Uni Konstanz: Herr Schön ist seinen Doktortitel los

(hpk) Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss Jan Hendrik Schön seine Doktorurkunde zurückgeben. In letzter Instanz wurde damit der jahrelange Streit zwischen der Uni Konstanz und ihrem Doktoranden aus dem Jahre 1998 beigelegt. Der auch international Aufsehen erregende Disput war 2002 entstanden, als die Beasley-Kommission bei 24 wissenschaftlichen Veröffentlichungen und einem Manuskript wissenschaftliches Fehlverhalten des Physikers Schön dokumentierte. 2004 forderte die Uni Konstanz die Promotionsurkunde zurück. Schöns Klagen dagegen blieben nun in letzter Instanz ohne Erfolg.