Neue Jugendvertretung ins Amt eingeführt
Die neu gewählte Konstanzer Jugendvertretung trat am 12. April zu einer konstituierenden Sitzung zusammen und wählte einen Vorstand, der für zwei Jahre im Amt sein wird. In der eher nüchternen Atmosphäre des großen Sitzungssaals im Technischen Rathaus wurde die Sitzung von Oberbürgermeister Burchardt geleitet, der sich über das jugendliche Engagement erfreut zeigte, aber auch mahnend davon sprach, dass Ratsarbeit nicht selten langwierig und arbeitsreich sei. Aber jetzt geht es erst mal los für die „Neuen“, deren Bewerbungen auf großes Engagement für jugendliche Belange hoffen lassen.
Manuela Leirer, verantwortlich für die Wahlleitung, referierte die Wahlergebnisse, siehe hier. Antje Albicker-Denkel, Leiterin der Fachgruppe Jugendbeteiligung, erklärte dann das Wahl-Procedere für den Jugendvertretungs-Vorstand. Die zwölf neuen Mitglieder waren fast vollzählig erschienen, eine Vertreterin konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen. Es mussten ein/e Vorsitzende/r plus Stellvertretung sowie eine Schrift- und Rechnungsführung gewählt werden. Verschiedene Personen traten an, mehrheitlich mit Stimmen bedacht wurden: Khaled Badawi von der Zeppelin-Gewerbeschule (6. von rechts auf dem Bild), Vorsitzender; Lisa Mittelstaedt, stellvertretende Vorsitzende (Abiturientin, 4. von rechts). Robin-Christoph Isak von der Berchenschule wird künftig für die Schriftführung verantwortlich sein, Youri Tzschetsch (Alexander-von-Humboldt-Gymnasium) für die Rechnungslegung.
Den gewählten JugendvertreterInnen steht die Mitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen und Beiräten zu. In welchen, ob mit oder ohne Stimmrecht, wird in den kommenden Arbeitssitzungen des jungen Gremiums und der AG Jugendbeteiligung beraten und dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Denn laut baden-württembergischer Gemeindeordnung muss eine Teilnahme bei Gemeinderats- und Ausschuss-Sitzungen gewährt werden, sofern es sich um „Jugendangelegenheiten“ handelt. Die jeweiligen Mitglieder haben mindestens ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Außerdem erhält das Jugendgremium angemessene finanzielle Mittel, über deren Umfang der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans entscheiden wird.
Bild und Text: Anke Schwede