Zweckentfremdungsverbot: Kleine Erfolge

Als Anfang 2015 im Gemeinderat darüber debattiert wurde, ob das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum auch in Konstanz wieder einzuführen sei, kletterten vor allem die RätInnen von CDU, FDP und Freien Wählern auf die Barrikaden und wähnten die Verelendung der Immobilienbesitzer im Anmarsch. Mit nur einer Stimme Mehrheit ging die Vorlage dann aber hauchdünn durch. Heute bleibt festzustellen, dass sich das gelohnt hat. Ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin.

Das Zweckentfremdungsverbot wurde im Oktober 2017 sogar nochmal verschärft, denn es hatte zuviele Lücken, die weiterhin dazu genutzt wurden, knappen Wohnraum dem Markt zu entziehen und mit ihm fette Kasse zu machen. So galt es bis dahin nicht als Zweckentfremdung, wenn eine Wohnung bis zu sechs Monate pro Kalenderjahr an Feriengäste vermietet wurde.

Nach der Änderung Ende 2017 ist das nunmehr nur noch für sechs Wochen pro Jahr möglich. Bei unerlaubter Zweckentfremdung kann eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zweckentfremdung liegt auch vor, wenn Wohnraum ohne Genehmigung überwiegend gewerblich genutzt wird oder länger als sechs Monate leersteht.

Das Gesetz zeigte Wirkung, so eine Information aus dem zuständigen Amt: „Die Zahl der entsprechenden Zweckentfremdungsanträge hat sich stark reduziert“. Und so kommt es zu dieser kleinen Erfolgsmeldung: „Die Zahl der dem Wohnungsmarkt wieder zugeführten, ursprünglich zweckentfremdeten oder leerstehenden Wohneinheiten erhöhte sich seit Inkrafttreten der Satzung im Jahr 2015 auf inzwischen 82 Wohneinheiten (Stand: 24.9.2018)“.

Die aktuelle Zweckentfremdungssatzung der Stadt Konstanz bleibt bis Mitte März 2020 gültig. Es liegt dann wiederum am Gemeinderat, sie zu verlängern. Angesichts der aktuellen Lage auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt ist eine Verlängerung des Zweckentfremdungsverbotes (eigentlich) nur noch Formsache und nicht hinterfragbar.

Weitere Infos zum Thema: www.konstanz.de/zweckentfremdung

H. Reile