Stephansplatz 31: Kommt die katholische Abrissbirne?

Nachdem seemoz über den beabsichtigten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes am Konstanzer Stephansplatz 31 berichtet hat, ist das Thema in aller Munde. Die Kirche als Eigentümer steht seitdem gewaltig unter Druck. Dennoch will sie wohl an ihren ursprünglichen Plänen festhalten und das Haus dem Erdboden gleichmachen. Aber vielleicht schmeißt der Herr ja für sein Konstanzer Bodenpersonal noch etwas Hirn vom Himmel

Wir haben bei Baubürgermeister Kurt Werner nachgefragt und wollten wissen, wie er die Lage einschätzt. Kann man die Kirche noch davon überzeugen, dass das Kulturdenkmal, dessen historische Werte sich in der Außenansicht nur schwer erkennen lassen, doch gerettet werden kann?

Hier Werners Antwort, die allerdings einige Fragen offen lässt:

Sehr geehrter Herr Reile,

Die Bauherrschaft und ihr Anwalt hat den Antrag, das Gebäude abzubrechen, nicht zurückgenommen. Deswegen gehe ich davon aus, dass das Gebäude weiterhin im wesentlichen abgebrochen werden soll. Es ist lediglich beabsichtigt, einige denkmalgeschützte Elemente zu integrieren (z.B. Stadtmauer), bzw. wieder einzubauen (z.B. Konstanzer Decke).

Zu verhindern ist der Abbruch nach dem Gerichtsurteil, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Erhalt bzw. die Sanierung für den Eigentümer rentierlich ist. Das Gebäude ist unstrittig ein Denkmal, zu entscheiden ist die Zumutbarkeit der Erhaltung.

Die Stadt hat hierzu alle ihr möglichen Schritte unternommen, um das wertvolle denkmalgeschützte Gebäude zu erhalten, wie z.B. eine Förderung durch die Denkmalpflege wie auch die Vorlage von qualifizierten Sanierungsvorschlägen durch Dritte, um eine rentierliche Nutzung bei Berücksichtigung des wertvollen Baubestandes zu gewährleisten.

Sollte das Gebäude trotz der zuvor genannten Anstrengungen nicht zu halten sein, dann ist ein Neubau vorstellbar. Die beiden Neubauten nach dem Brandunglück in der Kanzleistraße sind aktuelle Beispiele dafür. Ob die Mieter einstweilen verbleiben können, vermag ich nicht zu beantworten. Aus Sicht der Stadt wird man nicht auf einem Auszug bestehen. Dies ist privatrechtlich zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Werner
Bürgermeister