Mieterbund mahnt Singener Makler ab

seemoz-CourtageSeit einem Jahr gelten neue Regeln für die Vermittlung von Wohnungen. Neu ist: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Viele Wohnungsvermittler kritisierten erfolglos die Rechtsänderung. Nicht alle halten sich jedoch an das neue Recht, wie dieser Fall zeigt.

Auf ein krasses Beispiel machten Mieter den Mieterbund Bodensee aufmerksam: Ein in Singen ansässiger Makler inserierte freie Wohnungen in einem Onlineportal. Doch die Angebote hatten einen Haken: Wohnungssuchende sollten zuerst einen Vermittlungsauftrag unterschreiben. Andernfalls käme es nicht zu einem Besichtigungstermin. „Das war ein rechtswidriger Versuch, das Bestellerprinzip zu umgehen,“ sagt der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Herbert Weber. Gemeinsam mit dem Landesverband Baden-Württemberg und dem Mieterverein in Stuttgart sei man daraufhin gegen den Singener Unternehmer vorgegangen.

Mieter müssen nur dann eine Maklerprovision bezahlen, wenn sie ausschließlich den Vermittler mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Wer freie Wohnungen inseriere und anbiete, habe bereits aus anderer Quelle Kenntnis von der Wohnung erhalten, so dass vom Mieter keine Provision mehr verlangt werden dürfe, fasst Weber den Sachverhalt zusammen. „Daher haben wir den Makler abgemahnt.“

Der Unternehmer hat gegenüber dem Mieterverein Stuttgart eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, solche rechtswidrigen Inserate künftig zu unterlassen. Außerdem wurden weitere Verstöße nachgewiesen. So müsse die geforderte Maklerprovision als Vielfaches der Kaltmiete angegeben werden. Zulässig ist ein Faktor von 2,3. Dieses fehlte in den Inseraten ebenso wie ein korrektes Impressum. Hält sich der Makler nicht daran, wird es teuer. Laut Unterlassungserklärung wird eine Strafe in Höhe von 5500 Euro fällig und zwar für jeden einzelnen Verstoß.

„Mietervereine im Deutschen Mieterbund arbeiten eng zusammen, um solche rechtswidrigen Geschäftspraktiken zu Lasten der Mieter zu verhindern“, beschreibt Weber die Vorgehensweise. Als großer Mieterverein habe die Stuttgarter Vereinigung das Recht, solche Unterlassungserklärungen bei rechtswidrigem Verhalten einzufordern.

MM