Stephansplatz 31: Die Kirche steht unter Zugzwang
Das Gebäude am Stephansplatz steht unter Denkmalschutz, aber die katholische Kirche will es abreißen lassen und einen Neubau erstellen. Obwohl es Interessenten gab und gibt, die das Haus erwerben, sanieren und erhalten wollen. Auch die Stadt verweigert der Kirche standhaft die Abbruchgenehmigung. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen könnte diese Woche anstehen
Noch vor wenigen Monaten wurde die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt und aus wirtschaftlichen Gründen eher im Sinne der Kirche entschieden. Resultat: Das Haus am Stephansplatz 31 sei zwar ein Kulturdenkmal, aber der Kirche könne nicht zugemutet werden, geschätzte 1,5 Millionen Euro für die Sanierung aufzubringen. Damals schon gab es mehrere Angebote, darunter von namhaften Architekten, die das Gebäude gerne kaufen wollten, um es zu sanieren. Doch die im Raum stehende Summe war der Kirche nicht hoch genug. Sie drängte weiter auf Abriss, um angeblich Wohnraum für ihre Beschäftigten zu schaffen. Medialen Zuspruch gab es sehr zur Freude von Dekan Trennert-Helwig durch den Südkurier, der am 6.4. einen Artikel zum Thema titelte: „Denkmalschutz: Nicht um jeden Preis“.
480 000 Euro für das Abrisshaus
Doch das Konstanzer Baurechts- und Denkmalamt hatte bereits am 25.3. erneut einen Ablehnungsbescheid erlassen. Mit ein Grund: Ein Architekt hat sein Kaufangebot von 360 000 Euro auf mittlerweile 480 000 Euro erhöht. Somit steht für die Verwaltung fest: „Das vorliegende Kaufpreisangebot ist angemessen im Sinne der Rechtsauffassung des VG Freiburg“. Und weiter: „Auf Grundlage dieses realistischen Kaufgebots ist es dem Eigentümer des Kulturdenkmals im Blick auf dessen generelle Erhaltungspflicht (…) zumutbar, das historische Anwesen an einen sanierungswilligen Interessenten, dessen denkmalgerechte Vorplanung der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegt, zu veräußern, sofern dies für die Erhaltung des Kulturdenkmals unabdingbar notwendig ist“.
Eine ebenfalls in diesem Schreiben angedeutete Alternative wäre, dass die Kirche von ihren Neubauplänen ablässt und die Sanierung des denkmalgeschutzten Anwesens selbst in die Hand nimmt, denn „die Lücke zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit wird durch den zugesagten Zuschuss aus den Mitteln der staatlichen Denkmalförderung in Höhe von bis zu 120 000 Euro geschlossen“. seemoz liegt ein zusätzliches Schreiben vom 26.3. vor, in dem die Leitung des Stuttgarter Referates für Denkmalpflege diese finanzielle Förderung bestätigt und die „große Wertigkeit des Denkmals St.Stephansplatz 31/Torgasse 13“ ausdrücklich betont. Außerdem wird „unter Einbeziehung der Gesamtbedeutung des Denkmals“ empfohlen, „die Eigentümerin dahin gehend zu beraten, weitere Fördermittel bei anderen Institutionen wie einschlägigen Stiftungen zu beantragen“.
Kirche mit angeschlagenem Image
Zwei Möglichkeiten also, unter denen die Kirche nun auswählen kann, ohne finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Sie wäre gut beraten, ihre Neubaupläne endgültig einzumotten, um ihr angeschlagenes Image nicht noch weiter zu ramponieren. Bleibt sie weiterhin stur, dürfte man sie getrost als profitsüchtigen Spekulanten und Denkmalstürmer bezeichnen. Ein weiteres Zeichen im Sinne der christlichen Nächstenliebe wäre auch, davon abzulassen, die restlichen Mieter am Stephansplatz mit Räumungsklagen massiv unter Druck zu setzen. Solange nicht klar ist, was nun aus dem Gebäude wird, kann man sie dort ruhig noch wohnen lassen, bis sie eine andere Unterkunft – nach der sie bereits suchen – gefunden haben.
Auf Antrag der Linken Liste wird der Technische- und Umweltausschuss (TUA) kommenden Donnerstag ab 15.15 Uhr eine Hausbesichtigung vornehmen. Denn die Mehrzahl der politischen Entscheidungsträger hat die denkmalgeschützten Teile – die sich im Inneren des Hauses befinden – noch nie gesehen. Und das sollte schon sein, wenn man dann ab 16 Uhr öffentlich in der Ausschusssitzung über das Gesamtprojekt diskutiert.
Autor: H.Reile
Weitere Links:
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