Wohnungssuche: Fette Betrugsmasche

Das äußerst knappe Wohnungsangebot in Konstanz bietet Könnern der „freien“ Marktwirtschaft ein fruchtbares Feld: Wie kann man Wohnungssuchende abzocken? Über ein raffiniertes Betrugsmodell wurde jetzt seemoz informiert: Es geht um eine Eigentumswohnung, die es nicht gibt, und eine Besitzerin, die nicht existiert. Zugetragen hat sich das letzte Woche in der Inselgasse in der Konstanzer Niederburg. Aber wohl nicht nur dort – schreiben Sie uns, wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben. 

Und so läuft die Betrugsmasche ab. Auf einem Immobillienportal wird eine Wohnung angeboten: „Schöne 1,5-Zimmer Altbau-Wohnung, 57 qm, Altstadt, Kaltmiete € 600.-‘‘. Die beigefügten Bilder sind vielversprechend (siehe oben), der Preis ist für Konstanzer Verhältnisse niedrig, aber nicht völlig unrealistisch. Auf die ausführliche Bewerbung hin meldet sich eine Laura Zahn: Die Wohnung sei in der Inselgasse, und ja, die Wohnung stehe zur Verfügung. Sie sei Eigentümerin der Wohnung, aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre in Italien und wolle deshalb die Wohnung vermieten. Wohnungsbesichtigung und finanzielle Abwicklung würden über AirBNB erfolgen.

Kurz darauf kommt ein Vertragsentwurf, höchst professionell, scheinbar von AirBNB, die als quasi-Treuhänder fungiere: Man möge eine Monatsmiete und die Kaution auf das angegebene Konto überweisen, AirBNB garantiere treuhänderisch für die ordnungsgemäße Abwicklung. Für Laien fast aussichtslos, das als Fälschung zu erkennen.

Erst persönliche Recherchen des verhinderten Mieters führten zur Aufdeckung des Betrugs – im fraglichen Haus in der Inselgasse war gar keine Wohnung frei, und der Hausverwalter kannte auch keine Wohnungsbesitzerin namens Laura Zahn. Wer aber nicht nachforscht, wer aus Freude über die günstige Wohnung gleich zahlt, ist das Geld unwiederbringlich los.

Nach Auskunft der Konstanzer Kriminalpolizei stecken dahinter bestens organisierte Banden. Sie schicken aus dem Ausland jemanden vor, der mit gefälschten Papieren bei einer EU-Bank legal ein Konto eröffnet, also nicht rückverfolgbar ist. Eingegangene Zahlungen werden dann sofort abgehoben oder auf ein anderes Konto überwiesen, das Konto nach kurzer Frist wieder aufgelöst. Auch die Rückverfolgung über die IP-Adressen sei nur theoretisch machbar, so die Kripo: Die Bearbeitung eines Amtshilfeverfahrens im betreffenden Land dauere einfach zu lange. Bis dahin seien schon alle nachverfolgbaren Spuren verwischt. Nur wenn man von den Internet-Providern die IP-Adressen des Mailverkehrs erhalten könne, gebe es eine gewisse Erfolgsaussicht. Dem stünden aber die gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz) entgegen.

Also, Wohnungssuchende: Aufgepasst!

ms/hpk