Wie sicher ist der Katamaran?
Warum war zum Zeitpunkt des Katamaran-Unfalles die Brücke der Fähre nur mit dem Schiffsführer und nicht mit mindestens zwei Personen besetzt? Brachte dieser schlimme Unfall ans Licht, dass im Katamaran-Betrieb die geltenden Sicherheitsauflagen generell lax gehandhabt werden? Nimmt die Reederei der notorisch defizitären Fährlinie solche Sicherheitsdefizite aus wirtschaftlichen Gründen billigend in Kauf? Fragen, die nicht nur die Konstanzer LLK-GemeinderätInnen interessieren.
Katamaran-Unfall: Linke Liste fordert Überprüfung der Sicherheitsauflagen
Gut sechs Monate nach der Kollision einer Schnellfähre der Katamaran-Reederei mit einem Segelboot hat jetzt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Sie wirft dem Schiffsführer „fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“ vor und hat deshalb Strafbefehl beantragt. Im August 2016 hatte die Fähre „Constanze“ bei dem Vorfall eine Yacht versenkt, die zweiköpfige Besatzung wurde wie durch ein Wunder nur leicht verletzt. Die Untersuchung ergab nun, dass der Schiffsführer der Fähre die vorfahrtsberechtigte Segelyacht angesichts guter Sichtverhältnisse hätte sehen müssen und ein Ausweichen möglich gewesen wäre.
Aus Sicht der Linken Liste Konstanz (LLK) macht dieses Untersuchungsergebnis eine Diskussion der Sicherheitsauflagen für die Katamaran-Fähren notwendig. Vertreter der Reederei, aller beteiligten Behörden und der Wassersport- und Fischereiverbände sollten sich zusammensetzen, um über notwendige Konsequenzen aus dem verheerenden Unfall zu beraten.
Es muss insbesondere überprüft werden, ob die in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgeschriebenen Sicherheitsauflagen für die Fährlinie ausreichend sind, um solchen Unfällen in Zukunft vorzubeugen. Für uns stellt sich die Frage, ob die Lockerung der Auflagen, im Jahr 2012 auf Drängen der Reederei aus wirtschaftlichen Gründen beschlossen, nach dem Unfall noch zu vertreten ist. Damals strich man u.a. die Auflage, dass immer zwei voll ausgebildete Schiffsführer an Bord und während der Fahrt auf der Brücke anwesend sein müssen.
Außerdem fordert die LLK, dass die Katamaran-Reederei umgehend zu diesem Untersuchungsergebnis Stellung nimmt. Warum war zum Zeitpunkt des Unfalls die Brücke der Fähre nur mit dem Schiffsführer und nicht, wie immer noch vorgeschrieben, mit mindestens zwei Personen besetzt? Brachte dieser schlimme Unfall ans Licht, dass im Katamaran-Betrieb die geltenden Sicherheitsauflagen generell lax gehandhabt werden? Nimmt die Reederei der notorisch defizitären Fährlinie Sicherheitsdefizite aus wirtschaftlichen Gründen billigend in Kauf? Die Verantwortlichen haben einiges zu erklären.
Linke Liste Konstanz (LLK)
Anke Schwede, Holger Reile