Rassismus: Findet er auch in Institutionen statt?
Dass rassistisches Denken und Handeln bei uns zunehmen, erfahren wir auf teils schreckliche Art und Weise durch verschiedenste Nachrichten jeden Tag neu. Auf der Straße scheint Fremdenfeindlichkeit mancherorts schon wieder hoffähig zu werden. Doch wie sieht es strukturell aus? Welche Ressentiments, Diskriminierung und Beleidigung gibt es eigentlich in deutschen Institutionen? Die Universität Konstanz ist zu diesen Fragestellungen an einem Verbundprojekt des Bundesinnenministeriums beteiligt.
Ist Rassismus „nur“ ein Wahrnehmungsphänomen?
Unter der Überschrift „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche“ nehmen Wissenschaftler der Konstanzer Hochschule an Untersuchungen teil, die laut Pressemitteilung klären soll, „inwieweit Rassismus in staatlichen Institutionen auftritt, welche Erscheinungsformen er annimmt bzw. wie er wahrgenommen wird, welche Motive und welche spezifischen Gründe ihm zugrunde liegen können und wie er sich vermeiden lässt“. Darüber hinaus heißt es: „Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass sich nicht nur Rassismus, sondern auch die Sensibilität in Bezug auf Rassismus verändert“.
Das vom Bundesinnenministerium mit sechs Millionen Euro (wobei auf die teilnehmenden Konstanzer Forschenden 900.000 Euro entfallen) geförderte Vorhaben wird vom „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (FGZ) getragen, zu dessen mitwirkenden Einrichtungen auch die hiesige Universität gehört. Es wurde 2020 gegründet und „bündelt interdisziplinäre geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung über elf Standorte hinweg, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt innovativ voranzutreiben“. Entsprechend wird das aktuelle Projekt von Oktober 2021 bis Ende 2024 durchgeführt.
Hochkarätige Besetzung mit Konstanzer Forschenden
Zu den einzelnen WissenschaftlerInnen, die in Konstanz involviert sind, teilt die Hochschule wie folgt mit: „Der Jurist Daniel Thym untersucht als Sprecher des Standorts Konstanz im FGZ gemeinsam mit seiner Fachkollegin Judith Froese juristische Begrifflichkeiten von Rassismus, um unter anderem der Frage nachzugehen, welche der vielfältigen Erscheinungsformen des Rassismus im engeren Sinne einen Rechtsverstoß darstellen. Damit Verwaltungen auf die verschiedenen Formen von Rassismus reagieren können, wird eine Typologie von Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Aus soziologischer Perspektive analysieren Christian Meyer, Frank Oberzaucher und Sandrine Gukelberger von der Universität Konstanz mit einem methodisch innovativen Forschungsansatz bürokratische Praktiken. Von Seiten der Politikwissenschaft werden Gerald Schneider sowie Juniorprofessor Jan Vogler datenbasiert Jobcenter auf Vorurteile und Stereotypisierungen hin untersuchen“.
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Ziel der Studie des Forschungsverbunds sei „die Zusammenfassung einer größeren Zahl von empirischen Untersuchungen zu einzelnen Institutionen beziehungsweise Bereichen staatlichen Handelns“. Und weiter wird ausgeführt: „Die Ergebnisse sollen Reformen gegen Rassismus in Institutionen anstoßen. Konkret stehen mehrere Fragen im Fokus: Wie hat sich das Verständnis unterschiedlicher Formen von Rassismus verändert, und welche Auswirkungen hat das auf die Arbeit von Behörden? In welchen Behörden lassen sich Diskriminierungen überhaupt ausmachen? Schließlich: Inwieweit lernen Behörden aus der Beobachtung, respektive dem Hinweis auf Vorfälle etwaiger Diskriminierung? Einen wichtigen Beitrag für diese zukunftsgewandten Veränderungen wird die Typologie von Handlungsempfehlungen leisten, die im juristischen Teilprojekt aus Konstanz unter Leitung von Daniel Thym und Judith Froese erstellt wird“.
Wissenschaftliche Beweise für die Argumentation
Dass ein solches wissenschaftliches Projekt dringend nötig ist, machen die vielfachen Auswüchse des Rassismus in Deutschland klar. Die alleinige Wahrnehmung von Ausgrenzung, Benachteiligung und Diskreditierung reicht argumentativ allerdings wohl nicht aus, entsprechende Forderungen für mehr politisches Handeln zu begründen. Insofern scheint es dringend geboten, die Empfindungen der Menschen mit Fakten zu unterlegen. Dieses Ansinnen verfolgt auch die Universität Konstanz mit ihrer Beteiligung an der Expertise, wenn sie abschließend schreibt: „Zentrale Hypothese des Forschungsvorhabens ist, dass Rassismus die Gesellschaft und ihre Organisationen spaltet und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in hohem Maß gefährdet“. Es wird spannend zu beobachten sein, ob und inwieweit sich diese Vermutung letztendlich durch Empirie beweisen lässt.
Medienmitteilung Uni Konstanz/dr
Bild: Markus Winkler@pixabay