Wie viel (Plakat-) Müll erträgt Konstanz?
Im letzten Jahr präsentierten Kinder dem Gemeinderat einige Beutel voll Kippen, die sie auf erschreckend wenigen Quadratmetern Uferfläche am Seerhein gesammelt hatten. Mannheim und Stuttgart sind jetzt mit rigiden Bußgeldern gegen KippenwegwerferInnen und KaugummispuckerInnen vorgeprescht, was aber wird Konstanz tun? Apropos Müll: Hat die Stadt eine Handhabe gegen die Wahlplakate rechtsradikaler Kleinparteien, die die Gegend noch deutlich mehr verschandeln als Kippen, Kaugummis und Kot?
In seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl ließ es der Konstanzer Gemeinderat entspannt angehen. Ein Thema, das den RätInnen am Herzen lag, war der allgegenwärtige Dreck. Manfred Hölzl (CDU) begründete einen Vorstoß seiner Fraktion mit der Vermüllung nicht nur der Rosgartenstraße und der Flächen am Seerhein. Er forderte einen „Obolus, der den Lernprozess fördert“, aber nicht zu hoch sei, 100 Euro etwa für eine Kippe lehnte er als überzogen ab.
Anja Risse, Leiterin des Bürgeramtes, verwies darauf, dass in Stuttgart und Mannheim bis zu 250 Euro schon für ErsttäterInnen möglich seien. (Angesichts dieser Summen mag sich so manche/r nach Singapur sehnen, das sich in solchen Fällen mit wenigen Wochen Haft sowie 6-8 Hieben mit dem Rohrstock begnügt.) Konstanz will es zuerst einmal mit mahnenden Worten aus den Mündern des Kommunalen Ordnungsdienstes versuchen und dann vielleicht 50 Euro kassieren. Außerdem hat die Stadt 500 Taschenaschenbecher bestellt, die unter RaucherInnen verteilt werden sollen. Ich bin mal gespannt, ob da auch meine Cohibas reinpassen.
Insgesamt ist das Problem der Bußen bisher aber wohl auch nur ein höchst marginales, denn Anja Risse sprach von bisher 2-3 Fällen pro Jahr, und die ganze Angelegenheit sei verwaltungstechnisch aufwendig und oft schwer nachzuweisen. Eine tatsächlich wirksame Lösung hatte an diesem Abend nur Normen Küttner (FGL) anzubieten: Er forderte, die Hersteller von Zigaretten einfach zu 20 Cent Kippenpfand zu verdonnern.
[the_ad id=“64442″]
Rechtsradikale Wahlwerbung bleibt
Warum duldet die Stadt die Wahlkampfplakate rechtsradikaler Organisationen, statt sie einfach abzuhängen, sei es wegen Volksverhetzung, sei es, weil sie die öffentliche Sicherheit gefährden? Nach Angaben der Verwaltung dürfen alle zugelassenen Parteien und Gruppierungen plakatieren, sofern es sich nicht um strafbare Inhalte handelt. In zwei Gerichtsentscheidungen wurden nach Angaben der Amtsleitung Plakate, die auch in Konstanz auf heftige Ablehnung stießen, für zulässig erklärt, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllten. Deshalb will die Stadt diese Plakate auch nach Rücksprache mit anderen Kommunen nicht abhängen, um den rechtsradikalen Parteien keine Gerichtserfolge zu ermöglichen und eventuellen späteren Wahlanfechtungen zu entgehen. Oberbürgermeister Uli Burchardt setzte allerdings hinzu, dass die Stadt wenig dagegen tun könne, wenn diese Plakate auf unbekanntem Weg verschwinden.
Die Stadtverwaltung hat auch geprüft, ob es rechtens sei, wenn Parteien das Stadtwappen im Parteilogo verwenden. Ergebnis: Es ist rechtens, und der Oberbürgermeister versprach, rechtzeitig vor der nächsten Wahl den dann existierenden Gemeinderat zu einer freiwilligen Vereinbarung über die Nichtbenutzung des Stadtwappens anzuspornen. Neben anderen Regelungen greift beim Stadtwappen wohl nicht einmal das Urheberrecht, so dass sich da wahrscheinlich nicht so viel machen lässt.
Tempo 30 lässt auf sich warten
Wieso sind eigentlich noch nicht alle angekündigten Tempo-30-Zonen eingerichtet, wollte die FGL wissen. Die Antwort erteilte Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn: Es geht bei einigen dieser Zonen nicht einfach nur darum, ein paar Schilder aufzustellen, sondern hier müssen die Lichtsignalanlagen (Ampeln) entsprechend umprogrammiert werden, damit der Verkehrsfluss auch bei der geringeren Geschwindigkeit weiterhin möglichst reibungslos vonstatten geht, denn schließlich versuche man, für die gesetzestreu fahrenden BürgerInnen eine Art grüne Welle hinzubekommen. Die Stadt stehe jedenfalls mit dem Anbieter in Verhandlungen und sehe zu, die Zonen so schnell wie möglich hinzubekommen. Der FGL versprach er, in der nächsten Sitzung des TUA eine Liste vorzulegen, welche Zonen bis wann verwirklicht sein sollen.
Wie, so wollte Heinrich Everke für die FDP wissen, lässt sich erreichen, dass das Schweizer Fernsehen von den Stadtwerken weiterhin in das Konstanzer Kabelnetz eingespeist wird? Nach Auskunft der Verwaltung wäre eine ungenehmigte Einspeisung illegal, und die Rechte an Fernsehsendungen sind wohl ein Thema für jemanden, der – salopp gesprochen – Vater und Mutter erschlagen hat, wenn man allein einmal an die Vergabe der Champions-League-Rechte denkt. Trotzdem spreche die Stadt Konstanz mit einer schweizerischen Behörde, ob es nicht doch einen Weg gebe, vielleicht auch andere schweizerische Sender ins Konstanzer Netz zu bekommen. Aber, Hand aufs Herz, wenn’s um Fernsehrechte am Fußball geht, herrschen weitaus stärkere Mächte, für die Stadtväter (und -mütter sowieso) ganz einfach unter der Wahrnehmungsschwelle liegen. König Fußball entzieht sich bis heute wirkungsvoll jeder demokratisch gesteuerten Spieltriebabfuhr – und selbst der Herzenswunsch, sich nach dem Tode verbrennen und statt im Friedwald lieber als Mittellinie im Stadion verstreuen zu lassen, wurde bisher (so weit ich weiß) noch keinem einfachen Abgeordneten erfüllt.
O. Pugliese (Text & Foto)
So ganz richtig passt meine Frage nicht zu diesem Artikel, auch wenn es gerade um Wahlwerbung geht, die hier geschaltet ist.
Ich weiß noch nicht mal, ob es überhaupt legitim ist, hier Bezug auf den Werbeteil von seemoz zu nehmen; ich versuch’s jetzt einfach:
Die LLK wirbt hier für „bezahlbare Miete statt fetter Rendite“, d’accord!
Die Pariser Kommune lag und liegt auch heute sicher noch richtig mit „Friede den Hütten, Krieg den Palästen“.
Ich kann aber leider nicht klar entscheiden, ob auf dem Wahlplakat jetzt eine Hütte oder ein Palast abgebildet ist.
Es könnte ja ein Palast sein, wenn man bedenkt, dass Wohnen in Konstanz ja schon eher ein Privileg ist und in die Kategorie „Luxus“ fällt.