Mittel gegen Wohnungsnot soll verwässert werden

Kurz vor der TUA-Sitzung am morgigen Donnerstag machen die Konstanzer Hauseigentümer noch einmal richtig Stimmung gegen die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“, die der Technische und Umweltausschuss (TUA) in Vorbereitung der letzten Sitzung des Gemeinderates in dieser Legislatur auf den Weg bringen soll: Dem Hauseigentümer-Verband schwant ein grundgesetzwidriger „Eingriff in die Rechte der Eigentümer“

In einem Schreiben an die Spitzen der Stadtverwaltung und alle StadträtInnen fährt „Haus und Grund“, der Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Konstanz und Umgebung e.V., schweres Geschütz auf. Eine Neuauflage des 2006 in Konstanz abgeschafften Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum sei „kontraproduktiv“, viel „zu teuer“ und überhaupt „unwirksam“. Zudem bezweifelt Haus+Grund-Vorstand Thomas Daigel, den vor Tagen das Heimatblatt schon ausreichend zu Wort kommen ließ, die Zahlen der Wohnungssuchenden der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WOBAK – das seien gar keine Wohnungssuchenden, sondern überwiegend Wohnungsinhaber, die nur eine „größere, modernere und näher zur Innenstadt gelegene Wohnung“ suchten.

Stadtverwaltung knickt ein

Zwar verkennt selbst Rechtsassessor Daigel nicht „die stark überhöhte Nachfrage im örtlichen Wohnungsmarkt“ (pardon, Herr Daigel: Wohnungsnot heißt das), doch ein Zweckentfremdungsverbot sei ungeeignet, „dieser hohen Nachfrage zu begegnen“. Und überhaupt sei sie grundgesetzwidrig und somit ein unerlaubter Eingriff in die Eigentumsrechte der Haus-und Grundbesitzer.

Der an sich schon ungehörige Versuch der Einflussnahme durch die Eigentümer-Lobbyisten erscheint umso dreister, wenn man sich die TUA-Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Umwelt näher anschaut. Da wird nämlich schon zurück gerudert: Ferienwohnungen sollen teilweise aus dem Zweckentfremdungsverbot ausgenommen werden und „die berufliche Mitnutzungsmöglichkeit des eigenen Wohngebäudes“ wird stellenweise wieder erlaubt.

Verzögerungstaktik zahlt sich aus

Da hat sich die Verzögerungstaktik der bürgerlichen Gemeinderatsmehrheit wohl ausgezahlt. Zur Erinnerung: Die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ stand am 27. März schon einmal auf der Tagesordnung des Gemeinderates – damals wurde diese wichtige Frage  auf Betreiben der CDU-Fraktion vertagt und in den TUA zurück verwiesen – eine notwendige Regelung also weiterhin verzögert. Jetzt ist die Stadtverwaltung eingeknickt, hat wesentliche Passagen der Satzung verwässert und der bürgerlichen Gemeinderatsmehrheit füglich nachgegeben.

Ohne Not, denn das Konstanzer Zweckentfremdungsverbot in seiner ursprünglichen Fassung gibt es so auch in Freiburg und München; zudem fußt es wortgetreu auf dem Landesgesetz vom 18.12.2013 – sozialistische Einflüsse sind da kaum zu vermuten. Eher schon Konsenstümelei, wenn man es sich im Rathaus nicht mit dem Grundeigentümerverband verscherzen will. Nur – eine Waffe gegen Wohnungsspekulation, Mietwucher und Wohnungsnot, das ohnehin nur eingeschränkt wirksam ist, gibt man so leichtfertig aus der Hand. Wenn, ja wenn die Gemeinderäte im TUA den neuerlichen Änderungen zustimmen.

Übrigens: Am 25. Mai wird ein neuer Gemeinderat gewählt.

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Autor: hpk

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