RPA-Leiterin Uhl frei zum Abschuss?
Der Südkurier hatte unlängst vermeldet, dass fast alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sich darüber einig sein sollen, gegen Elisabeth Uhl, Chefin des hiesigen Rechnungs- und Prüfungsamts (RPA), ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Ein äußerst seltener Vorgang im kommunalpolitischen Geläuf. Die Hintergründe sind noch unklar.
Angeblich, so die hiesige Tageszeitung weiter, sei für eine Mehrheit des Gemeinderates eine Zusammenarbeit mit Elisabeth Uhl nicht mehr vorstellbar. Über „tiefe Vertrauensbrüche“ war da zu lesen und davon, dass auch innerhalb der Verwaltung die Vorbehalte gegen Uhl immer größer geworden seien. Worauf sich die Vorwürfe konkret beziehen, bleibt allerdings ziemlich vage. Mehr drang bislang nicht nach außen, denn die Debatte zur Causa Uhl fand hinter verschlossenen Türen statt. Ein üblichesVorgehen bei Personalangelegenheiten.
Bei der morgigen Gemeinderatssitzung soll nun, wiederum in nichtöffentlicher Sitzung, über das Amtsenthebungsverfahren gegen Elisabeth Uhl entschieden werden. Über das Procedere gibt die Gemeindeordnung Auskunft: „Die Leitung des Rechnungsprüfungsamts kann einem Bediensteten nur durch Beschluss des Gemeinderates und nur dann entzogen werden, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist. Der Beschluss muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats gefasst werden und ist der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg, Anm. d. Red.) vorzulegen.“
Es ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass es für das Amtsenthebungsverfahren eine deutliche Mehrheit geben wird. In Kraft tritt es, „wenn das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.“ Gibt es die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit, die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens zu beauftragen, soll im nächsten Schritt Frau Uhl zur Sache gehört werden. Erst danach entscheidet der Gemeinderat abschließend über die Angelegenheit. Man darf gespannt sein, wie sich die heikle Geschichte entwickelt. seemoz hat bei Elisabeth Uhl nachgefragt und um ihre Einschätzung gebeten. Aber die RPA-Leiterin, die sich mittlerweile anwaltlich vertreten lässt, möchte sich erst dann äußern, „wenn ich genau weiß, was man mir vorwirft.“
Redaktion
Zusatz, beschrieben auf „Service-Portal Baden-Württemberg“:
„Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sind große Kreisstädte wie Konstanz dazu verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt (RPA) als besonderes Amt innerhalb der Verwaltung einzurichten. Die GemO garantiert dem RPA, dass es bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist.
Wesentliche Aufgabe des RPA liegt in der Überwachung der Rechtsvorschriften unterworfenen Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Wirtschaftsführung der Gemeinde. Prüfungen erfolgen unter den Aspekten Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Neben den Prüfungsaufgaben begleitet das RPA die Verwaltungsbereiche auch beratend und unterstützt sie bei der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung.“
Hintergrund dürfte die Angelegenheit „Bodenseeforum“ sein. Nicht auszuschliessen ist, dass man seitens Stadtverwaltung und Gemeinderat der Stadt Konstanz vermeiden möchte, dass das RPA der Stadt Konstanz eine lückenlose Aufklärung des finanziellen Desasters vornehmen könnte.