Parken im Paradies – eine unendliche Geschichte

seemoz-konstanz-Verkehr-160x119Die gute Nachricht zuerst: Der Parkplatz-Wirrwarr im Konstanzer Paradies soll ein Ende haben. Die schlechte: Das wird aber erst in der zweiten Hälfte 2016 passieren. Und: Sowohl der Technische und Umweltausschuss (TUA) auf seiner Sitzung am nächsten Donnerstag wie der Gemeinderat müssen den Vorschlägen der Verwaltung erst noch zustimmen.

Durch die Neuordnung des „Bewohnerparkens“ soll die Zahl der Parkplätze für Einheimische deutlich erhöht – die Zahl der Besucherparkplätze ebenso deutlich vermindert werden: Um 228 tagsüber und 262 nachtsüber. Zwei Wermutstropfen allerdings: So sollen „die Sonderregelungen der Bewohnerparkberechtigungen“ zukünftig wegfallen, was einige Besitzer von Praxen und Kanzleien auf den Plan rufen wird. Und bis zur Bebauung des Döbele-Areals sollen noch einige Sonderregelungen greifen.

Nachteile für Besucher

Zwei Befragungen der Bewohner und der Gewerbetreibenden, eine aufwändige Erfassung der bestehenden Parkplätze und ihrer 20 (!) Bewirtschaftungsformen sowie eine Info-Veranstaltung in diesem Frühjahr waren dem jetzt vorgestellten Konzept vorausgegangen – die Stadtverwaltung beteuert in ihrer Vorlage für die TuA-Sitzung, alle Anregungen eingearbeitet zu haben. So soll beispielsweise die Position der Bewohner gestärkt werden, indem „Besucherparken“ nur noch in unmittelbarer Nähe des „Gewerbes mit Besucherverkehr“ erlaubt und auf zwei Stunden beschränkt wird. Außerdem sollen die Zeiten in gelb markierten Bereichen (tagsüber ausschließlich den Besuchern und nachts den Bewohnern vorbehaltenes Parken) „bewohnerfreundlicher“ auf 17 bis 8 Uhr geändert werden.

Anpassung der Parkgebühren

In den Parkhäuser Augustinerplatz, Fischmarkt, LAGO und Altstadt sollen zudem die seit 2007 unveränderten Gebühren erhöht werden. Allerdings schweigt man sich im Rathaus noch über die Höhe der Preiserhöhung aus. Nur soviel wird angedeutet: „Um Anreize zur Nutzung der Parkhäuser zu schaffen, sollen die Parkgebühren für die Kurzzeitparker höher sein als in den Parkhäusern. Die von den Parkhausbetreibern vorgeschlagenen Tarife …. überschreiten hingegen die Gebühren für Langzeitparkplätze im öffentlichen Raum. Daher muss mit der Erhöhung der Parkgebühren in den Parkhäusern auch eine Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum einhergehen.“

Mit der für die zweite Hälfte 2016 geplanten Umsetzung dieses Konzeptes einher geht auch eine „Neustrukturierung der Bewohnerparkzonen“. Das heißt: Ab Frühjahr 2016 werden neue Karten für das Bewohnerparken zu bekommen sein.

Ob diese Maßnahmen den Park-Wirrwarr im Paradies – und vor allem den Park-Such-Verkehr – wirklich beenden werden, scheint zweifelhaft. Denn, Bundeshoheit hin oder her, vor der einzig abschreckenden Maßnahme, nämlich einer empfindlichen Erhöhung der Gebühren, drückt sich die Verwaltung. Dabei beweisen unsere Schweizer Nachbarn tagtäglich auf ihren Straßen, dass allein gepfefferte Strafen uneinsichtige Autofahrer belehren können. Nebenbei: Meine letzte Verkehrsstrafe betrug 250 Franken.

hpk