Noch eine Abschiebung von Roma-Kindern?

seemoz-abschiebungDer Arbeitskreis Asyl Langenargen schlägt Alarm und fordert „Humanitäres Bleiberecht für Roma-Familie aus Langenargen“: Am 24.02.2015 sollen sich drei Kinder und ihre Mutter ab 5 Uhr morgens zur Abschiebung nach Serbien bereithalten. Neben den zwei Roma-Familien aus Konstanz ein weiterer Fall von inhumaner Abschiebung aus der Region

Mit dieser Entscheidung trennt das Regierungspräsidium Karlsruhe Kinder und Mutter von ihrem Vater und Ehemann, dessen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und dessen Abschiebung nicht angeordnet werden konnte. Mit dieser äußerst harten Entscheidung drohen den ursprünglich aus Nis, Serbien, kommenden Kindern und der Mutter das gleiche Schicksal wie der kürzlich aus Freiburg abgeschobenen Mutter mit sechs Kindern: Obdachlosigkeit, Schutz- und Mittellosigkeit, Krankheit, kein Zugang zu geordneter Schulbildung.

Eilantrag läuft noch

Nachdem die Umstände der Flucht aus Nis, Serbien, bekannt wurden, haben die Rechtsvertreter der Mutter gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen sowie einen entsprechenden Eilantrag eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

In der Klageschrift werden die Umstände der Flucht aus Serbien ins Feld geführt. Der im Bauhandwerk selbständig arbeitende Familienvater sowie der mit ihm gemeinsam arbeitende Onkel wurden regelmäßig von vermummten Verbrechern unter Waffengewalt gezwungen, große Teile ihrer Einnahmen abzuführen. Die Verbrecher intensivierten den Druck auf den Onkel derart, dass dieser sich das Leben nahm. Der Vater der Kinder ist seither traumatisiert und deshalb jetzt in psychotherapeutischer Behandlung.

Vermummte kassierten ab

Die beiden schulpflichtigen Kinder öffneten sich nunmehr und berichteten übereinstimmend, wie es war, wenn die vermummten Gestalten in die Wohnung der Familie eindrangen, um die Einnahmen in Gegenwart der Kinder abzukassieren. Weiter berichteten die Kinder, dass sie keinen geordneten Zugang zur Schulbildung, wie sie es hier in Deutschland kennen, hatten und dass die Roma-Kinder von Lehrern diskriminiert, ausgegrenzt und vom Schulunterricht ausgeschlossen wurden. Nachdem die vermummten Gestalten die Mutter zu frauenverachtender Arbeit auf dem so genannten Autoput zwangen und der Mutter dies auch für ihre damals dreizehnjährige Tochter androhten, floh zunächst die Mutter mit den Kindern nach Deutschland, anschließend der Vater und Ehemann.

Die beiden schulpflichtigen Kinder besuchen die Ludwig-Dürr-Schule in Friedrichshafen, das einjährige Kleinkind hat einen Platz in der Kinderkrippe. Mit großem Engagement bemühen sich die Kinder, die sich inzwischen gut deutsch verständigen können, schulische Defizite auszugleichen. Infolge der Ereignisse in Nis haben die Kinder seelischen Schaden genommen. Eine kinderpsychotherapeutische Behandlung wurde eingeleitet; aufgrund der angeordneten Abschiebung hat sich der Zustand der Kinder verschlechtert.

Familie würde getrennt

Der Vater und Ehemann hat in der Gemeinde einen erlaubten Ein-Euro-Job angenommen, da für ihn im Moment noch ein Arbeitsaufnahmeverbot gilt. Sollte er alleine, ohne Kinder und Frau, hier verbleiben, so kann von einer deutlichen Verschlechterung des psychischen Zustandes ausgegangen werden. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass die Mutter und Ehefrau sowie die nunmehr fünfzehnjährige Tochter nach Abschiebung und Rückführung von den gleichen vermummten Gestalten erneut zur frauenverachtender Arbeit gezwungen werden.

Bundes- und Länderregierungen können nicht länger über die Lebensumstände der Roma in Serbien und anderen Ländern des Balkans hinwegsehen und ihre Abschiebepolitik in diesen Fällen fortsetzen. Für die Roma-Familie, Mutter, Kinder und Vater aus Langenargen ist ein Bleiberecht alleine aus humanitären Gründen gerechtfertigt und gefordert.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]

Autor: PM/hpk