Nazi-Plakate: LLK-Kandidat zeigt Verantwortliche an
Vielerorts muss mensch im Landkreis gegenwärtig den Anblick von Plakaten ertragen, mit denen die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ um Stimmen bei der Europawahl buhlt. Die in der Region vor allem in Radolfzell aktive Gruppierung fällt immer wieder durch unverblümt nationalsozialistische Aussagen auf, ihre Mitglieder gelten als extrem gewaltbereit. Gleichwohl ist die braune Truppe nicht verboten und kann deshalb den Europawahlkampf nutzen, antidemokratische und rassistische Hetze ganz legal zu verbreiten.
Simon Pschorr, Spitzenkandidat der Linken Liste Konstanz (LLK) bei der Gemeinderatswahl, hat nun für die Konstanzer Linke und die LLK trotzdem Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die Verantwortlichen erstattet. Anlass dafür sind zwei Plakatmotive. „Reserviert für Volksverräter“ ist vor dem Hintergrund eines Gefängnisgitters (siehe Bild) auf dem einen zu lesen. Der/die Betrachter*in des mit der Forderung „Europa verteidigen! Grenzen dicht!“ versehenen zweiten Plakats schaut direkt in eine Pistolenmündung.
Für Pschorr, selbst Jurist, stacheln beide Plakate zur Gewalt gegen zwei spezifische Personengruppen auf und erfüllen deshalb den Tatbestand der Volksverhetzung. Im ersten Fall, so der LLK-Kandidat, adressierten die Rechtsextremen „alle Andersdenkenden, die der Ideologie der Partei nicht Folge leisten“: „Unter dieser Bezeichnung wurden Verbrechen an Menschen im Nationalsozialismus begangen; diese wurden in KZs interniert.“
Das zweite Plakat rufe zu Gewalt gegen Ausländer*innen auf, „die über die zu schließenden Grenzen einreisen wollen“. Es suggeriere einen Angriff von außen, „gegen den sich der Ersteller des Plakats mit Waffengewalt verteidigen möchte“. Diese Beleidigung der Opfer des Nationalsozialismus und Bedrohung für den öffentlichen Frieden gelte es zu unterbinden.
MM/jüg (Foto: J. Geiger)
Simon ist zu danken, dass er diese Klage auf den Weg bringt! Ich habe Zweifel daran, ob die Klagen wirklich erfolgreich sein werden, da wenn ich mich recht entsinne die Hürden für Volksverhetzung sehr hoch sind und die Freiheiten für Parteien sehr hoch. Das ist natürlich in dem konkreten Fall sehr ärgerlich, nichtsdestotrotz sind diese hohen Hürden auch aus einem guten Grund da.
Aber ich finde, dass allein schon die Klage ein gutes Zeichen setzt: Dass man so etwas eben nicht einfach akzeptiert.
Und vielleicht geschehen ja Überraschungen im Urteil und diese unsäglichen Plakate werden abgehangen und zerstört. Fakt ist zumindest, dass wir diesen Nazis keinen Fußbreit lassen sollten. Und selbstverständlich tragen andere rechtsradikale Parteien wie die AfD dazu bei, dass die Grenze des Sagbaren immer weiter nach rechts verschoben wird.
Ich frage mich, wann es endlich ein Verbot dieser und anderer, offen faschistischer Organisationen gibt. Inzwischen ist es auch beim Verfassungsschutz angekommen, dass diese Organisationen extrem gewaltbereit, gut organisiert, vernetzt und mit Waffen ausgestattet sind. Sie warten auf den Tag X um losschlagen zu können. Solange begnügen sie sich mit Anschlägen auf linke PolitikerInnen, GewerkschafterInnen, MigrantInnen und Flüchtlingsunterkünfte. Und immer wieder zu den Wahlen diese unerträgliche, rassistische, faschistische Wahlpropaganda. Danke an die LLK und Simon Pschorr für die Anzeige wegen Volksverhetzung. Ich bin gespannt was die Staatsanwaltschaft dazu sagt. Vor 4 Jahren hatte sie diese noch nicht erkannt.
https://archiv.seemoz.de/lokal_regional/braune-post-in-konstanzer-briefkaesten/
Erschreckend! Auch hier im grün-schwarzen Baden-Württemberg kann man direkt und ohne Umwege „das Dritte Reich“ wählen! Die Partei nennt sich „Der III. Weg – national, revolutionär, sozialistisch“ — Hier in Konstanz und Radolfzell hängen überall Plakate von diesen Nazis, mit Sprüchen wie z.B. „Multikulti tötet! Wählt am 26.05. deutsch“ (gehört auch auf den Index!). Die Partei wurde übrigens im so friedlichen Baden-Württemberg (Heidelberg) gegründet (vgl. wikipedia-Artikel)! Warum dürfen diese Übeltäter als „Partei“ zur Europawahl antreten, obwohl der Verfassungsschutz die Mehrheit der Mitglieder als „höchst gewaltbereit“ einstuft?! (vgl. wikipedia-Artikel) … – Aber wir feiern ja 70 Jahre Grundgesetz! Vgl. auch SZ vom 4./5. Mai (Die deutsche Verfassung,- und dann auf S. 7: „“Entsetzen über Neonazi-Umzug“ (…) – „Fahnen, Trommeln, Signalfackeln und ein Galgen – die Demonstration der neonazistischen Kleinpartei „Dritter Weg“ am 1. Mai in Plauen …““ (…) Das eigentlich Gefährliche daran ist, dass damit die AfD ein Stück weit zur „Normalpartei“ relativiert und nivelliert wird, also zum gesellschaftlichen Normalzustand rechts der Mitte wird, oder schon in der Mitte angekommen ist …!? So verschiebt sich das gesamte Koordinaten- und Denksystem …, sogenannte Mitte-Rechts-Verschiebung (vgl. Kurt Lenk: Rechts, wo die Mitte ist – Nomos, 1994, https://d-nb.info/940746018/04 ). Ich hatte in der Schule mit der Überreichung eines Exemplars des Grundgesetzes noch mit „auf den Weg bekommen“, dass man den Anfängen wehren solle …!