Zu wenig Personal vor Ort für die Mobilitätswende
Der Radverkehr im Land profitiert von den aktuellsten Änderungen des baden-württembergischen Straßengesetzes nur bedingt, kritisieren der ADFC und die Allianz Mobilitätswende für Baden-Württemberg. Ausdrücklich begrüßen sie, dass sich das Land endlich zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität bekennt und dies in der Gesetzesnovelle festgeschrieben hat. Kritisch sehen sie aber, dass Stadt- und Landkreise nicht dazu verpflichtet werden, Radverkehrskoordinatoren einzustellen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club und die Allianz Mobilitätswende für Baden-Württemberg begrüßen grundsätzlich, dass sich fast alle Parteien für mehr Radverkehr und weniger Auto positioniert haben. Es ist ihrer Meinung nach positiv zu bewerten, dass im neuen Straßengesetz nun sowohl die Mobilitätswende als auch die veränderten Raum-, Sicherheits- und Mobilitätsansprüche im Land verankert sind: „Es wird jetzt klargestellt, dass öffentliche Straßen anhand der Bedürfnisse aller Mobilitätsgruppen zu gestalten sind und einer klimafreundlichen und nachhaltigen Entwicklung besonders Rechnung zu tragen ist“, heißt es in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Konkret werde das etwa bei den Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum-, und Streupflichten (§ 41 Absatz 1 Satz 1 StrG) der Gemeinden: Neben den Straßen werden jetzt nämlich explizit auch die Radwege genannt.
Radwegeausbau läuft nur schleppend
Wichtig sei auch, dass Verkehrsflächen jetzt einfacher umgewidmet werden können, denn das komme nicht nur dem Radverkehr, sondern auch FußgängerInnen und der Lebensqualität im Allgemeinen zu Gute. „Die neue Formulierung zur (Teil-) Einbeziehung von Straßen stellt klar, dass der Verkehrsraum zum Wohle aller VerkehrsteilnehmerInnen zur Verfügung stehen muss und es damit nun einfacher möglich ist, den vorhandenen Straßenraum zugunsten von Radwegen, Abstellanlagen, Fußwegen und der Aufenthaltsqualität umzunutzen,“ heißt es in dem Text.
Die Verbände kritisieren aber ausdrücklich, dass das Land insbesondere beim Radverkehr seinen eigenen Zielen hinterherhinkt. Trotz einer existierenden RadSTRATEGIE, einem ordentlichen Angebot an Fördergeldern und dem Ziel des RadNETZ BW, bis 2030 in Baden- Württemberg ein landesweites, flächendeckendes Radnetz fertigzustellen, kämen die Planungen für neue Radwege insbesondere in kleineren kreisangehörigen Kommunen nur schleppend voran. Die neuen, schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren könnten zwar helfen, schneller zum Ergebnis zu kommen, sie brächten aber nichts, wenn es am für die Umsetzung notwendigen Personal fehle.
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Fördergelder nutzen
Daher halten der ADFC und die Allianz für Mobilitätswende an ihrer Forderung fest, dass Radkoordinatoren in den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen fest verankert sein müssen. Veränderungen seien nachhaltig nur mit langfristigen Personalzusagen voranzutreiben, die nicht nur auf freiwilliger Basis beruhen, denn nur so könnten der Radverkehr über kommunale Grenzen hinaus geplant und die vorhandenen Fördergelder zielgerichtet beantragt und eingesetzt werden.
Die Verbände weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Personalkosten für die Koordination des Radverkehrs auch fördert: Es übernimmt für vier Jahre 50 Prozent der Personalkosten. Alle Stadt- und Landkreise sowie alle Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen, könnten bis zum 31.01.2021 eine Personalkostenförderung beantragen.
MM/red (Bild: ADFC)