aufgaben, die eine Kommune ihrem KOD übertragen kann – von der Straßenverkehrsordnungswidrigkeit über die Tierseuchenbekämpfung bis zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Aus diesem Aufgabenkatalog muss die Gemeinde auswählen, und dafür ist der Gemeinderat zuständig, wie aus den entsprechenden Bestimmungen des Polizeirechts hervorgeht. Der Oberbürgermeister allein ist für die Einrichtung und Aufgabenzuweisung an Kommunale Ordnungsbedienstete nicht zuständig, das ist allein Aufgabe des demokratisch legitimierten Gemeinderates.
Die Stadtverwaltung der Stadt Konstanz war damals anderer Ansicht und ließ den Oberbürgermeister darüber bestimmen, welche Aufgaben der Kommunale Ordnungsdienst übernehmen sollte. Bereits 2021 bestätigte das Amtsgericht Konstanz (Beschluss vom 27.11.2021 – 10 Cs 23 Js 15278/21 = BeckRS 2021, 52055) die Ablehnung der Linken Liste. Dies bewog die Stadtverwaltung, das Innenministerium um Klärung zu bitten. Das Votum aus Stuttgart ist eindeutig: Der Gemeinderat solle entscheiden. Sechs Jahre und ein Urteil später gab es am 20.04.2023 nun endlich die demokratisch erforderliche Entscheidung über die Aufgaben des KOD, die eigentlich bereits vor sechs Jahren hätte getroffen werden müssen.
Was soll der KOD?
Die Linke Liste hat der Aufgabenzuweisung, wie sie die Verwaltung jetzt dem Gemeinderat vorschlug, nicht zugestimmt. Die vielen Aufgabenfelder, die der Kommunale Ordnungsdienst übernehmen soll, entsprechen ihrer Meinung nach der Ausbildung der Beamten und Beamtinnen nicht.
Bis heute hat es der Gesetzgeber unterlassen, nähere Regelungen zu den Ausbildungsanforderungen kommunaler Vollzugsbediensteter zu treffen. Dabei haben diese innerhalb ihres Aufgabenbereichs dieselben Rechte und Pflichten wie Polizistinnen und Polizisten der Vollzugspolizei in Uniform. Diese werden aber 30 Monate lang für ihre Aufgabe ausgebildet oder absolvieren ein 45-monatiges Studium.
Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes werden in wenigen Wochen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Rechtliche Schulung und Ausbildung an der Waffe bleiben weit hinter der großen Verantwortung zurück, die sie im Einsatz tragen müssen. Diese Ausbildungsdefizite gehen zulasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Beamtinnen und Beamten gleichermaßen. Kommt es zu Gewalt zulasten der Beschäftigten, sind sie nicht ausreichend geschult, um Angriffe grundrechtsschonend abzuwehren. Dann ist der Kommunale Ordnungsdienst auf die Hilfe der Landespolizei angewiesen – derjenigen Behörde, welche die Aufgaben zu bewältigen hat, die dem Kommunalen Ordnungsdienst jetzt übertragen wurden.
Durch die Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdiensts entlasten Kommunen wie Konstanz, Stuttgart und Villingen-Schwenningen den Landeshaushalt zulasten der Stadtkassen. Die Linke Liste setzt sich dafür ein, dass dieses kommunale Geld stattdessen auch in kommunale Aufgaben fließt: In öffentliche Parks, Obdachlosenunterkünfte und Freizeit- und Bildungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Für die dem KOD zugedachten Aufgaben braucht es die besser ausgebildeten Kräfte der Landespolizei.
Text: LLK/red, Bild: O. Pugliese