Mehr Fahrradstraße!

Die Schützenstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone und zusammen mit der Schottenstraße eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Im Handlungsprogramm Radverkehr ist die Schützenstraße als innerörtliche Radschnellverbindung eingestuft und Teil der Entwicklungsachse, welche Kreuzlingen, Petershausen und die Universität verbindet.

Bald soll es ein weiteres Stück Fahrradstraße geben (endlich!): Die Schützenstraße im Paradies. Damit entsteht eine fast ununterbrochene Fahrradachse zwischen Döbele und Zähringerplatz. Die Stadt teilt hierzu folgendes mit:

„Gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr hat der Radverkehr in der Schützenstraße bereits seit längerem klar die Nase vorn: 2.600 RadlerInnen stehen laut Zählungen in der Höhe Lutherplatz 600-700 motorisierten Fahrzeugen gegenüber. An Spitzentagen sind es sogar bis zu 6.200 Fahrräder.

So wird nun die bestehende Fahrradstraße in der Schottenstraße über den Lutherplatz/Kreuzung Gottlieber Straße hinweg über die Schützenstraße bis zum Döbele verlängert – um ca. 370 Meter.

Mit der Einrichtung der Fahrradstraße in der Schützenstraße wird diese für den Radverkehr aufgewertet. Gleichzeitig gibt es Verbesserungen für Menschen zu Fuß. Die Bauarbeiten werden von den Technischen Betrieben durchgeführt und starten voraussichtlich am 10. Oktober. Sie werden bis spätestens zum Jahresende abgeschlossen.

Die Maßnahmen im Detail

Die Fahrradstraße hat gegenüber allen einmündenden Straßen Vorrang. Am Lutherplatz ist die Vorfahrt unterbrochen, da hier eine Buslinie verkehrt und der öffentliche Verkehr in Konstanz per Gemeinderatsbeschluss Vorrang hat. Die Kreuzungen der Fahrradstraße werden flächig blau eingefärbt, um die Änderung der Verkehrsregelung deutlich zu machen.

An mehreren Kreuzungen bzw. Einmündungen im Verlauf der Fahrradstraße werden Bordsteinabsenkungen hergestellt, um auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen das Queren der Fahrbahnen zu erleichtern.

Zu Parkplätzen am Straßenrand werden Sicherheitstrennstreifen markiert, die die Gefahr für Radfahrende durch unachtsam geöffnete Autotüren reduzieren.

Um eine ausreichende Breite der Fahrbahn für eine Fahrradstraße zu erreichen, fallen im südlichen Teil der Schützenstraße auf einer Straßenseite ca. 25 Pkw-Stellplätze für das Parken mit Bewohnerparkausweis weg. Dies gibt auch Menschen zu Fuß ausreichend Platz. Bisher wird halbseitig auf dem Gehweg geparkt, was das Durchkommen zu zweit, mit Rollator oder Kinderwagen schwierig macht. Ersatz für die entfallenden Stellplätze wird auf dem Döbeleparkplatz eingerichtet. Alle Bewohnerstellplätze sind dann 24h den Bewohnern vorbehalten. Aufgrund der erforderlichen Trennung zwischen öffentlichem und Bewohnerparken ist die Zufahrt zu den Bewohnerstellplätzen zukünftig nicht mehr über den Döbelekreisel, sondern ausschließlich über eine neu eingerichtete Zufahrt in der Schützenstraße möglich. Die Umwidmung von Besucherstellplätzen zugunsten von Bewohnerstellplätzen ist in den Beschlüssen des Gemeinderates zur Stellplatzbilanz in der linksrheinischen Innenstadt bereits berücksichtigt.

Am Lutherplatz wird eine Mittelinsel eingebaut, die das Überqueren der Kreuzung mit der Gottlieber Straße für Menschen mit dem Rad und zu Fuß deutlich einfacher macht. Der Querungsweg wird in mehrere Etappen aufgeteilt. Zu Fuß Gehende bekommen am Lutherplatz eigene Bewegungs- und Aufstellflächen und werden damit vom Radverkehr getrennt.

Welche Verkehrsregeln gelten in einer Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. In der Schützenstraße werden Anlieger zugelassen. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt: Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.

Für Radfahrende gilt: Sie dürfen nebeneinander fahren – das ist ausdrücklich erlaubt. Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. Den Fußgängern gehören die Gehwege, aber radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. An allen Kreuzungen zwischen der Döbelestraße und der Gottlieber Straße besteht Vorfahrt gegenüber den Seitenstraßen.

Für andere VerkehrsteilnehmerInnen gilt: Das Schild „Anlieger frei“ erlaubt, die Straße zu befahren und die Parkplätze zu nutzen. Aber Radfahrende haben Priorität. Autos und Motorräder dürfen Radfahrende überholen, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Inlineskater müssen auf den Gehwegen fahren.“

Text: MM/red, Bild: Stadt Konstanz