Verrammelte Grenzen: Wie geht es weiter?
Die derzeitige Situation an den Grenzen zwischen Deutschland und der Schweiz bedeutet für viele Menschen in unserer Region eine in jeder Hinsicht enorme zusätzliche Belastung. Bundes- und KommunalpolitikerInnen aus beiden Ländern fordern ein Umdenken und plädieren für eine baldige Grenzöffnung, denn die rigiden Verordnungen seien so nicht länger hinnehmbar. Mit der Bitte, Maßnahmen für die spezielle Situation in unserer Grenzregion zu prüfen, wandte sich kürzlich auch der Kreuzlinger Stadtrat an die Schweizer Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
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Bis Ende April werde ihr Departement prüfen, in welchem Ausmaß und in welcher Abfolge Maßnahmen auch an der Grenze zwischen Konstanz und Kreuzlingen gelockert werden können, schreibt die Vorsitzende des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Hier die gekürzte Pressemitteilung der Kreuzlinger Verwaltung zum heiß diskutierten Thema.
„Ich kann Ihnen versichern, dass mir das harmonische Zusammenleben der Deutschen und Schweizer Bevölkerung in dieser speziellen Region am Bodensee sehr am Herzen liegt. Umso mehr bedaure ich die Unannehmlichkeiten, die durch die Covid-19-Maßnahmen in der genannten Region entstehen. Ich bin mir bewusst, dass die temporären Einreiseeinschränkungen einschneidende Auswirkungen auf das soziale Zusammenleben der Bevölkerung in Kreuzlingen und Konstanz haben“, schreibt Bundesrätin Karin Keller Sutter, Vorsitzende des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Auslöser des Briefwechsels sind die baulichen Sicherheitsmaßnahmen entlang der Kunstgrenze auf Deutscher und Schweizer Seite. Die Grenzschließung lösten Unsicherheiten und Fragen aus. Anfang April wandte sich deshalb der Stadtrat an Karin Keller-Sutter, um Maßnahmen zu prüfen und somit die Situation in unserer Grenzstadt zu entschärfen, selbstverständlich bei Einhaltung der COVID-19-Verordnung 2.
Mittlerweile hat der Bundesrat entschieden, die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus ab dem 27. April schrittweise zu lockern. Bundesrätin Karin Keller-Sutter ergänzt in ihrem Schreiben, dass auch das SEM seine Praxis den bisherigen Erfahrungen laufend anpasse. Seit dem 17. April 2020 sind insbesondere die grenzüberschreitende Betreuung von erkrankten, betagten oder minderjährigen Familienangehörigen sowie die Wahrnehmung des zivilrechtlich geregelten Besuchsrechts von Kindern und deren Begleitperson oder gegenseitige Besuche innerhalb der Kernfamilie wieder möglich. „Damit können wir besonders belastenden Konstellationen angemessen Rechnung tragen“, schreibt die Bundesrätin und nimmt damit direkt Bezug auf die vom Stadtrat geschilderte Problematik in Kreuzlingen-Konstanz.
Andere Einschränkungen dagegen könnten mit dieser Praxisänderung noch nicht aufgehoben werden, erklärt nun Bundesrätin Keller-Sutter. Und ergänzt: „Der Bundesrat hat mein Departement beauftragt, bis Ende April zu prüfen, in welchem Ausmaß und in welcher Abfolge die Maßnahmen an der Grenze gelockert werden können.“
Sie sei überzeugt, dass das Verständnis der Bevölkerung für die Maßnahmen des Bundesrates insgesamt nach wie vor groß ist. „Ich hoffe mit Ihnen, dass wir bald wieder zum unbeschwerten, grenzüberschreitenden Zusammenleben zurückkehren dürfen, das die Bodenseeregion auszeichnet und das auch ich sehr schätze.“