Meinungsfreiheit auch in Konstanz beim Südkurier?

seemoz-Scala-Losung (2)Die Kritik am Heimatblatt und dem dort verhängten Schreibverbot will nicht verstummen: Nun meldet sich auch die Bürgerinitiative „Rettet das Scala“, so etwas wie der Initiator der Auseinandersetzung, zu Wort. Lesen Sie die aktuelle Medienmitteilung der Scalaisten:

Pressemitteilung der BI „Rettet das Scala“; Konstanz, 21. Juni 2016

Die Konstanzer Bürgerinitiative „Rettet das Scala“ hatte ganz sicher einen Teil ihrer Popularität in der Stadt, also die öffentliche Aufmerksamkeit wie auch die erhebliche Unterstützung in der Bevölkerung, dem Umstand zu verdanken, dass neben anderen Medien auch die Lokalzeitung „Südkurier“ regelmäßig, umfassend, fair und klar kommentierend die Entwicklung um die Schließung des Programmkinos im Zentrum begleitet hat. Es war vor allem Michael Lünstroth aus der Lokalredaktion zu verdanken, dass die Tageszeitung Respekt bekam von vielen Bürgern und beim Thema „Meinungsfreiheit“ Profil zeigen konnte.

Das hat die Chefredaktion/Redaktionsleitung mit einem Schlag zerstört. Die Tatsache, dass Michael Lünstroth zeitnah zu einem kritischen, aber den Tatsachen entsprechenden Kommentar letztlich Schreibverbot auferlegt wurde, auch wenn die vorgegebene Begründung dafür anders lautete, legt den Verdacht nahe, dass dieser Zeitung ihre wirtschaftlichen Interessen wichtiger sind als ausgewogene Berichterstattung; dass sie (etwa um den Druckauftrag für ein geplantes Amtsblatt zu erhalten?) lieber auf Schmusekurs mit den Stadtoberen geht als „Anwalt“ engagierter Bürger zu sein, die sich für die lebenswerte Gestaltung ihrer Stadt einsetzen.

Die Bürgerinitiative fordert Chefredaktion und Geschäftsführung des Südkurier auf, die Abmahnung für Michael Lünstroth bedingungslos zurück zu nehmen und den angesehenen und populären Redakteur umgehend wieder in seine vorherige Position einzusetzen. Es wäre – wenn auch ein spätes – Zeichen dafür, dass Meinungsfreiheit in der Presse auch in Konstanz ein hohes Gut ist. Und dass auch Bodensee und Schwarzwald zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gehören:

Artikel 5 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Lutz Rauschnick
Bürgerinitiative „Rettet das Scala“
Konstanz