Uni Konstanz: Herr Schön ist seinen Doktortitel los
(hpk) Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss Jan Hendrik Schön seine Doktorurkunde zurückgeben. In letzter Instanz wurde damit der jahrelange Streit zwischen der Uni Konstanz und ihrem Doktoranden aus dem Jahre 1998 beigelegt. Der auch international Aufsehen erregende Disput war 2002 entstanden, als die Beasley-Kommission bei 24 wissenschaftlichen Veröffentlichungen und einem Manuskript wissenschaftliches Fehlverhalten des Physikers Schön dokumentierte. 2004 forderte die Uni Konstanz die Promotionsurkunde zurück. Schöns Klagen dagegen blieben nun in letzter Instanz ohne Erfolg.
@Dietmas Messmer
Sie verwechseln hier die Wissenschaft mit der Politik. Die von ihnen angeführten Beispiele werden von seriösen Wissenschaftlern so nicht getätigt. Beispielsweise wird niemand behauptet, Atomkraftanlagen seien 100%ig sicher. Ein Wissenschaftler wird feststellen, dass sie gegen bestimmte Sachlagen geschützt sind, beispielsweise Erdbeben mit einer bestimmten Stärke. Wenn es stärkere Erdbeben gibt, ist diese Sicherheit natürlich nicht gegeben und dies ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber rein stochastisch kommt so etwas immer mal wieder vor (siehe Fukushima).
Wer behauptet, dass Atomkraft sicher wäre, das sind interessierte Kreise der Politik. Da werden nämlich wissenschaftliche Erkenntnisse einfach runtergebrochen und wichtige Randbedingungen und Beschränkungen werden geflissentlich übersehen. Die Wissenschaft hat hier natürlich auch eine gewissen moralische Verantwortung sich nicht einspannen zu lassen für moralisch fragwürdige Vorgänge, aber verhindern kann sie dies nie komplett.
Erkenntnisse müssen nachvollziehbar und kritisierbar sein.
In der Welt der Physik, der Domäne exakter Wissenschaft, kann aufgrund des Postulats der Überprüfbarkeit und jederzeitigen Wiederholbarkeit von Experimenten nicht betrogen werden.
Experimentelle Physik muss klar beschrieben und verifizierbar das heißt reproduzierbar sein.
Die Forschungsergebnisse von Jan Hendrik Schön waren laut der von den Bell-Labs beauftragten Beasley-Kommission bei gleichen Bedingungen nicht wiederholbar, also hatte er absichtlich betrogen.
Recht gesprochen hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
„Ein redlich erworbener Doktorgrad kann wegen eines späteren unwürdigen Verhaltens in der Gestalt der Manipulation und Fälschung von Forschungsergebnissen entzogen werden.“
Als naturwissenschaftlich und universitär geprägter Mensch finde ich es angemessen, wenn pseudo-wissenschaftliche Ergebnisse bezweifelt und dezidiert widerlegt werden und die verantwortliche Person für den angestellten Schabernack zur Rechenschaft gezogen wird.
Was ist aber mit wissenschaftlich-technischen Versprechungen,
wie Atomkraftanlagen seien sicher,
unkonventionelles Gasbohren – Fracking – sei unbedenklich,
Geothermie sei sicher,
genetisch-manipuliertes Saatgut sei unbedenklich,
Pestizide und Düngemittel seien unbedenklich
und Klonen sei sicher?
Solange hier der unmittelbare Profit stimmt, werden die Nebenwirkungen gerne ignoriert.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=56