Keinstrandbad: Stellungnahme des Geschäftsführers

Wie seemoz kürzlich berichtete, wollen sich viele KonstanzerInnen nicht damit abfinden, dass die beliebte Liegewiese im Rhein­strand­bad über das Jahr gesehen meist geschlossen ist. Die Linke Liste Konstanz (LLK) hat nach­gefragt, warum das so ist. Hier nun die Antwort des Chefs der Bädergesellschaft im Wortlaut. Kaum vorstellbar, dass sich die Beschwerdeführer damit zufrieden geben.


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Sehr geehrter Herr Reile,

vielen Dank für Ihre Mail, welche ich leider erst heute nach Rückkunft aus meinem Urlaub über unsere Kontaktadresse erhalten habe.

In früheren Zeiten kamen Besucher vor und nach der Saison über die Rheinterrasse auf das Badgrundstück, d.h. also gerade außerhalb der Öffnungszeiten. Mit Öffnung des Hallenbades für die Öffentlichkeit nach dem Schwaketenbadbrand waren ganztägig Mitarbeiter auf dem Gelände anwesend, die das festgestellt haben.

Wir können diese Nutzung nicht dulden, da wir sonst unserer Verkehrssicherungspflicht nicht genüge tun würden. Damals wurde zum Beispiel mehrmals beobachtet, dass Eltern im Bereich der Rheinterrasse sitzen und Kinder außerhalb deren Sichtkreis am Wasser bei dem Steg im Westen spielten. Es kamen auch Passanten von der Fahrradbrücke ins Hallenbad, die solche Situationen als gefährlich angesehen haben, um uns zu warnen. Auch Glasscherben waren ab und zu ein Problem.

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Genauer stellt sich der Sachverhalt aus juristischer Sicht wie folgt dar:

Inhalt und Umfang der für das Rheinstrandbad bestehenden Verkehrssicherungspflichten, die neben den vertraglichen Schutzpflichten bestehen, sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Grundlage der Verkehrssicherungspflicht ist jedoch der Rechtsgedanke, dass derjenige, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die notwendigen Vorkehrungen für den Schutz Dritter zu treffen hat. Das Rheinstrandbad ist als Schwimmbad – auch wegen der jahreszeitlichen Vermoosung der in der Wasserfläche befindlichen Betonplatten und der damit verbundenen Rutschgefahr – eine Gefahrenquelle im vorgenannten Sinne.

Da außerhalb der Öffnungszeiten und in der Wintersaison weder die Betonplatten noch die Treppenstufen gereinigt werden, ist bereits insoweit eine erhebliche Gefährdung derjenigen Personen gegeben, die das Rheinstrandbad außerhalb der Öffnungszeiten nutzen. Diese Gefährdung wird durch das Fehlen einer Badeaufsicht außerhalb der Öffnungszeiten noch verstärkt.

Hinzu kommt außerdem, dass diese Gefährlichkeit für Kinder und Jugendliche als noch höher anzusehen ist, da Kinder und Jugendliche naturgemäß die von der Wasserfläche des Rheinstrandbads ausgehenden typischen Risiken, die sich bei einem unbefugten Aufenthalt realisieren könnten, schwerer erfassen und einschätzen können. Hinter diesen erheblichen Risiken für Leib und Leben tritt das Interesse der Öffentlichkeit an dem Zugang zu dem Rheinstrandbad außerhalb der Öffnungszeiten zurück.

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Der vorstehende Abwägungsvorgang bildet die Rechtsmeinung, die unserer Entscheidung zu Grunde liegt, das Gelände des Rheinstrandbades der Öffentlichkeit nur während der Öffnungszeiten zugänglich zu machen.

Diese juristische Bewertung können wir nicht ignorieren, denn wir dürfen und können leider nicht nur von denjenigen Bürgerinnen und Bürgern ausgehen, die sich verantwortungsvoll und mit Bedacht verhalten und im Zweifel einen Fehler auch bei sich selbst suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Grammelspacher
Geschäftsführer


red (Foto: O. Pugliese)

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