Mieterbund: Land muss Instrumente für bezahlbares Wohnen freigeben
Am 23. Juni ist ein Gesetz in Kraft getreten, das laut Bundesregierung die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern soll. Kommunen können durch diese Novelle zur Baulandmobilisierung dank rechtlicher Anpassungen leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Der Haken: Greifen kann das Gesetz nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten, für die das jeweilige Bundesland eine angespannte Wohnungslage dekretiert hat. Herbert Weber, Vorsitzender des Mieterbunds Bodensee, will mit Blick auf den Landkreis Konstanz, dass sich dafür die heimischen Landtagsabgeordneten Erikli und Storz ins Zeug legen.
„Städte und Gemeinden bekommen neue Werkzeuge, um günstigen Wohnraum zu sichern und neuen zu schaffen. Aber nur, wenn die Landesregierung mitspielt,“ erklärt der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Herbert Weber. Deswegen hat der Mieterbund die Landtagsabgeordneten Nese Erikli (Grüne) und Hans-Peter Storz (SPD) um politische Unterstützung gebeten.
Seit Ende Juni 2021 sei das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft, erläutert Herbert Weber seine Initiative. Dieses verschaffe den Kommunen eine Reihe neuer Instrumente für mehr Wohnungsbau oder gegen Spekulation. Drei wichtige listet Weber auf: So können Gemeinden künftig mit Hilfe eines Bebauungsplans festlegen, dass bei Neubauten ausreichend Sozialwohnungen entstehen müssen. Auch die umstrittene Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen könne von einer Genehmigung der Baurechtsbehörden abhängig gemacht werden. Mit Hilfe erweiterter Vorkaufsrechte hätten Kommunen zudem bessere Möglichkeiten, beim Kauf von Grundstücken nicht von Investoren einfach überboten zu werden.
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Doch diese Neuregelungen im Baugesetzbuch gelten nicht bundesweit, sondern nur in Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage, so Weber. Es sei Aufgabe der Bundesländer, diese Regionen mit einer Rechtsverordnung festzusetzen. Eine ähnliche Regelung gebe es bei der Mietpreisbremse und anderen mietrechtlichen Vorschriften.
Der Mieterbund Bodensee fordert daher die Landtagsabgeordneten auf, sich bei der Regierung dafür zu verwenden, dass die Verordnung schnell kommt. „Eine umfangreiche Studie, die den Wohnungsmarkt aller Gemeinden im Land bewertet, liegt der Regierung bereits vor,“ sagt Weber. Daher könne die Rechtsverordnung auf dieser Grundlage in wenigen Wochen in Kraft gesetzt werden, „wenn der politische Wille bei den Regierungsparteien vorhanden ist“.
Wenn die Gebietskulisse der Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse auf die Regelungen des Baugesetzbuchs übertragen werde, könnten die Städte Konstanz, Singen, Radolfzell sowie die Gemeinden Reichenau, Eigeltingen und Büsingen am Hochrhein darauf zurückgreifen.
MM/jüg (Bild: Mieterbund Bodensee)