LLK: Büdingen-KlägerInnen nicht finanziell abstrafen

(jüg) AnwohnerInnen des Büdingen-Parks, die sich juristisch gegen die Luxushotel-Pläne des Schweizer Investors Hans Jürg Buff gewehrt hatten, soll ihr engagierter Einsatz für den Erhalt einer wichtigen Grünfläche teuer zu stehen kommen. Im Februar hatten sie beim Verwaltungsgericht Freiburg einen vorläufigen Baustopp am Seerhein erstritten, der von der nächsten Instanz allerdings Ende Juli wieder aufgehoben wurde. Nach der juristischen Niederlage sollen die 14 Klageführenden nun kräftig zur Kasse gebeten werden. Das will die Linke Liste Konstanz (LLK) nicht hinnehmen.

Schuld an den deftigen Gerichtsforderungen ist vor allem die Stadtverwaltung, die sich dem Buffschen Widerspruch willig angeschlossen hatte: Obschon das Rathaus ein eigenes Justiziariat unterhält, heuerte man einen Anwalt an, was die Prozesskosten gewaltig aufblähte. Zusätzlich nach oben trieb die Stadt die Gerichtsrechnung durch eine hoch angesetzte Streitwertforderung. Die finanzielle Abstrafung von BürgerInnen, die ihr Recht vor Gericht suchen, hat nun die LLK-Fraktion auf den Plan gerufen. Gescheitert seien die KlägerInnen, argumentieren die Ratslinken, wegen formalen Zuständigkeitsfragen, in der Sache habe das Gericht die bei der Baugenehmigung monierten Rechtswidrigkeiten bestätigt. Dafür dürften die Betroffenen nicht auch noch finanziell bestraft werden. Die Fraktion wird im Gemeinderat deshalb einen Antrag stellen, der die Verwaltung dazu zwingt, zumindest auf das Eintreiben der Anwaltsgebühren – knapp 530 Euro für jeden Klagenden – zu verzichten. Wir dokumentieren den LLK-Antrag im Wortlaut.


Antrag

Die Stadt Konstanz verzichtet auf die Vollstreckung von Anwaltsgebühren i.H.v. 529,18 € pro Kläger gegen die 14 Klägerinnen und Kläger in dem Verfahren 5 S 583/19.

Gründe

Mit Beschluss vom 23.7.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg aufgehoben, mit der ein Baustopp über das Areal Büdingen verhängt wurde. Die Klägerinnen und Kläger des Verfahrens wehren sich mit ihren Anträgen gegen das überdimensionierte und baurechtswidrige Vorhaben des Investors Buff, das einen schützenswerten Park zerstört und durch ein Luxushotel für die Oberschicht ersetzt. Der Bebauungsplan, der für dieses Areal gilt, sieht großzügige Freiflächen für die Nutzung der Allgemeinheit und eine deutlich kleinere Bebauung vor.

Die Klägerinnen und Kläger dieses Verfahrens unterlagen nicht etwa, weil die Stadt Konstanz eine rechtmäßige Baugenehmigung erteilt hat, sondern vielmehr, weil die zahlreichen Fehler der Baugenehmigung insbesondere in Bezug auf das Maß der Bebauung aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht durch die Nachbarinnen und Nachbarn geltend gemacht werden können.  Die Baugenehmigung ist rechtswidrig, aber niemand kann es rügen – nur die Stadt selbst kann hieraus Konsequenzen ziehen. Das unterlässt sie noch immer. Es sei noch mal betont: Die Klägerinnen und Kläger unterlagen nicht, weil sie rechtsmissbräuchlich geklagt haben, sondern weil das deutsche Baurecht ihnen keine Rechtsschutzposition gewährt.

Es wäre Aufgabe der Stadt gewesen, die Einhaltung des Bebauungsplans von vornherein durchzusetzen und nicht, wie geschehen, den Investor schalten und walten zu lassen, wie er möchte. Die Sicherstellung der Einhaltung objektiven Baurechts ist Aufgabe der Stadt – diese hat sie nicht erfüllt!

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Aber damit nicht genug: Die Stadt Konstanz hat im vorliegenden Verfahren einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt, obwohl die Stadt ein kompetentes Rechtsamt betreibt. Anstatt sich selbst zu vertreten, hat die Stadt Konstanz die Prozesskosten durch die Beauftragung eines Anwalts aufgebläht. Vor allem aus diesem Grund sind die Kosten gestiegen, denn die Stadt ist insoweit beraten gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in Rechtsmittel gegangen. Zu guter Letzt hat die Stadt Konstanz durch enorme Streitwertforderungen die Kosten weiter in die Höhe getrieben. Im Vergleich zum Verwaltungsgericht Freiburg hat der Verwaltungsgerichtshof den Streitwert mit 205.000 € auf das Zehnfache erhöht. Die Klägerinnen und Kläger des Verfahrens, denen es hier um den Schutz eines ökologisch wertvollen Parks und einer öffentlichen Fläche für die Allgemeinheit ging, müssen jetzt den Kopf hinhalten. Die enormen Verfahrenskosten, die die Stadt Konstanz verursacht hat, müssen jetzt die Klägerinnen und Kläger tragen. Wir sind der Auffassung, dass dieser Einsatz für die Allgemeinheit nicht auch noch bestraft werden soll. Wenn es schon eines Gerichtsverfahrens bedarf, um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Stadt Konstanz aufzuzeigen, so sollen die Klägerinnen und Kläger nicht auch noch aus prozessualen Gründen auf den Kosten sitzen bleiben.  Momentan wirkt das Vorgehen der Stadt wie ein Exempel: Durch enorme Prozesskostenrisiken sollen zukünftige Klagen vermieden werden, so dass auch weiterhin rechtswidrige Baugenehmigungen an Großinvestoren verteilt werden können. Deshalb beantragen wir, dass die Stadt Konstanz jedenfalls die überflüssigen Anwaltskosten niederschlägt und nicht von den Klägerinnen und Klägern einfordert. Das wäre dieselbe Situation, die gegeben wäre, wenn die Stadt Konstanz durch das Rechtsamt vertreten worden wäre. Der Gesamtbetrag von 7408,52 € fällt dabei für den städtischen Haushalt nicht nennenswert ins Gewicht.

Simon Pschorr, Holger Reile, Anke Schwede