Torhaus soll kommen – aber wohl nicht so schnell
Neben der Wahl des Finnen Ari Rasilainen zum neuen Chefdirigenten der Südwestdeutschen Philharmonie (raten Sie mal, wer auf dem Foto der Finne ist) beherrschten zwei Themen die gestrige Sitzung des Konstanzer Gemeinderates, die auch um 22 Uhr noch nicht beendet war: Zahlt die Stadt einen Zuschuss zum Dokumentarfilm „Das Scala-Projekt“ und wird der Abschluss des Kaufvertrages zum Torhaus gebilligt? Die Diskussion beider Punkte machte allein die Hälfte der Sitzungsdauer aus. Hier und heute zunächst zum „Torhaus“.
Schon im Juni 2015 hatte der Gemeinderat das städtische Grundstück Torhaus (Stadt am Seerhein) an die eigens dafür gegründete Firma Hotel Konstanz Besitz GmbH zur Errichtung eines Hotels vergeben. Voraussetzung für den nun anstehenden Verkauf war, dass der Investor bis zum 30. Juni 2016 eine rechtskräftige Baugenehmigung vorlegen kann. Und über diese Formulierung erhitzten sich die Gemüter im Gemeinderat. Denn zwar liegt die Genehmigung vor, aber sie ist nicht rechtskräftig. Weil nämlich etliche Anrainer vielfältige Widersprüche eingelegt haben, die teilweise noch in mehreren Gerichtsinstanzen verhandelt werden wollen. Und das kann dauern.
Wie hoch ist der Preis?
Für die Freie Grüne Liste, die letztlich mehrheitlich den Antrag der Verwaltung zum Verkauf ablehnte, beschwerte sich Peter Müller-Neff zunächst über eine Aussage des Baubürgermeisters, wonach Schadensersatz-Forderungen auf die Stadt zukommen könnten, wenn der Verkauf nicht besiegelt würde. Karl Langensteiner-Schönborn relativierte dann flugs seine frühere Aussage und sprach nur noch vom „Vertrauensschutz und der Glaubwürdigkeit der Stadt gegenüber dem Vertragspartner“,
Neben solchem Vorgeplänkel kam es einmal mehr nur zum gähnend langen Austausch längst bekannter Positionen. Der CDU-Fraktionsvorsitzender Roger Tscheulin signalisierte schon früh die Zustimmung seiner Altherren-Gilde, denn „wir haben vor einem Jahr zugestimmt, wir stimmen auch heute zu“. Mit dem gleichen Argument verteidigte Jürgen Ruff die überwiegende Ablehnung seiner SPD-Fraktion: „Unser Nein vom vorigen Jahr bleibt bestehen“. Und auch Jürgen Faden für die Freien Wähler fiel kein anderes Argument ein, als dass seine Fraktion auf ihrer Zustimmung aus dem Vorjahr beharre.
Immerhin Anke Schwede (LLK) gelang es, etwas Substanz einzufüttern, indem sie den Widerstand ihrer Fraktion mit der „Bürgerfeindlichkeit des Projektes“ begründete – die Einwände zahlreicher Anwohner seien ein deutliches Indiz. Zudem würde schon wieder „Grün vernichtet und der Verkehr verdichtet“. Ihre Hauptkritik aber richtete sich gegen den Verkaufspreis, über den die Verwaltung in verschiedenen Vorlagen widersprüchliche Angaben gemacht hatte: 435 Euro pro Quadratmeter oder auch noch lächerliche 495 Euro? Der höhere Preis sei der maßgebende, stellte letztlich die Verwaltungsspitze klar.
Nochmals verschieben?
Für einen Ausflug ins Kuriositäten-Kabinett sorgte erneut Matthias Schäfer (JFK). Er schlug allen Ernstes vor, die Abstimmung zu verschieben, bis die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung geklärt sei. Das aber könne, so die einhellige Einschätzung aller Juristen, noch Jahre dauern, und in jedem Jahr über denselben Antrag abzustimmen, mache ja auch keinen Sinn.. Sein Antrag fand dann auch nur drei Befürworter – nicht einmal alle JFK-StadträtInnen mochten diesem Vorschlag zustimmen.
Die letztendliche Abstimmung ergab schließlich 20 Ja-Stimmen, vorwiegend aus dem bürgerlichen Lager, zu 13 Nein-Stimmen aus Teilen der FGL, der SPD und den beiden LLK-StadträtInnen. Somit kann der Verkauf des grünen Dreiecks vor den Hofgärten über die Bühne gehen. Der Neubau ist damit aber noch längst nicht in trockenen Tüchern, denn niemand weiß bisher, was mit den über 20 Einsprüchen protestierender BürgerInnen wird. Werden die etwa erst in dritter Gerichtsinstanz entschieden? Oder knicken die Vertreter der Bürgergemeinschaft Petershausen ein? Man sieht, das Thema ‚Torhaus‘ könnte uns noch lange erhalten bleiben …
hpk
Schere, Stein, Papier
Baupraxis vor Rechtskraft sprich Beton schlägt Baupläne, aber Rechtsurteil(Rechtskraft) schlägt Beton.
GJM hat Recht. Die Bürgergemeinschaft Petershausen e.V. unterstützt die betroffenen Anwohner und deren juristische Schritte nur ideell. Nach BGP Satzung gibt es nur gleichberechtigte geschäftsführende Vorstände. Das ist ein Verein ohne gewählten Vorsitzenden, aber mit vielfältigen Vernetzungen der Vorstände.
So daneben fand ich den Antrag von Matthias Schäfer gar nicht.
Denn letztlich ist ein rechtliches Prozedere im Zweifel besser als eine reine Lobby-Entscheidung.
Da aber in Konstanz selten lang (pro Umwelt) gefackelt wird, bekam eine politische Entscheidung pro Bauprojekt und Bauwirtschaft den euphorisierten Zuschlag.
Falsch, Herr Moersch, fragen Sie mal Ihren Vorsitzenden. hpk
Quatsch, die Bürgergemeinschaft Petershausen kann und hat nicht einen juristischen Einspruch gemacht. Da gibt es was zu korrigieren, denn die Bürgergemeinschaft hat deshalb auch nichts mit diesen Gerichtsinstanzen zu tun!