Schildbürgerstreich um die Plakatierung
Eigentlich war die Idee ganz vernünftig, die Plakatierungswut in der Stadt einzuschränken. Anfang des Jahres hatte der Konstanzer Gemeinderat die entsprechende Satzung geändert. Nur wie so häufig, steckte auch hier der Fehlerteufel im Kleingedruckten: Plötzlich waren auch Kula, K9 oder Zebrakino von den Einschränkungen betroffen – zwar kommerzielle, aber kulturelle Einrichtungen, die von der Stadt gefördert werden. Der Haupt-und Finanzausschuss (HFA) soll das Malheur beseitigen
Auf seiner heutigen Sitzung (ab 16 Uhr im Ratssaal) will der HFA die Satzung erneut ändern: „Ausnahmen sind bei gewerblichen Veranstaltern/Veranstaltungen möglich, wenn diese durch die öffentliche Hand gefördert werden.“ soll jetzt in Paragraf 9 der fraglichen Satzung stehen. Unter Förderung sind z. B. Zuschüsse durch Stadt, Kreis, Land, Bund oder auch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft, Verlustzusage etc. durch hoheitliche Träger zu verstehen.
Das Problem der Ungleichbehandlung wäre damit aus der Welt geschafft. Denn es ist tatsächlich nicht einzusehen, warum Ballermann-Veranstaltungen wie das Oktoberfest, Seenachtsfest oder das Weinfest bei der Plakatierung gegenüber solchen verdienstvollen, zwar auch kommerziellen Institutionen wie den Kleinkunstbühnen K9 und Kulturladen oder dem kommunalen Kino Zebra bevorzugt werden sollen. Den Hinweis der Stadtverwaltung, hier handele es sich um „Brauchtumsveranstaltungen“, empfanden nicht nur die GemeinderätInnen von FGL, SPD und LLK bloß als müden Scherz.
Immerhin haben das jetzt auch die Bürokraten auf der Laube eingesehen und sorgen nun für ein Stück mehr Gleichbehandlung. Es soll, so die HFA-Vorlage, bei Einschränkungen der Plakatierung bleiben (das meint eine zahlenmäßige Begrenzung der Plakate und eine höhere Gebühr), doch es soll Ausnahmen für staatlich bezuschusste Einrichtungen geben. Somit wären von den Einschränkungen vornehmlich Diskotheken und andere, rein kommerzielle Anbieter betroffen.
Und, so hört man, einige Stadträte wollen noch weiter gehen und eine zusätzliche Entlastung für Kula und Co. anregen. Warum, so fragen sie, sollen diese, finanziell nicht gerade üppig ausgestatteten, aber für das Kulturleben der Stadt so ungemein wertvollen Veranstaltungs-Organisationen nicht zusätzlich gefördert werden? Indem man ihnen beispielsweise bei den Plakatierungsgebühren einen Preisnachlass gewährt?
Autor: hpk