Wichtig für Flüchtlinge: Verwandte aus Syrien nachholen
Personen aus Konstanz, die Verwandte aus Syrien, den Anrainerstaaten Syriens oder Ägypten holen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens 3. Februar bei der Ausländerbehörde der Stadt Konstanz telefonisch oder per E-Mail zu melden
Am 23.12.2013 hat die Innenministerkonferenz ein weiteres Bundesaufnahmeprogramm zur vorrübergehenden Aufnahme von 5.000 Schutzbedürftigen (syrische Staatsbürger und deren Angehörige) aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten beschlossen.
Die Bundesanordnung sieht vor, dass die Länder bis zum 28.02.2014 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vorschläge unterbreiten können, welche Personen aufgenommen werden sollen. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein verwandtschaftlicher Bezug nachgewiesen oder eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Bei der Auswahl durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden diese Kriterien jedoch vorrangig berücksichtigt. Zunächst werden diejenigen bevorzugt aufgenommen, die verwandtschaftliche Beziehungen zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen haben und dies nachweisen können. Dabei sollen vor allem Personen aufgenommen werden, für die Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden oder die Bereitschaft erklärt wurde, bei ihrer Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung einen Beitrag zu leisten.
Personen aus Konstanz, die Verwandte aus Syrien, den Anrainerstaaten Syriens oder Ägypten holen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens 3. Februar 2014 bei der Ausländerbehörde der Stadt Konstanz telefonisch oder per E-Mail unter Auslaenderamt@konstanz.de zu melden. Nach Eingang aller Meldungen wird die Ausländerbehörde rechtzeitige Termine vergeben.
Für den Vorschlag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss ein umfassendes Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses kann im Internet bei unter www.konstanz.de heruntergeladen oder bei der Ausländerbehörde abgeholt werden.
Autor: PM