Zensur beim Amtsblatt?
Großen Zuspruch erfährt gegenwärtig eine Online-Petition, mit der KonstanzerInnen an den Petitionsausschuss des Landtags appellieren, dem Asylbewerber Harrison Eijke Chukwu eine Ausbildungsduldung zu gewähren. Dem gut in Konstanz integrierten Nigerianer, der vor knapp neun Jahren vor den blutigen Auseinandersetzungen in seiner Heimatregion geflohen ist, droht aktuell die Abschiebung, obwohl er eine Ausbildung in Aussicht hat. Die Linke Liste (LLK) unterstützt das Anliegen und wollte den ihr zustehenden Beitrag im städtischen Amtsblatt nutzen, um auf das Schicksal Harrisons und die Kampagne für sein Bleiben aufmerksam zu machen. Geht nicht, beschied die Amtsblatt-Redaktion, weil die Stadt in diesem Fall nicht zuständig sei. In einer im folgenden dokumentierten Mitteilung kritisiert die LLK diese engstirnige Entscheidung und erklärt, warum der Fall Harrison sehr wohl auf die städtische Agenda gehört. Außerdem: Ein kurzes Update über den Stand der Unterstützungs-Kampagne.
#harrisonistkonstanzer!
Der Petition „#harrisonistkonstanzer“ des Café Mondial, die eine Ausbildungsduldung für den von Abschiebung bedrohten Harrison Eijke Chukwu fordert, wollte die Linke Liste auch im Amtsblatt Aufmerksamkeit verschaffen. Der Beitrag wurde mit der vorgeschriebenen Zahl von 1250 Zeichen pünktlich vor Redaktionsschluss abgegeben (siehe Kasten). Ein paar Stunden später erreichte uns die Nachricht der Redaktion, der Beitrag könne nicht publiziert werden, da Harrison nicht in Konstanz wohne und deshalb der Landkreis zuständig sei. Es wurde ein Ersatzbeitrag angefordert, was die LLK aber ablehnte und auf Veröffentlichung des ursprünglichen Textes bestand.
§ 20 der Gemeindeordnung sieht u. a. vor, „den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen“ – eine Formulierung, die reichlich Ermessensspielraum bietet. Den geforderten Konstanz-Bezug jedenfalls sieht die Linke Liste gleich durch mehrere Punkte erfüllt: Die Petition wurde von KonstanzerInnen gestartet, Harrison arbeitet seit mehreren Jahren ehrenamtlich im Café Mondial, lebte einige Jahre hier und die Ausbildungsstelle, die er gefunden hat, befindet sich ebenfalls in Konstanz. Sein jetziger unfreiwilliger Aufenthalt in der Anschlussunterkunft Öhningen beruht allein auf amtlicher Anordnung.
„Harrison ist Konstanzer“
So lautet der Titel der Petition, die eine Ausbildungsduldung für Harrison Eijke Chukwu fordert. Der 39-jährige Nigerianer floh 2010 vor gewalttätigen Auseinandersetzungen in seiner Heimatregion, in deren Verlauf er unter anderem Zeuge der Ermordung seines jüngeren Bruders und Arbeitgebers wurde. Trotz dieser traumatischen Erfahrung erhielt er kein Asyl.
Harrison lebt seit 8 ½ Jahren im Landkreis Konstanz und ist allen, die das Café Mondial besuchen, als geschätzter und wichtiger ehrenamtlicher Mitarbeiter bekannt. Nun droht die endgültige Abschiebung, obwohl er einen Ausbildungsplatz hat. Vor einem Jahr hat sich der Kreistag Konstanz zu diesem Thema positioniert und einen Antrag der Linkspartei einstimmig verabschiedet, Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit – unabhängig von ihren Herkunftsländern – ein Bleiberecht zu erteilen.
Es ist beschämend, dass selbst um eine solche Ausbildungsduldung gekämpft werden muss, um die Abschiebung in ein vom Bürgerkrieg gebeuteltes Land zu verhindern. Wir bitten deshalb um weitere Unterstützung für die Petition „#harrisonistkonstanzer – Ausbildungsduldung für Harrison!“, die bisher 1.852 Personen unterzeichnet und sich damit für eine sichere Zukunft Chukwus ausgesprochen haben (Stand 05. Juli).
Linke Liste Konstanz
Auch in der Rechtsprechung gibt es im Hinblick auf zulässige Gemeinderats- (und damit Amtsblatt-)Themen Stimmen für eine großzügige Auslegung: „(Irgend)einen klar erkennbaren kommunalen Bezug des Beitrags“ hält ein Kommentar für „ebenso notwendig wie auch ausreichend“ (BeckOK GemOBW/Haug § 20 Rn. 24); ein anderer betont: „Zu den Aufgaben zählen allerdings nicht nur diejenigen, die einer Gemeinde konkret zugewiesen sind oder die sie allgemein zu bewältigen hat. Der Gemeinderat darf sich auch mit überörtlichen Aufgaben befassen und Stellungnahmen hierzu abgeben, solange diese einen örtlichen Bezug haben und sich auf die Gemeinde auswirken […]“ (BeckOK GemOBW/Brenndörfer § 34 Rn. 43).
Wir fragen uns also, warum der Spielraum so eng ausgelegt wurde und sehen eine Parallele zu der vom Internationalen Forum unterstützten LLK-Resolution „Keine Abschiebung nach Afghanistan“ (April 2017), die Oberbürgermeister Burchardt in der damaligen Ratssitzung nicht zuließ und die trotzdem von einer großen Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder im Nachhinein unterzeichnet wurde.
Eine Sache ist die juristische Bewertung; über sie lässt sich oft trefflich streiten. Auf einem anderen Blatt steht aber die politische, die humanitäre Relevanz. Fakt ist: Die Amtsblatt-Redaktion hat mit formalen Argumenten ein Statement unterdrückt, das um Unterstützung für einen gut integrierten Menschen wirbt, dem die Abschiebung droht. Wir bleiben dabei: Die LLK wird auch in Zukunft nicht akzeptieren, dass der Gemeinderat in seinem Recht beschnitten wird, für bedrohte Geflüchtete einzutreten.
Anke Schwede, Holger Reile, Simon Pschorr
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Stand der Dinge
Nach nur elf Tagen haben schon 2.250 Leute die Online-Petition für eine Ausbildungsduldung unterschrieben (Stand: 11.7., 15.00 Uhr). Der UnterstützerInnenkreis, dem das Café Mondial, der Verein „83 integriert“ und zahlreiche Konstanzer Bürger*innen angehören, teilt zudem mit, dass er inzwischen den Ausbildungsvertrag von Harrison Chukwu mit einer Konstanzer Gastronomie dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt hat, wie von der Behörde verlangt. Auch sei der ebenfalls geforderte nigerianischer Nationalpass des Asylbewerbers beim Landratsamt zur Weiterleitung an das Regierungspräsidium abgegeben worden. Damit sind die wichtigsten Voraussetzung für die Erteilung der Duldung erfüllt, der noch fehlende Eintrag des Vertrags in das Berufsausbildungsverzeichnis bei der Industrie- und Handelskammer Konstanz sei eine reine Formalität und werde derzeit organisiert.
Über das Befinden des Betroffenen heißt es in der Mitteilung weiter: „Harrison ist über die Entwicklung der Petition und die Unterstützung durch so viele Unterschriften aus Konstanz und ganz Deutschland sehr gerührt. Er ist in den letzten Wochen durch Sommerfeste und Gassenfreitag, wo Ihr ihn treffen konntet, wohl noch bekannter geworden. Es heißt, er ist inzwischen zum beliebtesten Waffelbäcker in Konstanz geworden.“
MM/jüg (Bild: Screenshot www.harrison-ist-konstanzer.de)
Unterschrieben werden kann die Petition online hier.
Mehr zum Thema:
28.06.19 | „Harrison ist Konstanzer“
Nicht für jeden! Wozu dieses Amtsblatt? eine zusätzliche Zeitung, die man dann notgedrungen irgendwie füllen muß , zum Beispiel mit einem Artikel über den grenzüberschreitenden Flohmarkt, der darin gar nichts verloren hat. Mit der Nennung des Datums und den damit verbundenen Umleitungen, etc. wäre dieses Thema eine Sache von wenigen Zeilen. Für knappe Mitteilungen, zu denen die Stadt verpflichtet ist, reicht eine halbe Seite im Konstanzer Anzeiger.
Wer auch kostenlose Zeitungen ablehnt, den kann keiner zwingen, ein Amtsblatt zu lesen. Zumal es nichts enthält, was man woanders auch in Erfahrung bringen kann.
50000 Euro jährlich für ein Blättle, welches nichts Anderes ist, als eine ausführliche Werbezeitschrift für gewollte städtische Projekte die, im Südkurier angschnitten, hier als Märchenkurzgeschichten zu lesen sind bzw. wären. Denn wo die Amtsblätter landen, ist klar: in Papierkörben, in Biomülltonnen und vor Jahrzehnten wären sie bei meiner Oma dort am Haken zu verbrauchen gewesen, wo „der Kaiser zu Fuß hin geht“. Das Amtsblatt: nix für Desinteressierte und für Interessierte erneute Bürgerverarsche und den Baum nicht wert, der dafür fallen muss.
Das einzig Lesenswerte sind m. E. die Standpunkte der Fraktionen, diese könnten ohne Weiteres auch im Südkurier erscheinen, dem Blatt ist ohnehin schon seit Langem die Luft ausgegangen. Etwas Lokalpolitik könnte diesem gedruckten BLA, BLA nur gut tun.
Der Sachverhalt ist einfach und simpel:
der Beitrag einer politischen Partei wird im Amtsblatt nicht abgedruckt, weil er dem Mainstream nicht passt. Der arme Dr. Rügert versucht sich irgendetwas aus den Fingern zu saugen: aber Zensur bleibt Zensur und verstößt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Aber alle schweigen, zuvörderst die Stadtjuristen. Wo haben die studiert?
Man muss kein Jurist sein um das Unrecht zu wittern, ist man/frau einer und schweigt, ist Frau schuldig.
Und? Sie schweigen, wie die Pennäler, die gebildeten Gemeinderäte, Oberstudiendirektoren a.D., Rechtsanwälte, Sozialdemokraten und andere: Beamte auf das GG vereidigt. Schweigen. Also Gemeinderäte: klagen. Organstreit.
Konstanz 2019 Konzilstadt.
Hus bleibt Hus.
Bravo
Der rechtlich und politisch richtigen Kommentierung von Winfried Kropp ist nur eines hinzuzufügen:
Das ist Zensur!
Rudy Haenel
Erstmals gab es auf der Seite der Gemeinderatsfraktionen im Konstanzer Amtsbaltt einen weißen Fleck, weil ein Beitrag der Linken über eine Petition zugunsten eines abgelehnten Asylbewerbers von der Verwaltung zurückgewiesen wurde.
Diese Entscheidung der Verwaltung ist weder von der Gemeindeordnung noch vom Redaktionsstatut des Amtsblatts gedeckt.
Das Redaktionsstatut definiert die zulässigen Inhalte der Kommentare aus dem Gemeinderat so: „Zulässig sind Beiträge zu Themen in der Zuständigkeit des Gemeinderats, zu städtischen Vorhaben, Einrichtungen oder Planungen sowie zu Themen mit Bezug auf die örtliche Gemeinschaft.“
Es bleibt ein Geheimnis der Verwaltung, warum ein Hinweis auf eine Petition, die von mehreren hundert Konstanzer Bürgern unterzeichnet wurde, keinen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft haben soll.
Dafür war die optische Darstellung im Amtsblatt so, dass der flüchtige Leser kaum mitbekommen hat, dass ein Beitrag fehlt.
Wer geglaubt hat, ein Amtsblatt verbessere die Information der Bürger über das kommunale Geschehen, war politisch naiv. Vielleicht dämmert das mittlerweile sogar den Linken, die vor der Abstimmung die medienpolitische Kritik an einem Amtsblatt hämisch kommentiert hatten.
Lieber Herr Dr. Rügert,
warum teilt die Stadt Konstanz auf dem „städtischen Facebook-Account, auf Twitter und der Website Konstanz“ etwas, wenn es gar keinen Bezug zu „Angelegenheiten der Gemeinde“ gibt?
Soweit ich gesehen habe, wurde in den Kanälen auch nichts über zahlreiche andere „humanitäre Anliegen“ z.B. aus Norddeutschland geschrieben, sondern eben nur „Angelegenheiten“, die gerade doch einen Bezug zu Konstanz haben.
Wenn man hingegen keinerlei Bezug zu Konstanz unterstellen würde, dann wäre doch das das Nutzen der social media Infrastruktur der Stadt Konstanz und der entsprechenden Arbeitskräfte sicher auch nicht rechtmäßig? Sind hier der Verwaltung nicht – im Gegensatz zu den Fraktionen – sogar engere Grenzen gesetzt?
Besonders widersinnig erscheint mir die Argumentation, da der erste Satz, eines von der Verwaltung geschriebenen social media Beitrags ebenfalls mit „Harrison ist Konstanzer“ beginnt. War das eine Lüge?
Danke für eine Aufklärung.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Beitrag des Jungen Forums im Amtsblatt vom 20. Februar 2019:
„Wir finden, jedes Kind sollte ab der Geburt eine Wahlstimme haben, vertreten durch die Sorgeberechtigten. Es würde die Stimmanteile zugunsten der Jüngeren & Familien verschieben und die Politik dazu zwingen, sie in den Mittelpunkt zu setzen. Man stelle sich vor: mehr Politik für Familie, Bildung, Umwelt, – für Menschen die länger auf dieser Erde verweilen müssen, als die Kinder des konsumgetriebenen 20. Jahrhunderts. Was ist Eure Meinung dazu? Schreibt uns!“
Für das Wahlrecht ist die Stadt eindeutig nicht zuständig, das wird auf Bundes- bzw. Landesebene entschieden. Gleichwohl wurde der Beitrag abgedruckt. Das war auch richtig so! Es ist bedauerlich, dass es offenbar einen Kurswechsel gegeben hat und Beiträge der Fraktionen jetzt unter juristischen Gesichtspunkten übertrieben streng überprüft werden.
Sehr geehrter Herr Rügert,
leider unterliegen Sie hier einer rechtlichen Missinterpretation. Im Angesicht der aktuellen BGH-Rechtsprechung ist es im Grundsatz nachvollziehbar, dass Nervosität um sich greift. Allerdings verlangt der Bundesgerichtshof nicht, Landesrecht zu verkürzen, sondern allein auf eine zeitungsäquivalente Publikation zu verzichten. Dies adressiert zu allererst die stadtseitig redigierten Anteile – hier soll nicht der Eindruck journalistischer Arbeit erweckt werden. Diese zeichnet sich primär durch Aufarbeitung, Gestaltung und Einbettung von Themen in einen größeren Kontext aus. Bilder und Text in Kombination können ebenfalls printjournalistisch sein.
All dies steht vorliegend nicht in Rede. Der hier nicht abgedruckte Beitrag ist weder eine Kombination aus Bild und Text, noch handelt es sich um ein originäres „Rechercheergebnis“. Vielmehr adressiert der Beitrag einen innerkommunalen, für viele Menschen relevanten Vorgang aus der (zugegebenermaßen subjektiven) Sicht der Fraktion. Hier ist die gesetzliche Regelung des § 20 Abs. 3 GemO Dreh- und Angelpunkt. Hiernach muss jeder Fraktion die Möglichkeit zur Verfügung stehen, Angelegenheiten der Gemeinde zu kommentieren. Damit ist nicht etwa ein enger Bezug zur konkreten gemeinderätlichen Arbeit gemeint oder gar das Äußerungsrecht nur auf die Kommentierung von Beschlüssen des Gemeinderats bzw. anstehenden Tagesordnungspunkten beschränkt – dies wäre mit Art. 5 GG nicht vereinbar, auch nicht zum Schutze der Pressefreiheit. Hätte der Gesetzgeber dies gewollt, so hätte er eine Formulierung gewählt, die an § 34 Abs. 1 S. 5 GemO angelehnt ist; und sogar diese Vorschrift wird weiter interpretiert, als Sie dies hier vornehmen. Die im obigen Artikel zitierte Literatur erkennt dies und verlangt (nur) einen klar erkennbaren kommunalen Bezug des Themas. Dass dieser besteht, zeigt sich bereits dadurch, dass es die Stadt für erforderlich hält, das Thema auf den eigenen Internetseiten zu adressieren. Das Amtsblatt ist nicht nur eine Plattform, um Kommentare und Erklärungen zur eigenen Arbeit abzugeben, sondern auch, um Vorgänge anzusprechen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln. Selbstzensur aus Furcht hat noch nie demokratische Rechte gestärkt.
Gruß
Simon Pschorr
Amtsblatt = werbewirksame Darstellungen für vom OB betriebene oder gewünschte Projekte.
Kritische Darstellungen der LLK, die gehören ja nicht zu den Bürgerlichen, werden halt mal aussortiert mit dem Argument der Gemeindeordnung.
Und die Amtsschimmel glauben, dass wir es nicht merken!
@Walter Rügert
Sie schreiben „…der Redaktion durch die Gemeindeordnung und die Rechtssprechung des BGH Grenzen gesetzt…“ Wie aus dem Artikel erkennbar, gibt es eine erhebliche Bandbreite bei der Auslegung statthaften Inhalts eines Amtsblattes.
Gerhard Seyfried hat mal eine Karikatur gezeichnet mit den Grenzen der BRD und dazu bemerkt, da wären sie ja, die Grenzen der Satire. Darf man Ihren Worten entnehmen, daß sich das gleichbedeutend für die Grenzen der Meinungsfreiheit verhält? Oder gehts einfach darum, daß Herr Burchardt diese Grenzen interpretiert hat?
Ihre dürren Zeilen laden geradezu zu Spekulationen ein. Tun Sie doch „Butter bei die Fische“, nennen Sie die entsprechenden Passagen bzw. Urteile oder einfach den Erlass Ihres Dienstherren.
Liebe Frau Thorbecke, wir geben ein Amtsblatt heraus, aber keine Zeitung. Bei einem Amtsblatt sind der Redaktion durch die Gemeindeordnung und die Rechtssprechung des BGH Grenzen gesetzt. Das humanitäre Anliegen sehen wir durchaus, deshalb haben wir für die Petition auf unseren anderen Kanälen um Unterstützung gebeten, nämlich auf unserem städtischen Facebook-Account, auf Twitter und der Website Konstanz für Flüchtlinge. Hier haben wir (noch) andere thematische Möglichkeiten.
Beste Grüße,
Walter Rügert (Stadt Konstanz, Pressereferent)
„Es gibt nur eine einzige von Zwergen bediente Riesenmaschinerie, und das ist die Bürokratie“. Honoré de Balzac
Das fängt ja gut an! Wovor fürchten sich die Herren und Damen, die diese Zensur ausgesprochen haben? Woher nehmen sie sich das Recht, einer Fraktion vorzuschreiben, ob ein Thema Konstanzer Relevanz hat oder nicht? Zumal es in diesem Fall ein völlig unstrittige Sache ist. Es geht um einen sehr beliebten Mitarbeiter im auch sehr beliebten Café Mondial! Die Mitteilungen im Amtsblatt stellen die Meinung der Fraktionen dar!
Mehr solcher zensierter Beiträge trüge vielleicht sogar zu mehr Popularität für das nicht gerade spannende Amtsblatt bei. Hat man das in der Redaktion des Amtsblattes schon mal in Erwägung gezogen?