Warnung vor falschen Mietspiegeln

seemoz-dmb-logoImmer mehr Online-Portale bieten Wohnungssuchenden einen vermeintlich nützlichen Service. Direkt neben einem Wohnungsangebot finden sich Mietspiegel-Informationen. „Vorsicht!“, warnt der Mieterbund Bodensee eindringlich. Denn mit einem echten Mietspiegel haben die dort veröffentlichten Daten nichts zu tun.

„Das ist eine Irreführung wohnungssuchender Mieter“, kritisiert Herbert Weber, Vorsitzender des Mieterbunds, daher die gängige Praxis der Immobilienportale. Die dort publizierten Wohnungsmarktdaten seien in der Regel automatisch errechnete Durchschnittswerte der Inserate in der jeweiligen Kategorie. Es könne daher sein, dass gerade zwei Angebote einen Durchschnittswert ergeben.

„Mietspiegel“ und Mietspiegel

„Repräsentativ sind diese Zahlen nicht“, behauptet der Mieterbund in einer Presseerklärung. Eine Handhabe, gegen diese irreführende Bezeichnung der Statistiken vorzugehen, gebe es indes nicht. Denn die meisten Anbieter machen nämlich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ihre Berechnungen keinen Mietspiegel in rechtlicher Hinsicht darstellen.

Was ein Mietspiegel ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, so Weber. Es handele sich um eine repräsentative Übersicht, welche Mieten in einer Gemeinde üblicherweise für vergleichbare Wohnungen bezahlt werden müssen. Wichtige Faktoren sind dabei das Baujahr und die Größe der Wohnung. Einfluss auf die Miethöhe haben außerdem die Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der jeweiligen Wohnung. Ein qualifizierter Mietspiegel, wie ihn die Stadt Konstanz habe, werde mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt. Er berichte nicht nur über die aktuellen Angebotsmieten, sondern berücksichtigt Mieten, die in den letzten vier Jahren angepasst oder neu vereinbart wurden.

Keine objektiven Informationsangebote

Mieterbund-Vorstandsmitglied Winfried Kropp kritisiert die Programmierung der Immobilienportale als „Täuschungsversuch“. Bei der Optimierung der Angebote für Google und andere Suchmaschinen werde gezielt darauf geachtet, dass der Suchbegriff Mietspiegel auf die Auswertung der Wohnungsinserate verweise. So entstehe bei den Nutzern der Eindruck, auch in den Städten Radolfzell und Singen gebe es einen gültigen Mietspiegel der Kommune als objektives Informationsangebot. Erst nach genauem Lesen, lasse sich erkennen, dass dem nicht so sei. Denn beide Kommunen haben bislang keinen Mietspiegel.

Wohnungsuchende sollten sich keineswegs auf die Daten der Immobilienseiten verlassen. Weil nur aktuelle Angebote ausgewertet werden, seien die dort veröffentlichten Mieten zumeist deutlich höher als das Mietniveau der jeweiligen Stadt. Wenn günstigere Wohnungen frei werden, suchen die Eigentümer die Mieter oft gar nicht durch eine Anzeige, sondern erhalten nur aufgrund von Empfehlungen genügend Mietinteressenten.

MM/hr