Sägst Du an meinem Baum, säg‘ ich an Deinem Stuhl

seemoz-Ast absägenEs war einmal eine Fasnacht, da den Stadtverantwortlichen die Leviten gelesen wurden. Doch diese Zeiten schienen längst vorbei. Bis jetzt die Tägermooser-Nervensägen um Christine Zureich Balthasar ihr Treiben begonnen haben – ihr erstes Treffen ist schon heute, Mittwoch, 11. Februar, in der Konstanzer Kanzleistraße, Höhe Rathaus. Und die OrganisatorInnen bitten, ausreichend Stühle mitzubringen

Nun hat sich also der komische Arm der Bürgerinitiative, die bislang das Schweizer Rheinufer unsicher machte, letztendlich formiert. Die Tägermooser-Nervensägen werden sich während der närrischen Tage verkleiden und zur Abwechslung mal im Kostüm das tun, was sie auch sonst am besten können – nerven. Bei der ersten Aktion schon am heutigen Mittwoch (17.45 Uhr, Kanzleistr.) soll ein vertrauliches Schreiben zur Vorlesung kommen, das seemoz ausnahmsweise exklusiv vorliegt und im Anschluss veröffentlicht wird – es geht um Sägearbeiten an Dienststühlen:

Amt für Kleinholzgewinnung und Stuhlschutz
Dienstsitz Tägermoos-Allee 116
78462 Koschtnix 

OB Ulrich Burchardt
Martin Wichmann
Rathaus Koschtnix 

                                                                                                        Koschtnix, 09.02.2015 

Sägearbeiten an Dienststühlen 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Kollege Wichmann, 

wie umfassende, dendrochronlogische Untersuchungen des unabhängigen Wickmän-Instituts für Umwelt-Analyse an ihrem Dienstmobiliar ergeben haben, sind ihre Stühle aus dem Holz der sogenannten „Tägermooser Hybrid-Pappel“ gefertigt. 

Beim Holz der „Tägermooser Hybrid-Pappel“ handelt es sich um einen Werkstoff der höchsten Gefahrengüterklasse, wie auch aus den Gutachten Ihres eigenen Amts vom Dezember 2014 hervorgeht. 

Als oberste Stuhlschützerin der Stadt bleibt mir daher, im Sinne der Gefahrenabwehr die Kürzung Ihrer Stühle um 127,36 cm anzuordnen. 

Ihre Eilanträge vom 08.02.2015, ihren Dienstsitz als geschützten Arbeitsplatz ausweisen zu lassen und damit allfälligen Kürzungen zu entziehen, muss ich zu meinem größten Bedauern abschlägig beurteilen – weder galoppierende Borniertheit, noch fehlendes Rückgrat können als hinreichender Grund im Sinne des § 7163g des Arbeitsschutzgesetzes geltend gemacht werden. 

Auch Ihren Einwand, bei dieser Maßnahme werde die wertvolle Ressource Holz verschwendet, kann ich entkräften. Als Leiterin des Amts für Kleinholzgewinnung konnte ich einen mittelständischen Partner für die Nutzung der anfallenden Hybrid-Pappel-Reste gewinnen. Die Wischmon-Zündholz KG wird Ihre Stuhlabfälle der Produktion von Streichhölzern zuführen.

Mittwoch, um 18:00 Uhr wird auf der Kanzleistraße vor dem Konstanzer Rathaus mit dem Sägen an Ihren Stühlen begonnen. Die Firma „Tägermooser Nervensägen“ hat den Zuschlag für die Arbeiten bekommen. 

Herr Burchardt, Herr Wichmann: Ich verstehe Ihre Empörung nicht und vertraue auf Ihre Einsicht und Kooperationsbereitschaft. Glauben Sie mir: Es handelt sich bei den Maßnahmen um einen unbedeutenden Eingriff, dessen Folgen für Sie in nur wenigen Monaten schon nicht mehr bemerkbar sein werden. 

Mit einem dreifach närrischen „Holz ab! Holz ab! Holz ab!“ 

Autoren: CZB/hpk[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]

Intime Informationen zum Ablauf der Aktion unter: http://taegermooser-nervensaegen.weebly.com