Stadt verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen

Der Tonfall wird schärfer, die Maßnahmen rigider. Heute, 19. März, hat die Stadt per Allgemeinverfügung alle Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Teilnehmenden verboten. Das in Absprache mit dem Landratsamt verhängte Verbot schließt auch Strandbäder und öffentliche Grillplätze ein.

Ausgenommen von der Maßnahme sind Ansammlungen, die etwa in der Außengastronomie, auf dem Wochenmarkt oder beim Anstehen an Straßenverkaufsstellen unvermeidbar entstehen. Hier werden die BesucherInnen aufgefordert, einen entsprechenden Abstand zu halten. Weiterhin sind Familien von dem Verbot ausgenommen. Die städtische Allgemeinverfügung kann auf der städtischen Homepage konstanz.de eingesehen werden.

Zur Begründung heißt es in einer Mitteilung des städtischen Pressereferats: „Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes verfolgen das Ziel, Coronavirus-Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Inzwischen hat sich in Konstanz gezeigt, dass die bereits ausgesprochenen Verbote und getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen. Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Landespolizei, Ansammlungen im öffentlichen Raum, vor allem im Uferbereich, zu vermeiden, haben sich als wirkungslos erwiesen. (…)

Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung stellen eine Straftat dar und können mit Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.“

MM/red