Neue Zahlen zur Zweckentfremdung von Wohnraum

Die gute Nachricht: 187 Wohneinheiten wurden seit 2015 wieder dem Markt zugeführt, aber immer noch stehen in Konstanz viele Wohnungen und auch einige Häuser meist aus Spekulationsgründen leer. Ein untragbarer Zustand, denn die Zahl derer, die in dieser überteuerten Stadt händeringend nach bezahlbarem Wohnraum sucht, ist weiterhin enorm hoch.

Vor dem Hintergrund des stark angespannten Wohnungsmarktes in Konstanz hat der Gemeinderat im Mai 2022 beschlossen, eine bereits bestehende Auskunftspflicht für Besitzer auch auf die Gruppe der Verwalter und Vermittler sowie auf Betreiber von Internetportalen in Zusammenhang mit der Anbietung von Ferienwohnungen auszuweiten.

Zugleich wurde eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen u. ä. eingeführt. Eigentümer sind seitdem verpflichtet, eine Registrierungsnummer bei der Stadt Konstanz zu beantragen. Lediglich 32 Nummern wurden mittlerweile erteilt, etwa 80 eingegangene Anträge werden aktuell noch erfasst. Mit 300 bis 400 weiteren Anträgen wird seitens des Baurechts- und Denkmalamts gerechnet.

Seit Einführung des „Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum“ im Jahr 2015 ist die Zahl der dem Wohnungsmarkt wieder zugeführten, ursprünglich zweckentfremdeten oder leerstehenden Wohnungen auf 187 Wohneinheiten angestiegen (Stand für alle Zahlen: 30.09.2022). Bei Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot kann ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro verhängt werden. Die zuständige Stelle bei der Konstanzer Stadtverwaltung berät Eigentümer, Verwalter und Dritte auch in Bezug auf das Zweckentfremdungsverbot.

Seit März 2015 sind mehr als 2000 Anfragen beim Baurechts- und Denkmalamt eingegangen. Wer noch keine Registrierungsnummer beantragt hat, findet ein Formular auf der Homepage der Stadt Konstanz.

Text: MM/hr
Bild: H. Reile. Es zeigt eine von mehreren Fahrraddemos gegen Wohnraumleerstand, die meist der jüngst verstorbene Stefan Frommherz organisiert hat. Eine Fortsetzung dieser Aktion gegen Leerstand wäre angebracht.