Zweckentfremdung: Schlupfloch geschlossen?

Seit 2015 gibt es in Konstanz wieder eine „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Doch der Kompromiss, der damals die Satzung erst möglich machte, erwies sich als fieses Schlupfloch. Das allerdings soll jetzt geschlossen werden.

Vor dem Technischen und Umweltausschuss beschrieb Andreas Napel, Chef im Konstanzer Baurechtsamt, das Problem: Aktuell liege nach § 4 der Satzung keine Zweckentfremdung vor, wenn der Wohnraum weniger als sechs Monate im Jahr als Ferienwohnung genutzt und ansonsten dauerhaft als Wohnraum verwendet werde. Trickreiche Vermieter nutzten diese Regelung aus, indem sie Ferienwohnungen sechs Monate lang – in der urlaubsarmen Wintersaison z. B. – an Studenten vermieteten und so die Bestimmungen des § 4 umschifften, der eigentlich nur für die Vermietung der „eigenen“ Wohnung gedacht war.

Jetzt schlägt Napel namens der Stadtverwaltung und auf Antrag der SPD-Fraktion vor, die Sechs-Monatsfrist in eine Sechs-Wochenfrist umzuwandeln. Damit bliebe die Möglichkeit erhalten, die „eigene“ Wohnung oder das „eigene“ Haus während des persönlichen Urlaubs als Ferienwohnung anzubieten – diese Wohnung würde aber ansonsten weiter vom Vermieter oder seinem Mieter bewohnt und nicht dem Wohnungsmarkt entzogen. Die Stadt München habe mit einer solchen Satzungsänderung gute Erfahrungen gemacht.

900 Anfragen zur Zweckentfremdung

Andreas Napel nutzte die Gelegenheit, nochmals den Handlungsbedarf auf diesem Gebiet zu betonen – so habe es rund 900 Anfragen gegeben, 89 Verfahren über leerstehende Wohnräume seien eröffnet worden, sechs Widerspruchsverfahren laufen und ein Gerichtsverfahren, das er aber hofft, „einvernehmlich lösen zu können“. Außerdem seien die Anfragen von Ferienwohnungs-Vermietern sprunghaft gestiegen, seitdem von dieser, heute diskutierten Satzungsänderung in der Stadt gesprochen werde.

Wieder die alten Fronten

In der Diskussion um diese Satzungsänderung zeigten sich die sattsam bekannten Fronten – die konservativ-neoliberalen Fraktionen versuchten, die letzten Reste ihrer Trickserei zu retten, die fortschrittlicheren Fraktionen, zu denen dieses Mal auch die SPD-Fraktion um den Mieterbund-Vorsitzenden Herbert Weber zählte, argumentierte geschlossen für die Satzungsänderung. Während Jürgen Ruff (SPD) betonte, dass es sich um ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und nicht um ein Verbot von Ferienwohnungen handele und deshalb dieser Antrag seiner Fraktion unbedingt unterstützungswert sei, bekannte Anne Mühlhäußer (FGL) selbstkritisch, man habe dieses Schlupfloch bislang übersehen – eine Korrektur sei überfällig.

Listig fabrizierte Matthias Heider (CDU) ein neues, allerdings kleineres Schlupfloch. Nachdem er zunächst die Zweckentfremdungssatzung als „guten Erfolg“ gelobt hatte und dabei nicht mal rot wurde, warnte er vor einer Verteufelung der Ferienwohnungs-Vermieter und schlug vor, die Schamfrist auf drei Monate statt auf sechs Wochen zu verkürzen. Durch diese Hintertüre trat freudig auch Johann Hartwich (FDP), der zudem – antibürokratisch wie immer – die Kontroll-Möglichkeiten bei der neuen Regelung bezweifelte.

Anke Schwede (LLK) wollte die Diskussion erweitern und fragte nach der Zweckentfremdung auf dem Ruppaner-Areal zwischen Hussenstraße und Oberer Laube – eine Auskunft wurde mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert. Thomas Buck (JFK) meinte, mehr Ferienwohnungen vertrage Konstanz sowieso nicht – beide aber sicherten ihre Unterstützung für den SPD-Antrag zu. Letztlich stimmten die TUA-Mitglieder dem Vorschlag auf Reduzierung der Schamfrist auf sechs Wochen mit acht Stimmen zu, während zuvor der CDU-Antrag einer Reduzierung auf nur drei Monate gegen vier Stimmen aus CDU und FDP abgelehnt worden war. Wohl gemerkt jedoch: Hierbei handelt es sich bloß um eine Vorberatung im TUA, die Entscheidung fällt nächste Woche im Gemeinderat am 26. Oktober.

hpk

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