Überwältigende Mehrheit gegen KKH auf Klein-Venedig
Deutlicher geht es kaum: Die Befürworter des KKH auf Klein-Venedig wurden für ihre bürgerferne Arroganz gnadenlos abgestraft. Weit über 60 Prozent der WählerInnen stimmten gegen das Projekt. Das Quorum von 25 Prozent wurde deutlich übertroffen. Hier die Pressemitteilung der KKH-Gegner im Wortlaut.
Die Mehrheit folgt Argumenten, Gutachten und der Initiative „Nein zu Klein-Venedig“
Bereits beim Bürgerentscheid 2003 hat die Mehrheit den Standort Klein-Venedig abgelehnt. Die Gründe waren damals wie heute weitgehend die gleichen:
– der abgelegene Standort hinter den Bahngleisen am Ende der Stadt mit den daraus folgenden unlösbaren Problemen der Verkehrsanbindung,
– die Verbauung einer der letzten linksrheinischen Grünflächen und Festwiese,
– der problembeladene Untergrund einer durchweichten Müllhalde, die eigentlich saniert werden müsste und
– die berechtigten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit, die Sorge um die Verschuldung der Stadt.
Man muss sich fragen, warum der Gemeinderat, in seiner Mehrheit angeführt vom Oberbürgermeister, exakt das abgelehnte Projekt weiterverfolgt hat. Warum wurde über eine Million Euro in die Planung eines von der Bürgerschaft klar verworfenen Vorhabens versenkt?
Zwar wurde der Standort Klein-Venedig aus guten Gründen endgültig abgelehnt, aber vermutlich möchte eine Mehrheit der Bevölkerung ein Konzerthaus (ohne Kongressnutzung).
Um hier voranzukommen, sollte sich der OB von seinem Hang, sachliche Fragen zu Alles-oder-Nichts-Entscheidungen zu eskalieren, trennen. Wenn die Verwaltung gewillt ist, demokratische Meinungsäußerungen positiv zu sehen, müssen der Bürgerschaft alternative Möglichkeiten vorgelegt werden. Hierfür bietet sich folgendes Verfahren an:
1.) Gemeinderat und Kämmerei erstellen einen Vorschlag, welche Projekte angesichts der sich abzeichnenden Haushaltslage dringend realisiert werden sollen inklusive der absehbaren Investitionen in den Krankenhausneubau bis 2013/14. Gemeinderat und Kämmerei schlagen Sparmaßnahmen und die Verschiebung von Projekten vor, um den Schuldenstand bis 2013/14 auf das 2-3fache des jetzigen Standes zu begrenzen. Auf dieser Grundlage unterbreitet der Stadtkämmerer einen Vorschlag, wie ein Konzerthaus an einem besseren Standort mit der vorhandenen Finanzkraft realisierbar ist, oder in welcher Höhe Steuererhöhungen notwendig wären.
2.) Sollte sich auf dieser Grundlage der Gemeinderat für den Bau eines Konzerthauses entscheiden, werden:
a.) Alternative Standorte für ein Konzerthaus unter Einbeziehung einer Entwicklungsperspektive für die ganze Stadt und unter dem Aspekt einer guten Erschließung durch Pkw und öffentlichen Verkehr entwickelt. Die Vor- und Nachteile der Standorte werden in einer Gegenüberstellung der Bürgerschaft vorgelegt.
b.) Auf Basis, der aus der Bürgerschaft erhaltenen Einwände und Anregungen, entscheidet sich der Gemeinderat für das geeignetere Modell.
Wir regen an, dass das Stadtmarketing eine Bürgerstiftung organisiert mit dem Ziel, mindestens ein Drittel der Baukosten durch Spenden aus der Bürgerschaft (ähnlich wie in Bochum und Hamburg) zu finanzieren.
AutorIn: PM