Was Sie zur Wahl wissen müssen…
Am 25. Mai 2014 sind rund 60 000 wahlberechtigte Konstanzer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die 40 Sitze im Gemeinderat durch ihre Stimmabgabe zu besetzen. Anders als bei Bundestags- oder Landtagswahlen müssen mehrere Stimmzettel ausgefüllt und viele Stimmen vergeben werden. Das baden-württembergische Wahlrecht kennt zudem eine Besonderheit: Kumulieren und Panaschieren gibt es nur hier: kompliziert, aber wählerfreundlich
Durch Kumulieren und Panaschieren haben die WählerInnen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss darauf, wer in das städtische Gremium kommt. Das macht die Sache zwar etwas kompliziert, ist aber wählerfreundlich. Also: JedeR kann sein/ihr Votum mit bis zu drei Stimmen (kumulieren = anhäufen) auf einzelne BewerberInnen einer Liste oder unterschiedlicher Listen (panaschieren = mischen) verteilen. Diese Stimmen werden bei der Auszählung anteilsmäßig den jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen zugeteilt. In beiden Fällen muss die Gesamtstimmenzahl (in Konstanz 40!) beachtet werden, denn schon durch eine überzählige Stimme ist der abgegebene Stimmzettel ungültig.
Wer zum Beispiel eine Liste gesamthaft ankreuzt, gibt jedem Kandidaten, jeder Kandidatin eine Stimme – wenn auf der Liste 40 Personen kandidieren, geht kein Votum verloren und mögliche Rechenfehler sind ausgeschlossen.
Wahlrechtsänderungen
Bei den diesjährigen Kommunalwahlen wird es einige Änderungen geben. Die bedeutendste ist, dass erstmals in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Baden-Württembergs rund 200 000 der 16- und 17-Jährigen wählen dürfen. Am 11. April 2013 wurde dies vom Landtag mit grün-roter Mehrheit beschlossen, die Oppositionsfraktionen CDU und FDP stimmten dagegen. Auch die Linkspartei setzt sich seit längerem grundsätzlich für ein Wahlrecht ab 16 ein.
Die Neuwählerinnen und -wähler in Baden-Württemberg werden durch ihre Stimmabgabe die Ausrichtung der hiesigen Gremien mitbestimmen können. Eine wichtige Entscheidung, denn Kommunalpolitik bestimmt auch den Alltag Jugendlicher: Stadträtinnen und -räte entscheiden über Freizeitangebote, Jugendtreffs, Schulen und über vergünstigte Angebote für Freizeiteinrichtungen, Bäder, Kinos, Theater, etc.; alles Regelungen, die den Alltag von Jugendlichen direkt betreffen. Die Linke Liste spricht sich z.B. für einen Jugendgemeinderat aus, der die politischen Vorstellungen und Forderungen junger Frauen und Männer in Konstanz transportieren soll – mit Entsenderecht in alle Ausschüsse des Gemeinderats sowie Stimmrecht, wenn es um jugendpolitische Themen geht.
Die zweite Änderung des Wahlgesetzes betrifft das Auszählverfahren – früher wurden die Wählerstimmen nach d’Hondt umgerechnet, nun gilt das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Dabei ergibt sich die Sitzverteilung, indem die Stimmenzahlen jeweils durch dieselbe Zahl, den Divisor, geteilt werden. Aus den gerundeten Ergebnissen resultieren die Mandate für jede Liste. Ein Wahlrechner findet sich hier:
http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/
Drittens: Frauen und Männer sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Im Idealfall soll die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen abwechselnd erfolgen.
Links zu virtuellen Nachschlagewerken
Weitere Informationen, Begrifflichkeiten und Regeln der baden-württembergischen Kommunalwahlen finden sich in folgenden virtuellen Nachschlagewerken:
Wahl-ABC der Stadt Ulm zu den Kommunalwahlen: http://www.ulm.de/politik_verwaltung/rathaus/wahl_abc_zur_kommunalwahl_2009.58624.3076,3571,3744,4323,3790,58624.htm?az=W
Kurzwahlprogramm, kommunalpolitische Eckpunkte und Leitfaden der Südwest-LINKEN: http://www.die-linke-bw.de/politik/publikationen/kommunalwahlen_2014/flugblaetter/
Diverse Onlinelexika über die Website der Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/?lexika-suchwort=kommunalwahl&lexika-submit=1&lexika-typ[0]=1
Kategorie: Service
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Autorin: Anke Schwede