Synagoge: IRG übt Druck im Vorfeld aus

Laut einer aktuellen Pressemitteilung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRG) habe man in Sachen Synagogenbau in Konstanz einen „Durchbruch“ erzielt. Angeblich seien alle Hürden aus dem Weg geräumt und „jetzt ist es soweit“, schreibt Torsten Orgonas, Geschäftsführer der IRG. 

Die Pressemitteilung suggeriert, dass die Entscheidung für den Bau einer Synagoge eigentlich nur noch Formsache sei. Das ist zumindest mutig, denn erst heute wird der Gemeinderat entscheiden, ob aus dem Projekt tatsächlich etwas wird. Man könnte auch sagen: Mit dieser Verlautbarung wird im Vorfeld der Entscheidung Druck ausgeübt, vor allem auf jene Mandatsträger, die berechtigte Zweifel an dem geplanten Vorhaben in der Sigismundstraße 8 haben, das seit rund zehn Jahren von Seiten der IRG immer wieder verschleppt wurde. Der Verdacht der Vorabbeeinflussung verstärkt sich noch, wenn man lesen darf: „Die IRG Baden freut sich auf die Sitzung des Gemeinderates am 25.9.2014“ (….) An diesem Tag wird sich der neugewählte Gemeinderat mit der Zurverfügungstellung des Grundstücks für die Synagoge befassen und sicherlich die Weichen stellen für die Zukunft einer starken Synagogengemeinde in Konstanz (…)“.

Außerdem wird in der Pressemitteilung erklärt, die liberale Jüdische Gemeinde Konstanz (JGK) bekäme nun einen eigenen Gebetsraum und somit würde den vorhandenen Unterschieden in der Religionsausübung „Rechnung getragen“. Auch das ist eine Behauptung, die einer Überprüfung kaum stand hält. Nach den vorliegenden Plänen ist für die JGK ein Raum vorgesehen, der knapp über 20 Quadratmeter hat. Damit, so Vertreterinnen der JGK, „sind wir keineswegs einverstanden“. Das Verhältnis zwischen der eher orthodoxen Israelitischen Kultusgemeinde Konstanz (IKG) und der JGK ist aus vielerlei Gründen zerrüttet und auch der Traum von einer Einheitsgemeinde ist längst und wohl auch endgültig geplatzt.

LLK, FGL und SPD haben beantragt, vor der heutigen Entscheidung über den Synagogenbau VertreterInnen von IKG und JGK ein Rederecht einzuräumen, um unter anderem herauszufinden, ob die Parteien mit der vorgeschlagenen Raumaufteilung einverstanden sind und sich ein Zusammenleben unter einem Dach überhaupt vorstellen können. Der Vorstoß der IRG, von einem Durchbruch zu sprechen, ist auf jeden Fall unklug und kontraproduktiv.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]

Autor: Holger Reile