Wem nützten die Pläne um Büdingen?

„Bürgerpark Büdingen e.V.“ lässt nicht locker: Erneut äußert er sich zur Bauvoranfrage der „Sea Palace-Hotel AG“, im Park ein Luxushotel mit Hubschrauber-Landeplatz bauen zu wollen. seemoz-Recherchen haben mittlerweile ergeben, dass hinter den Plänen der Schweizer Hotelier Hans Jürg Buff steht, dem im Engadin und vor allem in St. Moritz mehrere Hotels gehören. Das lässt in Konstanz die Alarmglocken läuten.

Der Verein Bürgerpark Büdingen kritisiert zunächst, dass eine Information über die „Bauvoranfrage Neubau Sea Palace Hotel“ des Bauherrn Sea Palace AG von der Stadt ausschließlich an anliegende Wohnungs- oder Grundstückseigentümer versandt worden war.

Diese Bauvoranfrage umfasse 47 Seiten und enthalte eine Beschreibung des Vorhabens mit für den Laien nicht immer leicht zu interpretierenden Plänen und Zeichnungen. Ein beiliegendes Schreiben der Stadt informiert, dass Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Schreibens erhoben werden können.

Der OB weiß von nichts

Die Bauvoranfrage löste nicht nur bei den „Angrenzern“ Unruhe aus. Gerüchte breiteten sich aus. Während einer von der CDU veranstalten Sitzung am 27. Juni, erklärte der OB, dass er keine Kenntnisse über dieses Verfahren habe. Auch der Gemeinderat war offenbar nicht informiert. Ein für alle Betroffenen unverständliches Verfahren, zumal die künftige Nutzung des „Büdingen“ seit Jahrzehnten Gegenstand heftiger Diskussionen ist.

Die Bewohner des Quartiers wandten sich an den Verein Bürgerpark Büdingen mit der Frage, was zu unternehmen sei. Der Verein entschied sich kurzfristig, eine Versammlung zu organisieren, die nun am Sonntagabend stattfand. Trotz des kurzfristig angesetzten Termins erschienen geschätzt 100 Personen zu dem Treffen (seemoz berichtete). Dort ergaben sich wichtige und für alle Anwesende hilfreiche Diskussionen mit Informationen und Anregungen.

Zahlreiche Einwendungen

1. Nicht nur die von der Baurechtsbehörde informierten Eigentümer können Einwendungen erheben, sondern alle Bürger können ihre Bedenken einbringen. Für letztere gilt keine Befristung.

2. Inhalte der Einwendungen ergeben sich aus dem Vergleich des Bebauungsplans 1987/91 mit den Angaben der Bauvoranfrage und betreffen u. a. vor allem veränderte Größen wie Höhe, Bauvolumen, Abstände. Aber auch Punkte, wie Planung eines Hubschrauberlandeplatzes und sich ergebende Probleme aus der Verkehrsanbindung, wie Lärmbelastung, verminderter Parkraum in der Glärnischstr., die allgemeine Verkehrsführung im Quartier und nicht zuletzt die Fällung von Bäumen und die Regelung der Nachpflanzung sind notwendige Themen der Einwendung.

3. Ein Fakt, der sich aus den Beiträgen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ergab, war die Form der Zustellung. Zum Erstaunen aller war eine Reihe von Briefen an die jeweilige Hausverwaltung gegangen, was deren Zustellung um bis zu einer Woche verzögerte. Die Schreiben der Stadt wiesen auch unterschiedliche Datierungen auf: 4. Juni, 14 Juni und 19. Juni. Außerdem war im Anschreiben des Baurechtsamts als Bauort die Seestraße 145 angegeben, die es nicht gibt.

4. Als weitere Merkwürdigkeit stellte sich ein Passus des Anschreibens heraus, der die Weitergabe der Bauvoranfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Es wurde die Frage gestellt, ob das nicht rechtswidrig sei und wessen Rechte hier beschnitten werden sollten?

5. Hinzu kamen wichtige Fragen allgemeiner Art, wie beispielsweise zu Beginn und Ende der Bauzeit, zur Umweltverträglichkeit, aber auch zur Gewährleistung einer gewissen finanziellen Sicherheit (Bauruine). Es wird die Vermutung geäußert, dass durch eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplanes das Büdingen-Areal zu einem Spekulationsobjekt werden könnte.

Weiteres Vorgehen

1. Einstimmigkeit herrschte darüber, dass es nicht bei den Einwendungen der anliegenden Eigentümer bleiben kann, dass also möglichst viele Anrainer Einwendungen vorbringen, was unbefristet geschehen kann.

2. Es muss eine breitere Öffentlichkeit geschaffen werden. Folgende Vorschläge wurden eingebracht: Infos an BUND, Nabu; Gemeinderat, Medien, weitere Treffen.

3. Besuch des Technischen Ausschusses am 18. Juli.

4. Hinweis an den Gemeinderat, dass bei einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes, sei es durch die Verwaltung oder durch den Gemeinderat, mit Regressansprüchen früherer Eigentümer des Parks zu rechnen ist.

5. Es wird vorgeschlagen, einen Verwaltungsrechtler einzuschalten, um die formale Richtigkeit des Verfahrens zu überprüfen.

6. Eine Unterschriftensammlung ist geplant.

Hinter der gesamten Planung steht die Frage, wem das Vorhaben eigentlich nützen und zu gute kommen soll: Nach Auffassung der Vereins sind die Nutznießer jedenfalls nicht die Bürger der Stadt Konstanz.

MM