TTIP: CDA gegen fast alles – aber dennoch dafür
Nicht nur bei der SPD ist man voller Hoffnung, dass TTIP eine florierende Wirtschaft bringt, auch bei der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) Konstanz, einer Vereinigung in der CDU, ist man optimistisch. Im Konstanzer Barbarossa-Hotel legte der CDA-Landesvorsitzende Christian Bäumler seine Sicht dar. Überzeugend aufgetreten ist er dabei nicht
Grob könnte man die Haltung von Teilen der CDU-Basis so zusammenfassen, dass man Dinge, die TTIP mit sich bringt, insgesamt auch kritisch sieht. Auch sehr wohl kritischer, als es der Konstanzer SPD-Politiker Peter Friedrich zwei Wochen zuvor bei der SPD-Veranstaltung formulierte. So entstand der Eindruck, dass Bäumler (s. Foto) den Investorenschutz in der beabsichtigten Form, eine Aufweichung der Umweltstandards, einen Angriff auf den öffentlichen Sektor oder öffentliche Kulturförderung nicht gutheißt. Der Tenor gleichwohl: „Mutti hat die Marschroute bereits festgelegt, deswegen laufen wir mit.“
Bäumler vergleicht TTIP mit innereuropäischem Freihandel
Positiv bewertet Bäumler das Freihandelsabkommen vor allem deshalb, weil es sich bei der Europäischen Union um ein Projekt handele, das als Freihandelszone begonnen habe. Im gleichen Atemzug bestätigte er, dass man das aus „südeuropäischer Sicht anders sehen“ könne. Und in diesem Stile ging es weiter: Die Union verhandle TTIP vor allem wegen bevorstehenden Freihandelsabkommen in Asien und zwischen Asien und den Vereinigten Staaten. Deutschland profitiere vom Freihandel und langfristig haben andere Länder die Möglichkeit, sich dem anzupassen. KritikerInnen von links erwähnt er fast in einem Atemzug mit der AfD und wirft ihnen Antiamerikanismus vor. Umgekehrt geht Bäumler jedoch kaum auf den Vorwurf ein, dass TTIP wirtschaftsrassistisch sei, da Firmen aus Entwicklungsländern es schwerer hätten, auf dem europäischen oder amerikanischen Markt zu agieren, wenn diese untereinander leichteren Zugang zu ihren Produkten gewähren würden.
„Alles wird gut“
Dass die Sichtweise der CDA eher von Wunschdenken als von Zielsetzungen einer egalitären, emanzipierten Gesellschaft geprägt ist, bestätigte sich in Bäumlers Beitrag immer wieder. Zwar sagt er offen in mehreren Zusammenhängen, dass ein Freihandelsabkommen für den „Schwächeren kritisch ist“, jedoch sieht man sich in der CDA wohl nicht in dieser Position.
Alle Befürchtungen der KritikerInnen seien ohnehin nicht zutreffend: Die öffentliche Daseinsvorsorge wolle man von TTIP unberührt lassen, Theater und Körperschaften im öffentlichen Dienst sollten selber entscheiden können, ob sie kommunal bleiben wollten oder nicht, und in die nationale Gesetzgebung solle TTIP auch nicht eingreifen. Die ILO-Kernarbeitsnormen möchte auch Christian Bäumler nicht negativ in Europa berührt sehen.
Zwar gibt sich Bäumler redegewandt und sympathisch, jedoch half ihm das gleichzeitig, sich insgesamt nicht inhaltlich auf kritische Zwischenfragen einzulassen. Immer wieder versichert er, dass TTIP schlussendlich vom EU-Parlament verabschiedet werden müsse – und wenn nicht, dann von allen anderen 28 nationalen Parlamenten der EU. Ohnehin habe die Bundesregierung den Investorenschutz bisher bewusst aus den Verhandlungen herausgenommen.
CDA und Wirklichkeit
Die Frage, ob er glaube, dass alle diese Versprechungen, die er in Konstanz diskutierte, dann auch so durchkommen würden, beantwortete Bäumler mit den Worten: „Ich bin lange genug in Verhandlungen mit dabei gewesen, da muss man bis zum Schluss darauf achten, dass Lobbyisten nicht noch irgendwas reinmachen. Das ist für mich keine Frage, aber Politik ist immer gefährlich.“
Bundeswirtschaftsminister Gabriel versuchte unterdessen bereits tagsdrauf im fernen Berlin Tatsachen zu schaffen. In der ARD heißt es: „Gabriel geht davon aus, dass er bei TTIP in Verhandlungen mit der EU-Kommission noch punktuelle Verbesserungen durchsetzen kann. Ganz werde man Investorenschutz und Schiedsgerichte aber nicht mehr herausbekommen, so der Wirtschaftsminister.“
So bleibt nach den Beschwichtigungen des CDA die Frage, ob es am Ende Sigmar Gabriel oder der CDA ist, welcher mehr Einfluss auf die Verhandlungspositionen der Europäischen Kommission hat. Wir sind gespannt.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]
Autor: Ryk Fechner
Der interessierte Bürger erlebt seit Wochen wie Politker in Sachen CETA-TTIP durchs Land ziehn. Sie sprechen von harten Verhandlungen und schwerem Ringen , vieles sei noch offen und manches Gute könnte man noch erreichen.
Nun erfahren wir von juristisches Seite, daß die CETA-Verträge (Vorläufer von TTIP) schon seit Monaten unveränderbar festgeschrieben und ausgehandelt sind (mit Investorenschutz) und daß alle US-Konzerne, die in Montreal einen Briefkasten haben, mit im Boot sind. Von verändern kann keine Rede mehr sein.
So: Nicht-gewählte EU-Gremien + Konzerne hecken ein Freihandels-Projekt aus und Politik und Presse (nicht alle) haben die Aufgabe des Schönredens und Dampfplauderns. Der Bürger darf sich das Resultat dann betrachten.
Doch wer sich die die unveränderbar-festgeschriebenen Texte anschaut, wird fatal an die einstigen 1000-seitigen cross-border-verträge zur Privatisierung von Bodenseewasser und -werke, Leitungen ect. erinnert. In englischer Sprache, geradezu unübersetzbare juristische Terminologie, für den Bürger schwer zu verstehen. Ist das Absicht? Offensichtlich !
Man will die Beteiligung der Bürger nicht – man hält sie für bescheuert.
Mit Zuckerbrot (100 oooende neue Jobs) und Peitsche (Merkel und Gabriel: die asiatische Gefahr) versucht die Regierungskoalition den Bürger weichzukochen – beteiligt wird er nicht.
Darum: Sag Nein!
den Allermeisten scheint noch nicht klar zu sein, daß über TIPP/CETA nur noch die EU entscheidet. Deutschland hat die Souveränität längst abgegeben.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/11/10/blamage-fuer-gabriel-ceta-kann-nicht-mehr-geaendert-werden/
Herr Meyer,
leider trifft genau Ihre Befürchtung zu, eine Klage zum Bundesverfassungsgericht würde (zu ca. 88%) bereits mangels Zulässigkeit scheitern. Seit dem Solange II-Urteil des BVerfG, spätestens seit „Bananenmarkt“ steht fest, dass das BVerfG (grundsätzlich) keine Rechtsakte der EU (einschließlich Völkervertrag) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Insoweit ist die Charta der Grundrechte der EU vorrangig. Diese gewährt weitestgehend gleiche Recht wie das GG. Der Rechtsweg ist jedoch etwas komplizierter als zum BVerfG. Das BVerfG kontrolliert europäische Rechtsakte nur noch 1. sollte die Grundrechtsgewähr auf europäischer Ebene ins Bodenlose sinken (was spätestens seit Einführung der Charta nicht mehr zu erwarten ist) oder 2. sollte die EU außerhalb ihrer Kompetenzen tätig werden (Sog. Ultra-vires-Akt). Einen Solchen hat es bisher noch nicht bejaht, das letzte Mal im Rahmen des TKG zum Thema Akerberg/Fransson angesprochen.
Gruß
Simon Pschorr
Angenommen, TTIP, CETA und TISA gehen durch, wie von den Investoren gewünscht. Wäre das dann nicht ein Fall, bei dem man in Karlsruhe Klage einreichen könnte? Mal nur die Investorenschutz-Schiedsgerichte betrachtet: Da werden doch Grundrechte des Bürgers und seiner Verfassungsorgane beschnitten. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie das mit unserem Grundgesetz vereinbar sein soll. Und wenn es das nicht ist, können die Verträge doch auch niemals rechtsgültig werden – oder? Und – falls die derzeitige Regierung auf die Idee käme, dafür das GG zu ändern – sind diese Teile des GG überhaupt veränderbar?
Ist da draußen jemand, der mir das erklären kann?
„Ganz werde man Investorenschutz und Schiedsgerichte aber nicht mehr herausbekommen, so der Wirtschaftsminister.“
Das heißt – unsere demokratischen, rechtsstaatlichen Prinzipien sollen untergraben werden, dies ist Programm und wir sollten dies einfach so akzeptieren? Weil man ja da angeblich nichts mehr machen kann?
Teil des Problems ist darüber hinaus auch die geplante Einflussnahme der Konzerne auf künftige gesetzliche Regulierungen, dort wo ihre Interessen betroffen sind.
Das hieße beispielsweise konkret, dass ein Konzern wie Monsanto künftig Einfluss auf Teile unserer Umweltstandards haben würde – und wenn er sich an dieser Stelle nicht durchsetzt, geht er eben vor ein Schiedsgericht und mögliche Gewinne einklagen, für die der europäische Steuerzahler dann gerade steht.
https://stop-ttip.org/de/wo-liegt-das-problem/
Dies kann definitiv nicht in unserem Interesse sein!
Auch sagt eine neue Studie wirtschaftliche Nachteile und steigende Arbeitslosigkeit in Europa voraus:
http://www.heise.de/tp/artikel/43/43419/1.html
http://ase.tufts.edu/gdae/policy_research/TTIP_simulations.html
Die Europäische Bürgerinitiative vom Bündnis „Stop TTIP“ hat schon fast eine Million Stimmen gegen TTIP und CETA gesammelt – aber je mehr europäische Bürger sich gegen diese demokratiefeindlichen Verträge wenden, desto größer die Chance, diese noch abzuwenden!
Jetzt unterschreiben unter:
https://stop-ttip.org/de/unterschreiben/