Verhandlungen mit Vonovia vorläufig gescheitert

Vertreter des Mieterbunds Bodensee konnten sich nicht mit Vertretern des Wohnungsbauunternehmens Vonovia über die Höhe der Mietminderung einigen, die den Mietern in der Schwaketenstraße als Ausgleich für die unzumutbaren Baubelastungen zustehen. Winfried Kropp, Sprecher des Mieterbunds Bodensee, sagt dazu: „Die Verhandlungen sind vorläufig gescheitert.“ Seit November hatte der Mieterbund mit Mitgliedern der Regionalleitung Ost des Unternehmens gesprochen.

In einem Rundschreiben kündigte Vonovia ihren Mietern an, dass das Unternehmen als Ausgleich für die allgemeinen Baubelastungen eine Mietminderung von 20 Prozent einräumen wolle. Außerdem werde für die Zeit, in der die Bäder nicht genutzt werden können, eine Mietminderung von 40 Prozent eingeräumt.

Doch damit ist der Mieterbund Bodensee nicht einverstanden: „Die Arbeiten an der Wasserversorgung dauern deutlich länger als angekündigt. Nach den bisherigen Erfahrungen steht Mietern deutlich länger als vier Wochen kein Bad und teilweise auch keine Küche zur Verfügung.“ Die Höhe der Mietminderung müsse diesen Verlust an Lebensqualität fair ausgleichen. „Ein Minderungssatz“, erklärt der Mieterbund in seiner Presseerklärung, „von 40 Prozent tut das nicht.“

Einer Mietminderung, wie von Vonovia vorgeschlagen, hätte der Mieterbund nur zugestimmt, wenn die Bauarbeiten im Bad – wie von Vonovia zwischenzeitlich versprochen – in maximal drei Wochen vollständig abgeschlossen worden wären. „Die Berichte der betroffenen Mieter sagen uns: Auch eine Bauzeit von fünf Wochen erscheint wenig realistisch.“ Der Mieterbund Bodensee bedauert, dass bislang keine einvernehmliche Regelung vereinbart werden konnte, obwohl in den Gesprächen mit Vonovia durchaus Annäherungen der Positionen möglich erschienen seien.

„Wir werden nun im Einzelfall höhere Mietminderungen für unsere Mitglieder geltend machen,“ kündigt Kropp an. Außerdem werde der Mieterbund weiter mit Vonovia verhandeln. Auch das Unternehmen sei angeblich dazu bereit. Dies zumindest gehe aus der letzten Nachricht hervor, die der Mieterbund Bodensee erhalten habe.

Gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat ein Mieter einen Anspruch darauf, die Miete angemessen zu kürzen, wenn die Tauglichkeit einer Mietwohnung für den vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Der Mieterbund Bodensee verweist darauf, dass eine Mietminderung rechtlich riskant ist und rät MieterInnen, sich darauf erst nach einer mietrechtlichen Beratung zu berufen.

MM/hr

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