Schlappe für Zahn

(hpk) Das Arbeitsgericht Radolfzell hat heute die fristlose Kündigung von Reinhard Zahn als Hauptstellenleiter der Volkshochschule Konstanz für rechtmäßig erklärt. Wie Pressesprecher Dr. Carsten Teschner weiter mitteilte, wurde auch Zahns Schadensersatzforderung von 50 000 Euro abgewiesen. Reinhard Zahn hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob er gegen dieses Urteil noch Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg einlegt