Studierendenvertretung will „Kann-Semester“
Allen wird geholfen, haben Land und Bund versprochen und Corona-Pakete in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht. Auf taube Ohren indes stoßen häufig die Hilferufe von Studentinnen und Studenten, klagt die Studierendenvertretung (StuVe) der Uni Konstanz. Dabei sorgt die Krise gerade in ihren Reihen für enormen Stress, zudem muss eine steigende Zahl angehender AkademikerInnen das Studium wegen privater Verpflichtungen hintanstellen.
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Nötig sei deswegen jetzt ein „Kann-Semester“, das nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird, verlangt die StuVe. Eine Forderung, der sich vergangene Woche auch der Senat der Hochschule angeschlossen hat. In einer Pressemeldung geben die Studi-VertreterInnen Auskunft, worum es ihnen geht.
Am Mittwochmorgen stimmte der Senat der Universität Konstanz mit überwältigender Mehrheit einem Antrag der Studierendenvertretung (StuVe) zu und schloss sich damit den Forderungen nach einem „Kann-Semester“ an.
Ein „Kann-Semester“ bedeutet, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Insbesondere zeigt sich die Universität durch diesen Senatsbeschluss der Forderung der Studierenden gegenüber solidarisch, die BAföG-Bezugsgrenze um mindestens ein Semester zu verlängern. Die Studierenden begründeten die Forderung an Landes- und Bundespolitik mit den besonderen Herausforderungen, mit denen Studierende aktuell konfrontiert sind und die einen normalen Studienbetrieb gerade nicht möglich machen.
„Durch die anhaltende Schließung der Universität als Lernort, finanzielle Schwierigkeiten durch den Verlust von Nebenjobs, zusätzliche Herausforderungen wie notwendige Hilfe im familiären Umfeld, psychische Belastungen oder ehrenamtliches Engagement können wir Studierenden nicht wie gewohnt in vollem Umfang studieren“, begründet Vorsitzende der StuVe Helen Schiff ihre Forderungen. „Auch mangelnde technische Ausstattung und Probleme mit der Internetverbindung erschweren den Unialltag erheblich“, ergänzt ihre Stellvertreterin Jana Schwarz.
Tatsächlich trägt die Landesregierung den Forderungen der Studierenden bereits Rechnung, die auch schon von mehreren Baden-Württembergischen Studierendenvertretungen erhoben wurden: Dem Landtag wurde bereits eine Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) vorgelegt, welche die Fristen für Studien- und Prüfungsleistungen um ein Semester verlängert.
„Unklar ist jedoch, ob sich diese Verlängerung auch auf die BAföG-Bezugsgrenze auswirken soll.“, gibt Mara Loos, studentisches Mitglied im Senat zu bedenken. „Wir fordern daher auch eine Anpassung der bisherigen Regelungen auf Bundesebene, um die finanzielle Sicherheit für BAföG-Empfänger*innen zu erhöhen. Über die Solidarität von Seiten der Universität freuen wir uns hierbei ganz besonders“, äußert sich der studentische Senator Carl Eggen.
„Die Universität Konstanz tut alles, was rechtlich zulässig und tatsächlich umsetzbar ist, um den Studierenden in diesem Semester alle Möglichkeiten zu bieten, in ihrem Studium erfolgreich voran zu kommen. Wir stehen hierzu auf allen Ebenen im Austausch mit unseren Studierenden und unterstützen ihre Forderung an die Gesetzgeber, hierzu die nötigen Maßnahmen zu treffen“, erklärt Prof. Michael Stürner, der Prorektor für Lehre.
MM/jüg (Foto: Universität Konstanz)
Weitere Informationen:
Petition „Kann-Semester – Gleiche Chancen für alle Studierenden“
Gesetzesentwurf der Regierungsparteien
Ein „Kann-Semester“ ist ausdrücklich zu begrüßen!
Nicht nur aus Sicht der Studenten und Studentinnen. Auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter einem enormen Druck – insbesondere, wenn sie nur befristete Verträge zur Weiterqualifikation haben -, die vielfältigen Anforderungen, vor denen sie gestellt werden, auch unter den Bedingungen der Pandemie zu erfüllen. Ein „Kann-Semester“ würde klarstellen, dass unter den herrschenden Bedingungen kein normales Semester möglich ist, wodurch sich wiederum die Möglichkeit bieten würde, den Druck für alle zu verringern.