Schlappe für Gedeon

Der Singener Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon (AfD) darf als ein Holocaust-Leugner bezeichnet werden – das sei eine zulässige Meinungsäußerung, befand jetzt das Landgericht Berlin (Az: 27 O 189/17). Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hatte Gedeon 2017 so genannt, weil dieser den Holocaust in der Vergangenheit relativiert und bagatellisiert hatte.

Die Berliner Pressekammer hat damit die im März 2017 von Gedeon gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland erhobene Klage vollumfänglich abgewiesen. Mit der Klage wollte der Landtagsabgeordnete aus Singen, der Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden u.a. die erneute Verbreitung der Bezeichnung Gedeons als Holocaustleugner untersagen lassen und darüber hinaus einen Widerruf erwirken.

„In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr“, erklärte Schuster in einer ersten Stellungnahme. „Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Schoa und physische Angriffe auf Juden sind mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr.“

MM