Sippenhaftung der Familie Müller-Esch

20111017-235031.jpgAuch Sabine Müller-Esch, Ärztin am Klinikum Konstanz und Ehefrau von Gert Müller-Esch, der erst im Mai aus seinem Job als Chefarzt des Zentrums für Innere Medizin am Klinikum Konstanz gejagt wurde, wird in den Skandal um ihren Mann hinein gezogen. Gegen eine Abmahnung hat auch sie jetzt Klage vor dem Arbeitsgericht Radolfzell erhoben. Man fragt sich: Was wollen Stadtverwaltung, Klinikleitung und Gemeinderat der Familie noch alles antun?

Ganz harmlos liest sich der Tagesordnungspunkt 14 der nächsten Konstanzer Gemeinderatssitzung am 20.10.: „Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 05.09.2011“. Dahinter aber verbirgt sich ein weiterer Höhepunkt in der Skandalgeschichte Müller-Esch. Das Regierungspräsidium kommt nämlich in seiner Stellungnahme aus dem September zu dem Schluss, Müller-Esch hätte vor seiner Kündigung im Gemeinderat angehört werden können. Das aber hatte Bürgermeister Boldt mit Hinweis auf die Gemeindeordnung verweigert. Es geht also um nicht weniger als um die Frage: Hat Bürgermeister Boldt in der Causa Müller-Esch den Gemeinderat angelogen?

Und um mehr noch: Wie erst jetzt bekannt wurde, scheut sich die Konstanzer Klinikleitung nicht, auch Müller-Esch‘ Ehefrau abzustrafen. In einer Abmahnung wird der Anästhesistin Sabine Müller-Esch vom Konstanzer Klinikchef vorgeworfen, sich während der Zwangsräumung der Büroräume ihres Mannes ungebührlich verhalten zu haben. Auf die Proteste von Frau Müller-Esch gegen diesen Rüffel, der in der Personalakte aktenkundig wird, haben weder Klinikleitung noch Stadtverwaltung bislang auch nur geantwortet. Eine neuerliche Klage vor dem Arbeitsgericht Radolfzell blieb der einzige Ausweg für die Familie.

Abmahnung? Was ist das?
Auszugsweise aus wikipedia: Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung in der Regel notwendige Voraussetzung einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung. Dabei muss der Text der Abmahnung den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall zumindest sinngemäß eine Kündigung androhen… Auch eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung…Ein milderes Mittel, den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, ist die Ermahnung, die keine arbeitsrechtlichen Folgen androht…Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben; man kann alternativ oder zusätzlich Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben, falls man die Abmahnung für unberechtigt hält…

Endlich sollten die Verantwortlichen die Frage beantworten, was man der Familie-Esch noch alles zumuten will. Der Vater seit seiner zweifelhaften Kündigung ohne Gehalt und vor Gericht, die Mutter in einen unheilvollen Arbeitsrechtsstreit verwickelt, die drei noch schulpflichtigen Töchter in einem täglichen Spießrutenlauf. Denn für Kinder muss es wahrlich unzumutbar sein, fast täglich Fragen beantworten zu müssen, warum der Name Müller-Esch nun wieder in den Medien auftaucht.

Doch das wird leider nicht zu vermeiden sein, solange Gert Müller-Esch um sein Recht kämpft und seine Familie in Sippenhaftung genommen wird. Denn es kommt ja Schlag auf Schlag: Am kommenden Donnerstag, wenn der Name Müller-Esch wieder im Gemeinderat auftaucht, obwohl aus der Sache längst der „Fall Boldt“ geworden ist; dann am 25.10., wenn vor dem Arbeitsgericht Radolfzell ein neuer Termin in der Kündigungsschutzklage Müller-Esch ansteht und nicht viel später erneut, wenn Frau Müller-Esch die Tilgung ihrer Abmahnung aus ihrer Personalakte vor Gericht verlangt.

Vielleicht aber besinnen sich die Verantwortlichen doch noch rechtzeitig und vermeiden einen neuen „Maultaschen-Fall“. Denn längst sind Journalisten aus ganz Deutschland auf den Fall aufmerksam geworden und fragen bei Konstanzer Kollegen nach, „welche arbeitsrechtliche Bombe denn nun schon wieder in Konstanz hochgeht“. Wir von seemoz zumindest werden Antworten nicht schuldig bleiben.

Autor: hpk

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