Keinstrandbad: Stellungnahme des Geschäftsführers
Wie seemoz kürzlich berichtete, wollen sich viele KonstanzerInnen nicht damit abfinden, dass die beliebte Liegewiese im Rheinstrandbad über das Jahr gesehen meist geschlossen ist. Die Linke Liste Konstanz (LLK) hat nachgefragt, warum das so ist. Hier nun die Antwort des Chefs der Bädergesellschaft im Wortlaut. Kaum vorstellbar, dass sich die Beschwerdeführer damit zufrieden geben.
Sehr geehrter Herr Reile,
vielen Dank für Ihre Mail, welche ich leider erst heute nach Rückkunft aus meinem Urlaub über unsere Kontaktadresse erhalten habe.
In früheren Zeiten kamen Besucher vor und nach der Saison über die Rheinterrasse auf das Badgrundstück, d.h. also gerade außerhalb der Öffnungszeiten. Mit Öffnung des Hallenbades für die Öffentlichkeit nach dem Schwaketenbadbrand waren ganztägig Mitarbeiter auf dem Gelände anwesend, die das festgestellt haben.
Wir können diese Nutzung nicht dulden, da wir sonst unserer Verkehrssicherungspflicht nicht genüge tun würden. Damals wurde zum Beispiel mehrmals beobachtet, dass Eltern im Bereich der Rheinterrasse sitzen und Kinder außerhalb deren Sichtkreis am Wasser bei dem Steg im Westen spielten. Es kamen auch Passanten von der Fahrradbrücke ins Hallenbad, die solche Situationen als gefährlich angesehen haben, um uns zu warnen. Auch Glasscherben waren ab und zu ein Problem.
Genauer stellt sich der Sachverhalt aus juristischer Sicht wie folgt dar:
Inhalt und Umfang der für das Rheinstrandbad bestehenden Verkehrssicherungspflichten, die neben den vertraglichen Schutzpflichten bestehen, sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Grundlage der Verkehrssicherungspflicht ist jedoch der Rechtsgedanke, dass derjenige, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die notwendigen Vorkehrungen für den Schutz Dritter zu treffen hat. Das Rheinstrandbad ist als Schwimmbad – auch wegen der jahreszeitlichen Vermoosung der in der Wasserfläche befindlichen Betonplatten und der damit verbundenen Rutschgefahr – eine Gefahrenquelle im vorgenannten Sinne.
Da außerhalb der Öffnungszeiten und in der Wintersaison weder die Betonplatten noch die Treppenstufen gereinigt werden, ist bereits insoweit eine erhebliche Gefährdung derjenigen Personen gegeben, die das Rheinstrandbad außerhalb der Öffnungszeiten nutzen. Diese Gefährdung wird durch das Fehlen einer Badeaufsicht außerhalb der Öffnungszeiten noch verstärkt.
Hinzu kommt außerdem, dass diese Gefährlichkeit für Kinder und Jugendliche als noch höher anzusehen ist, da Kinder und Jugendliche naturgemäß die von der Wasserfläche des Rheinstrandbads ausgehenden typischen Risiken, die sich bei einem unbefugten Aufenthalt realisieren könnten, schwerer erfassen und einschätzen können. Hinter diesen erheblichen Risiken für Leib und Leben tritt das Interesse der Öffentlichkeit an dem Zugang zu dem Rheinstrandbad außerhalb der Öffnungszeiten zurück.
Der vorstehende Abwägungsvorgang bildet die Rechtsmeinung, die unserer Entscheidung zu Grunde liegt, das Gelände des Rheinstrandbades der Öffentlichkeit nur während der Öffnungszeiten zugänglich zu machen.
Diese juristische Bewertung können wir nicht ignorieren, denn wir dürfen und können leider nicht nur von denjenigen Bürgerinnen und Bürgern ausgehen, die sich verantwortungsvoll und mit Bedacht verhalten und im Zweifel einen Fehler auch bei sich selbst suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Grammelspacher
Geschäftsführer
red (Foto: O. Pugliese)
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18.04.19 | Rund um das Rheinstrandbad rumort es
Meine volle Zustimmung zu Daniel Beringers Kommentar, so und nicht anders war es und sollte es auch wieder sein. Da Konstanz inzwischen jedoch aus allen Nähten platzt und diese Berichterstattung nicht unbemerkt bleiben wird, ist es mit dem „kleinen Geheimnis“ wohl nix mehr! Es war einmal? Das müssen wir hier in unserer Stadt inzwischen viel zu oft sagen, setzen wir uns dagegen zur Wehr.
Die Geschichte mit der „Sicherheit“ und der „hohen Verantwortung“ glaubt einfach keiner, weil mit völlig unterschiedlichem Maß gemessen wird! Die Verantwortung für das, was die Menschen in ihrer Freizeit machen, tragen sie selber, wenn keine grob fahrlässigen Zustände herrschen, die von der Stadt verursacht sind. Wenn zum Beispiel die Bäume regelmäßig und sachgemäß gepflegt sind, wird die Stadt nicht haftbar gemacht, wenn jemanden ein Ast auf den Kopf fällt. Das Gegenteil wurde immer dann behauptet, wenn man die betreffenden Bäume los haben und auch nicht mehr pflegen wollte.
Also: Warnschilder aufstellen und ein Auge drauf werfen, fertig.
Dieses Ufer gehört den BürgerInnen. Wer haftet eigentlich für die viel zu engen Radwege mit Gegenverkehr an unübersichtlichen Kurven neben dem Fußgängerweg und neben Baustellen, die den Fußgänger zwingen, auf dem Radweg zu laufen? (Beispiel Unterführung Rheinbrücke?) Wo bleiben da die schweren Bedenken der Stadt um die Sicherheit ihrer Bürger*innen? Da gäbe es zahlreiche Beispiele…
Wird schon nichts passieren – lautet dann das Motto. Grade so wie es passt.
„Pappt einfach an jedes Ortseingangsschild von Konstanz ein grosses „Betreten auf eigene Gefahr!“-Schild hin – und der Käs‘ ist gegessen!“
– Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die marktorientierte „Demokratie“ duldet kein Zögern beim Kassemachen. Da müssen die Interessen des Demos hintangestellt werden. Der seinerzeit für die Bäder „Verantwortliche“ Geiger hat die Bodenseetherme als Wellness-Projekt gesehen. Völlig abgehoben von den Bedürfnissen und Rechten der Konstanzer Bevölkerung wurde ein Stück kommunalen Eigentums vermarktet und somit gewissermaßen an zahlungskräftige Auswärtige verschachert. Statt eines einfachen Thermalbades mußte ein Magnetleinchen für den Tourismus entstehen, mit der Renovierung des „Jakob“ verfeinert und auf die Spitze getrieben. Selbstredend, daß Umwelt- und Verkehrsfragen keine Rolle gespielt haben bei dem ganzen Mumpitz.
Der Verdacht liegt auf der Hand, daß mit dem Verringern des Angebots am Hallenbad die Hoffnung auf größere Gewinne in der Therme verbunden sind. Anläßlich der Wiedereröffnung des Jaköble hat die Stadt eine saftige Preiserhöhung vorgenommen, die zu einer schriftlichen Auseinandersetzung zwischen Geiger und mir führte. Das Resultat, ein gnädig-arroganter Gutschein für einen Tagesbesuch der Therme für zwei Personen, vergilbt und verschimmelt in meiner Schublade für Unnützes.
Gestern war der Jahrestag des Seeuferspaziergangs von Erwin Reisacher. Diese Aktion hat den freien Zugang zum Bodenseeufer in Konstanz durchgehend möglich gemacht gegen Widerstände aus Privatbesitzern und Hardcore-Konservativen. Aktuell laufen die Konstanzer Gefahr, von einem OB verramscht zu werden mit Unterstützung von Gemeinderäten, die dem Markt alles unterwerfen. BoFo, Büdingen, Grundstücke zu Hotelbauten statt Wohnungen – und für alles löhnt der Bürger.
Am 26. Mai ist Gemeinderatswahl. Eine Möglichkeit, die Kräfte zu stärken, die in der Marktorientierung einen Kern der Probleme erkennen.
Die letzten Jahrzehnte (wollte erst nur von 40 Jahren schreiben – bis ich grad gar noch Herrn Ruess‘ Beitrag sah… 😉 ) hatte sich nie irgendjemand daran gestört, dass ab zu zu ein paar wenige Leute, i.d.R. überwiegend Anwohner aus den umliegenden Wohnvierteln, ausserhalb der offiziellen Öffnungszeit im Strandbad waren:
Auf den Stufen zum Ufer sitzend Manche ein Buch lesend oder z.B. ein Bild zeichnend, Andere in Zweisamkeit ein Glas Wein zum Sonnenuntergang trinkend, junge Leute, Studenten, Familien auf der Wiese Frisbee oder HackySack spielend oder an den (schönsten, besten weit und breit – und sogar auch noch regengeschützt überdachten!) Tischtennisplatten spielend…
Nie war etwas vermüllt oder gar irgendwo Glasscherben; sah man doch mal ein Eis-Papierle auf der Wiese liegen, hat man es halt einfach kurz und sachgerecht entsorgt (anstatt mühsam über den Verursacher zu rätseln und zu meckern…). Jeder war sich des Besonderen bewusst (und dass, bzw. auch weil: „eigentlich“ ja „zu“ ist…) und benahm sich der Örtlichkeit und Situation entsprechend – von den Ballspielen abgesehen: so, wie man eben auch respektvoll mit z.B. einem Friedhof umgeht. – Nie war von irgendwelchen Klagen seitens des immer netten Bad-Personals von irgendwelchen Klagen über so etwas wie die vorgenannten Probleme zu hören, geschweigedenn von den sonstigen Phantasien des Herrn Grammelspacher: Kleine Kinder fingen nicht an Vogelkot zu fressen oder gar reihenweise zu verunglücken – und wenn doch mal eins auf die Gosch flog, weinte es vllt. mal ein paar Minuten, hatte vllt. ein paar Schrammen an Knie oder Ellebogen, wäre jedoch im Traum nicht auf die absurde Idee gekommen, für sein Ungeschick die Stadt Konstanz verklagen zu wollen. – Und wenn die Stadtverwaltung allen ernstes Angst davor hat, dass so etwas doch mal passieren könnte: Pappt einfach an jedes Ortseingangsschild von Konstanz ein grosses „Betreten auf eigene Gefahr!“-Schild hin – und der Käs‘ ist gegessen!
Mein Vorschlag: Man mache es bitte doch einfach wieder so, wie es immer war: Man lasse einfach, man toleriere! – Klar: es ist offiziell geschlossen – aber es stört sich dann halt künftig einfach wieder keiner daran, wenn doch mal ein paar Leute auf die Sonnenstufen, auf die Wiese oder an die Tischtennisplatten gehen. Das „ganz grosse Fass aufmachen“ will doch gar keiner – Wir brauchen keine Spiel- und Leseaufsicht, keine Kontrolle und Eintrittsgelder o.ä. – da sollen jetzt ja gar nicht „Alle“ hinrennen, da soll gar kein zweiter Herosépark entstehen – da ists so schön, weil es nicht so voll ist, weil es klein und familiär ist!
Es gibt nicht ein schlüssiges Argument, warum gerade diese 120 m Seerhein-Ufer nicht betreten gedurft werden sollten! – Herr Grammelspacher konnte jedenfalls, q.e.d., auch keines nennen!
P.S.: Vielen Dank den engagierten Vor-Kommentatoren für die ausführlichen Beiträge! – Nicht nur, weils ein Trost zu wissen ist, daß wir (Anwohner Spanierstr.+Badgasse) nicht die einzigen sind, die sich seit vier Jahren über diesen bürgerfeindlichen, nach Jahrzehnten völlig grundlos eingeführten Unfug ärgern, sondern auch weil’s nach diesen diversen Beleuchtungen von allen Seiten und gründlichen Argumentationen nun doch auch wirklich der weltfremdeste Schreibtischtäter kapieren müsste!
Wir Kinder in den 60 er Jahren haben fast täglich
mit einem Holzstück,Angelschnur und selbst gebastelten Angelhacken auf dem Holzfloß gefischt.Ausserhalb der Öffnungszeiten ! Ich bin froh, daß wir das ohne Aufsicht überlebt haben !
Ostern ist doch längst vorbei,
doch Herr Grammelspacher sorgt für Lacher.
Legt er doch spät ein dickes, leider trübes Ei!
Wäre seine Schrift Satire,
ginge es an keine Niere!
Aber so, macht sie keinen Menschen froh.
Ach, wie wird verwalterisch gerungen,
da gibt es die Versicherungen:
Gefahr, Gefahren – wir wollen euch ja nur bewahren!
Die Verkehrssicherungspflicht ist jedoch das Grauen,
überall kann man sie erschauen.
Mit ihr kamen Viele schon zu Schaden,
nicht nur Vögel, Käfer, Maden…
Zäune ziehen, Mauern richten,
Baum- und Astwerk mit vernichten.
Es lebe hoch der Schilderwald
und natürlich das Verbot!
Wenn alles nur verboten ist,
dann sind wir doch schon tot!
Nun gut, es ist Wahlkampf, trotzdem sollte man etwas genauer hinschauen : Es gibt eine offizielle Badesaison, in der die Freibäder auch beaufsichtigt sind. Danach ist die Nutzung wohl ganz auf eigene Gefahr.
Natürlich dürfen die 3 offiziellen und die zahlreichen inoffiziellen Freibäder das ganze Jahr 24/7 betreten werden, ebenso ist das schwimmen im See in und neben den Freibädern ganzjährig erlaubt. Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung eigentlich nicht. Gibt es wenigstens ein schlüssiges Argument warum gerade diese 120 m Seerhein- Ufer unersetzlich sind ?
Denkbar wäre dass zusätzlich ein begrenztes Rasenstück während der Öffnungszeiten den Hallenbadbesuchern zum sonnen abgegrenzt wird, für jede weitere Nutzung gibt es andere Möglichkeiten zuhauf.
Der Bäderchef scheint eine gute und teure Rechtsabteilung zu beschäftigen. Das klingt für einen Laien alles sehr überwältigend. Aber mit etwas gesundem Menschenverstand stellen sich einem da schon einige Fragen:
Sollte aufgrund der Rechtslage dann nicht auch der Herosépark geschlossen werden, und die Seestrasse, mit ungeschützten Treppen direkt ins Wasser und glitschiger Uferbebauung, das ganze Seeufer bis zur Fähre, der gesamte Stadtgarten, Klein-Venedig, das Schänzle als wilder, unbeaufsichtigter Badeplatz, das Hörnle im Winter, alle Brücken, alle Kirchen, denn man könnte sich ja runterstürzen, die gesamte Fasnet, denn man könnte einem Betrunkenen begegnen, alle Straßen, überhaupt alle öffentlichen Plätze, denn man weiss nie, wer sich da rumtreibt…alles reale Gefahrenquellen, für die sich eine Stadt verantworten muss…oder?
„denn wir dürfen und können leider nicht nur von denjenigen Bürgerinnen und Bürgern ausgehen, die sich verantwortungsvoll und mit Bedacht verhalten und im Zweifel einen Fehler auch bei sich selbst suchen.“
Das ist bestimmt alles Satire, ganz bestimmt..
Die Bedenken der Geschäftsleitung der Bädergesellschaft sind ja bekannt und auch nachvollziehbar. Wir haben aber angefragt, wie man die Situation ändern könnte, denn auch wenn etwas schwierig ist geht es doch darum, Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren und nicht von vorne herein zu sagen „Nichts geht“. Ich könnte mir da verschiedene Modelle vorstellen – erweiterte Öffnungszeiten mit Badeaufsicht (was dann natürlich Geld kostet), eine Möglichkeit die Rasenflächen zu nutzen ohne Baden, etc. Solche Vorschläge gilt es zu diskutieren und dann zu sehen, was machbar ist. Das Hörnle wird ja auch nicht einfach zugemacht, wenn die Badeaufsicht nach Hause geht.
Rheinstrandbadgelände ganzjährig zugänglich machen!
Es ist ein Unding, das Rheinstrandbadgelände nach- und vor der
Badesaison den Bürgern zur Nutzung zu entziehen bzw. vorzuenthalten.
Diese Flächen müssen in unserer Stadt, vor allem in der Kernstadt, ganzjährig nutzbar sein.
Die Bürger brauchen Rückzugsorte, diese Freiflächen tragen zur unbedingten Lebensqualität unserer kompakten Stadt wesentlich bei.
Alle Gründe, die Herr Grammelspacher vorträgt, könnten übertragen auch für die anderen Konstanzer Seebäder gelten. Aber am Hörnle und unseren weiteren Teilort-Bädern ist die ganzjährige Nutzung und Begehbarkeit problemlos – schon immer.
Und wenn der Verwaltung keine gravierenden Gründe ihres Tun einfallen, wird die Allzwecktotschlagargumentation „Verkehrssicherungspflicht“ gezogen und man verkriecht sich hinter Paragraphen und selbst erlassenen Ordnungen.
„Verkehrssicherungspflicht“ muss dann herhalten für Bäder“zu“Schließungen, Baumkastrationen und -fällungen
und um natürlich auf dem unkompliziertesten Weg Geld und
Personal zu sparen.
herzliche Grüße
Günter Beyer-Köhler
Stadtrat FGL
Herr Grammelspacher ist der Nachfolger von Herrn Geiger als Geschäftsführer der Bädergesellschaft. Er übernahm Ende 2014 seinen Posten. Davor war er seit 2006 Betriebsleiter der Regio Bäder GmbH in Freiburg.
Ich setzte damals grosse Hoffnungen in seine Tätigkeit, denn mein in Freiburg lebender Bruder berichtete mir immer wieder begeistert von der Flexibilität der Öffnungszeiten im Freiburger Strandbad: Bereits Ende März wurde bei schönem Wetter das Freibad geöffnet und im Herbst – solange wie das Wetter es zuliess – täglich neu entschieden, ob das Bad geöffnet bleibt.
Ich hatte fest damit gerechnet, dass dieser Geist mit ihm nach Konstanz zöge. Früher konnte man in Konstanz immer von Karfreitag bis Anfang November im Freibad schwimmen – mittlerweile ist immer am ersten Schultag nach Sommerferien-Ende Schluss. Mir ist es fast peinlich, dass ich in einer Stadt wohne, die sich so sehr über ihre Lage am Wasser profiliert und so wenig daraus macht.
April, September und Oktober sind hier oft bereits – oder noch – sommerlich. Im Rheinstrandbad hat noch nicht mal der verwöhnteste Badegast den Anspruch, warmes Wasser vorzufinden – was bringt einen Bäderchef dazu, das Bad der Öffentlichkeit vor zu enthalten? Die Kasse im alten Hallenbad ist sogar meist besetzt, aber die Tür zur Liegefläche verschlossen – wie absurd!
Personalmangel ist ein Argument und meiner Einschätzung nach ebenso die Ursache für die extrem lange Schliesszeit des Schwimmbeckens in der Bodensee-Therme.
In Schaffhausen benötigen die Mitarbeiter 8 Tage, ebenso wird z.B. in Worms das Becken nur für 8 Tage geschlossen, um eine Traglufthalle ab- oder wieder aufzubauen. In Konstanz ist das 50 Meter Bad vom 23. März bis zum 1. Mai geschlossen – im Herbst noch einmal wochenlang.
Ich vermute, die Personaldecke des Bädergesellschaft ist so dünn, dass durch die langen Schliesszeiten Überstunden abgebaut werden müssen. 20 % des Jahres steht für Konstanzer Schwimmer kein angemessenes Bad zu Verfügung.
Natürlich ist die Situation aufgrund des Fehlens des Schwaketenbades eine besondere. Aber gerade deswegen ist nicht verständlich, dass das 50 Meter-Becken nicht konsequenter genutzt wird.
Die Vermischung der Themen Bodensee-Therme / Rheinstrandbad mag irritieren. Sie zeigt aber, welcher Gedanke vermutlich in der Bädergesellschaft vorherrscht: Eine ausgeprägte Profitorientierung. Der Gast, der den höchsten Gewinn bringt, wird zufriedengestellt. Das ist vereinfacht gesagt der Saunabesucher in der Bodenseetherme.
Es freut mich sehr, dass wir eine tolle Bodenseetherme haben. Wer sich aber den angemessen hohen Eintrittspreis dort aber nicht leisten kann oder will, wird aussen vor gelassen. Die Bäderpassinhaber, welche die eigentlichen Konstanzer Schwimmer sind (für welche auch und insbesondere die Aufgabe der Daseinsvorsorge besteht) schauen oft in die Röhre.
Geld ist ein nicht zu widerlegendes Argument. Ich bin kein Finanzexperte, aber ich vermute, die kalkulierten Kosten durch das Brachliegen von extrem wertvollen Liegenschaften in städtischem Besitz wiegen höher als Personalkosten, die auch noch einen Beitrag zu menschenwürdiger Existenz schaffen. Konstanz hat sehr nettes, kompetentes Personal in den Bädern. Vielleicht nicht genügend?
Herr Grammelspacher behauptet, die Mitarbeiter der Bädergesellschaft hätten erst nach dem Brand des Schwaketenbades durch ihre ganztägige Anwesenheit im Hallenbad am Rhein festgestellt, dass Besucher ausserhalb der Öffnungszeiten das Freibad betreten. Passanten hätten von der Fahrradbrücke aus Gäste bemerkt und die Mitarbeiter im Hallenbad darauf aufmerksam gemacht.
Das hiesse, die Bädergesellschaft hat jahrzehntelang nicht gewusst, dass das Bad verantwortungsvoll und selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten betreten wurde? Hat sich an der Einsichtbarkeit des Bades in den letzten Jahren irgendetwas geändert? Ist es nur ein Zufall, das in dem Jahr der Amtsübernahme von Herrn Grammelspacher „plötzlich“ bemerkt wurde, dass das Bad auch ausserhalb der Öffnungszeiten betreten und genutzt wurde?
Es war immer so, dass bei schönem Wetter glückliche Menschen auf der Treppe Sonne und Entspannung suchten und fanden. Immer schon konnte man diese Menschen von der Fahrradbrücke aus sehen und sich an der Tatsache freuen, dass Bürokratie nicht jeden Hauch Lebensfreude erstickt. Nichts hatte sich im Jahr 2015 daran geändert.
Alle, die das Bad betraten, waren sich selbstverständlich der Besonderheit der Situation bewusst: man traute uns zu, dass wir verantwortungsvoll unser Privileg nutzen und sorgsam mit dem Vertrauen der Bäderverwaltung umgehen. Das hat jahrzehntelang super geklappt und es gab keine einzige neue Situation, die daran hätte etwas ändern müssen.
Herr Grammelspacher argumentiert mit der Verkehrssicherungspflicht der Bädergesellschaft für das Rheinstrandbad.
Inhalt und Umfang seien „nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt“. Natürlich kann man von niemandem verlangen, die rechtliche Verantwortung, also die Haftung für Unfälle zu übernehmen, die durch die wünschenswerte Nutzung der Liegenschaft entstehen könnten.
Aber – platt gesagt – dann muss man sich eben etwas einfallen lassen, um diese Verantwortung auf diejenigen zu übertragen, die die Liegenschaft nutzen wollen.
Wurde jemals ein Jurist beauftragt, Überlegungen anzustellen, wie die Bädergesellschaft kreativer als durch radikales Schliessen mit der Verkehrssicherungspflicht umgehen kann?
Beschilderungen, das Spannen von Ketten an besonders gefährlichen Bereichen, Hinweise auf potentielle Gefahren und ausdrückliche Haftungssausschlüsse …
Ich bin kein Jurist, würde aber gerne an den Ehrgeiz eines städtischen Justiziars appellieren, dem sich hier die Chance bietet, sich zu profilieren, indem er Menschen glücklich macht.
Ich fürchte, dass innerhalb der Bädergesellschaft nach keiner anderen Lösung als nach der nun existierenden menschenfeindlichen Schliessung und Aussperrung der Bürger gesucht wurde.
Herr Grammelspacher kommt so zu der Entscheidung, der Öffentlichkeit das Bad nur während der Öffnungszeiten zugänglich zu machen.
Sollte das die einzig mögliche Lösung sein, so müssen diese Öffnungszeiten radikal erweitert werden.
Vom 16. April bis zum 25. April war es jeden Tag über 20 Grad warm und die Sonne schien an diesen Tagen insgesamt 120 Stunden lang. Auch in den letzten Jahren war im April meist Badewetter. 2017 öffnete das Bad erst Mitte Mai!
Der September ist meist noch ein Monat mit mehr Sommer- als Herbsttagen. Bis Mitte Oktober hat der Rhein meist eine Temperatur von über 15 Grad und der goldene Oktober hat einige Tage über 20 Grad.
Das Bad schliesst mit dem Ende der Sommerferien ohne, dass es witterungsbedingt irgendeine Begründung dafür gibt.
Im Winter, wenn der Konstanzer Nebel sich mal lichtet, ist die Treppe des Rheinstrandbades verwaist und die sonnendurchflutete Fläche vor den Umkleidekabinen ungenutzt. Man steht im Vorraum des Hallenbades und hat vor sich eine geschlossene Tür zum Glück.
Mr. Grammelspacher – open this wall!