Wohnungssuche: Fette Betrugsmasche
Das äußerst knappe Wohnungsangebot in Konstanz bietet Könnern der „freien“ Marktwirtschaft ein fruchtbares Feld: Wie kann man Wohnungssuchende abzocken? Über ein raffiniertes Betrugsmodell wurde jetzt seemoz informiert: Es geht um eine Eigentumswohnung, die es nicht gibt, und eine Besitzerin, die nicht existiert. Zugetragen hat sich das letzte Woche in der Inselgasse in der Konstanzer Niederburg. Aber wohl nicht nur dort – schreiben Sie uns, wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Und so läuft die Betrugsmasche ab. Auf einem Immobillienportal wird eine Wohnung angeboten: „Schöne 1,5-Zimmer Altbau-Wohnung, 57 qm, Altstadt, Kaltmiete € 600.-‘‘. Die beigefügten Bilder sind vielversprechend (siehe oben), der Preis ist für Konstanzer Verhältnisse niedrig, aber nicht völlig unrealistisch. Auf die ausführliche Bewerbung hin meldet sich eine Laura Zahn: Die Wohnung sei in der Inselgasse, und ja, die Wohnung stehe zur Verfügung. Sie sei Eigentümerin der Wohnung, aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre in Italien und wolle deshalb die Wohnung vermieten. Wohnungsbesichtigung und finanzielle Abwicklung würden über AirBNB erfolgen.
Kurz darauf kommt ein Vertragsentwurf, höchst professionell, scheinbar von AirBNB, die als quasi-Treuhänder fungiere: Man möge eine Monatsmiete und die Kaution auf das angegebene Konto überweisen, AirBNB garantiere treuhänderisch für die ordnungsgemäße Abwicklung. Für Laien fast aussichtslos, das als Fälschung zu erkennen.
Erst persönliche Recherchen des verhinderten Mieters führten zur Aufdeckung des Betrugs – im fraglichen Haus in der Inselgasse war gar keine Wohnung frei, und der Hausverwalter kannte auch keine Wohnungsbesitzerin namens Laura Zahn. Wer aber nicht nachforscht, wer aus Freude über die günstige Wohnung gleich zahlt, ist das Geld unwiederbringlich los.
Nach Auskunft der Konstanzer Kriminalpolizei stecken dahinter bestens organisierte Banden. Sie schicken aus dem Ausland jemanden vor, der mit gefälschten Papieren bei einer EU-Bank legal ein Konto eröffnet, also nicht rückverfolgbar ist. Eingegangene Zahlungen werden dann sofort abgehoben oder auf ein anderes Konto überwiesen, das Konto nach kurzer Frist wieder aufgelöst. Auch die Rückverfolgung über die IP-Adressen sei nur theoretisch machbar, so die Kripo: Die Bearbeitung eines Amtshilfeverfahrens im betreffenden Land dauere einfach zu lange. Bis dahin seien schon alle nachverfolgbaren Spuren verwischt. Nur wenn man von den Internet-Providern die IP-Adressen des Mailverkehrs erhalten könne, gebe es eine gewisse Erfolgsaussicht. Dem stünden aber die gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz) entgegen.
Also, Wohnungssuchende: Aufgepasst!
ms/hpk
Der Trick, von Wohnungssuchenden Geld im Voraus für eine Wohnungsbesichtigung zu verlangen, ist in der Tat nicht neu. Es variiert jedoch die Methode:
Bislang nicht so sehr verbreitet ist der Versuch, die Abwicklung des Betrugs über das Portal AirBnB laufen zu lassen. Ebenso neu ist, dass für die Zahlung ein Vertrag geschickt wird, wonach AirBnB als Treuhänder fungiert.
Strafanzeigen des Mieterbunds Bodensee gegen die unbekannten Betrüger verliefen bislang ebenfalls ohne Ergebnis. Allerdings wissen wir, dass Immobilienportale mittlerweile versuchen, solche Anzeigen herauszufiltern. Das zwingt die Betrüger dazu, ihre Maschen regelmäßig zu aktualisieren.
Wie lassen sich diese Betrugsversuche erkennen? Einige Ergänzungen zu dem Geschriebenen:
1. Wohnungsangebot mit Hilfe des Mietspiegels nachkalkulieren. Wenn die Angebote zu günstig sind, ist das kein Glück, sondern Anlass zur Vorsicht.
2. Bei den Wohnungsbildern genau hinsehen: Könnten sie aus „Schöner Wohnen“ stammen? Vorsicht. Passen die Bilder zur Beschreibung?
3. Keine Zahlung ohne Mietvertrag, kein Mietvertrag ohne vorherige Besichtigung.
4. Meistens wird bei dieser Betrugsmasche behauptet, der Vermieter lebe im Ausland und habe keine Möglichkeit, zur Organisation des Mietverhältnisses nach Konstanz zu kommen. Solche Fälle gibt es. Üblich ist dann, dass ortsfremde Eigentümer eine Hausverwaltung oder einen Makler beauftragen. Diese organisieren dann die Neuvermietung. Den Makler zahlt in einem solchen Fall der Eigentümer, denn der hat ihn bestellt.
Das ist leider nicht neu in Konstanz, solche und ähnliche Sachen sind mir schon vor ca. 2 Jahren begegnet, als ich mal eine Wohnung gesucht habe. Man muss wirklich sagen, dass diese Sachen gut gemacht sind: Die Anzeigen und Bilder sind aber schlicht zusammen kopiert von anderen Inseraten, das macht sie aber natürlich auch glaubwürdig.
Die einzige Regel, die hilft: Wenn jemand möchte, dass man Geld übergibt, ohne jemals eine Wohnung gesehen zu haben, sollte man die Finger davon lassen.
Die Aussagen der Polizei ist hingegen eine Farce, wo die Propaganda der GdP widergekaut wird: Erstens werden unser aller Internetdaten bereits für 4 Wochen gespeichert: Das sollte ja wohl reichen, um eine Anfrage durchzuführen und wenn nicht, dann sollte man das halt verbessern. Im Übrigen wäre diese Maßnahme aber auch völlig sinnlos und nicht zielführend, da sie völlig einfach durch Nutzung eines VPNs umgangen werden kann; und da das ganze eine organisierte Kriminalität ist, scheitert es an diesen 5 Minuten IT einrichten sicherlich nicht. Für so etwas unsere Bürgerrechte, wie sie Privatsphäre und der Schutz vor staatlicher Überwachung zweifellos sind, aufzugeben, fände ich in höchstem Maße töricht.